Kellerdeckendämmung verbessert Wärmeschutz und Wohnraumklima

Maximaler Brandschutz an der Kellerdecke

Beim Thema Wärmedämmung denkt man immer zuerst an die Außenfassade und wie man den Energieverlust der Wand reduzieren kann. Trotzdem bleiben auch bei optimal gedämmten Außenwänden manchmal die Füße kalt. Die Ursache findet sich meist im Keller. Denn besonders in Altbauten ist eine Kellerdeckendämmung nur selten vorhanden und Wärme fließt ungehindert ab. Eine nachträgliche Kellerdeckendämmung führt zu einer Verbesserung des Wärmeschutzes und des Wohnraumklimas.

A1 für die Kellerdecke

Als erstes Wärmedämm-Verbundsystem mit A1-Zulassung ist „HECK MW A1“ bereits seit knapp zwei Jahren auf dem Markt. Jetzt gibt es das System, dessen Kern eine nichtbrennbare Steinwolle-Dämmplatte bildet, auch für die Kellerdecke. Dabei kommen die gleichen Komponenten zum Einsatz. Die Steinwolle-Dämmplatte wird mit weißem Mörtel verklebt und mit einem Armierungsgewebe versehen. Es ist keine spezielle Kellerdecken-Dämmplatte erforderlich – im kellerüblichen Dämmstärkenbereich von 60 bis 200 mm kann ebenfalls die eigentlich für die Fassade konzipierte Steinwolle-Dämmplatte Coverrock II eingesetzt werden.

Drei Varianten für jeden Einsatzzweck

Keller ist nicht gleich Keller, darum gibt es die „HECK“-Kellerdeckendämmung in drei Varianten für unterschiedliche Nutzungszwecke. Die hochwertige Ausführung umfasst das System aus verklebter Dämmplatte, Armierungsschicht und einem weißen oder farbigen Anstrich. Dann gleicht die gedämmte Decke optisch einer verputzten Wand. Das eignet sich, wenn der Kellerraum beispielsweise als Büro, Gästezimmer oder Sauna genutzt werden soll. In wenig frequentierten Werk- oder Technikräumen tut es auch die solide Ausführung, bei der die ohnehin beschichtete Steinwolle-Dämmplatte nur mit Farbe „Airless“ besprüht wird. Im zumeist dunklen Abstellraum kann man die Decke auch rein funktional dämmen und die beschichtete Dämmplatte gar nicht weiter behandeln. Der Dämmeffekt ist in allen drei Varianten gegeben.

20 % vom Staat zurück

Die seit diesem Jahr geltenden steuerlichen Anreize für energetische Maßnahmen an Häusern, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden und älter als zehn Jahre sind, betreffen auch die Kellerdecken-Dämmung. Insgesamt 20 % der Aufwendungen können über drei Jahre hinweg eins zu eins von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Wer die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen will, braucht neben der Rechnung nur noch eine Bescheinigung des Fachunternehmens zur Vorlage beim Finanzamt. Das kann sich lohnen, denn durch die ab 2021 kommende CO2-Abgabe ist mit einer Verteuerung der Energiepreise zu rechnen.

Steinwolle-Verschnitt recyceln

Der beim Dämmplatten zuschneiden zwangsläufig anfallende Verschnitt kann vollständig recycelt und für die Herstellung neuer Dämmstoffprodukte genutzt werden. Heck Wall Systems bietet hierfür einen speziellen Rücknahme-Service an.


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