PFAS-Verbot – bvfa bietet Aufklärung
26.06.2023Bislang wurden bei der Herstellung von Schaumlöschmitteln bestimmte Fluortenside verwendet, um die Löschwirkung zu erhöhen. Da es sich bei den verwendeten Substanzen um Stoffe der PFAS-Gruppe handelt, sind auch solche Schaumfeuerlöscher vom PFAS-Verbot betroffen, das 2024 in Kraft treten wird.
Im Brandfall helfen PFAS-freie Feuerlöscher absolut vergleichbar bei der effektiven Bekämpfung von Bränden, aber der entscheidende Unterschied liegt darin, dass sie der Umwelt deutlich weniger Schaden zufügen. Der Verzicht auf PFAS bedeutet, dass weniger schädliche Stoffe freigesetzt werden, die das ökologische Gleichgewicht stören könnten“, so Dr. Wolfram Krause, Geschäftsführer des Bundesverbands Technischer Brandschutz e.V. (bvfa).
Auf der Webseite 10-gegen-PFAS.bvfa.de sind die wichtigen Informationen über den Wechsel zu PFAS-freien Feuerlöschern zusammengefasst.
Bild: bvfa
Das PFAS-Verbot wird kommen. Jetzt geht es darum, richtig zu handeln, damit alle von der Umstellung profitieren. Auf der Webseite 10-gegen-pfas.bvfa.de klärt der bvfa darüber auf, was das Verbot für wen bedeutet, und welche Maßnehmen nun zu ergreifen sind.