bvfa empfiehlt raschen Umstieg auf fluorfreie Schaumfeuerlöscher

Cover des bvfa-Positionspapiers Schaum-Feuerlöscher und Fluorverbot Der bvfa empfiehlt in seinem neu erschienenen Positionspapier bereits jetzt auf nachhaltige Lösungen ohne Fluorzusatz umzusteigen.
Bild: bvfa

Der bvfa empfiehlt in seinem neu erschienenen Positionspapier bereits jetzt auf nachhaltige Lösungen ohne Fluorzusatz umzusteigen.
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Der bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. empfiehlt in seinem neu erschienenen Positionspapier „Schaum-Feuerlöscher und Fluorverbot“, bei Neu- oder Ersatzbeschaffungen bzw. Nachfüllungen von Schaumlöschern bereits jetzt auf nachhaltige Lösungen ohne Fluorzusatz umzusteigen.

Hintergrund sind die kürzlich bekannt gewordenen Entwürfe gesetzlicher Regulierungen, nach denen bereits mittelfristig mit Nutzungseinschränkungen bei fluorhaltigen Schaum-Feuerlöschern zu rechnen ist. Nach den dort enthaltenen Übergangsfristen bzw. Ausnahmeregelungen müssten heute gekaufte fluorhaltige Schaumlöscher bereits vor Ablauf ihrer regulären Nutzungsdauer erneut ausgetauscht bzw. umgerüstet werden. Der bvfa empfiehlt deshalb bereits jetzt einen möglichst schnellen Umstieg auf Alternativen ohne den Zusatz perfluorierter Tenside. Die im bvfa zusammengeschlossenen Hersteller haben bereits leistungsfähige Schaumlöscher entwickelt und zertifiziert, die zukunfts-fähig und nachhaltig ohne Fluorzusätze auskommen. Weitere Informationen sind bei Service- und Fachhandelspartnern erhältlich und im BrandschutzKompakt Nr. 63 nachzulesen.

Die hohe Leistungskraft herkömmlicher Schaumlöscher resultiert aus der Verwendung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS). Diese synthetisch hergestellten Fluorverbindungen sind in die Diskussion gekommen, weil erkannt wurde, dass sie biologisch nicht abbaubar sind und auf Dauer in der Natur verbleiben. Bei unkontrollierter Freisetzung können sich PFAS dann in Nahrung und Trinkwasser anreichern. Daher plant die Europäische Union für diese Stoffe weitreichende Beschränkungen. Für aktuelle Schaumlöscher bedeutet dies ein mögliches Verbot der im Schaum enthaltenen C6-Fluorchemie (Perfluorhexansäure).


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