Standardregelwerk für Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen in überarbeiteter Fassung verfügbar
01.07.2021
VdS 2106 „Funkenlöschanlagen kommen vielfach in der Holzverarbeitung sowie in Betrieben der Textil-, Nahrungsmittel-, Futtermittel-, Leder-, Gummi- und chemischen Industrie zum Einsatz.“
Das VdS-Standardregelwerk VdS 2106 berücksichtigt die aktuellen technologischen Entwicklungen und beschreibt die Anforderungen für Planung und Einbau von Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen. Die Richtlinien VdS 2106 enthalten neben Anforderungen auch Empfehlungen für die Planung und den Einbau von Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen in Gebäuden und Industrieanlagen und richten sich in erster Linie an Planer- und Errichterfirmen. Zudem sind die Richtlinien VdS 2106 auch für Betreiber von Anlagen interessant, da das Regelwerk wichtige Hinweise zu Wartung und Instandhaltung bereitstellt. Darüber hinaus profitieren Sachversicherer von den klar umrissenen Vorgaben bei ihrer Risikobewertung.
In die Überarbeitung sind sowohl relevante Erfahrungen von Anwendern als auch Produktinnovationen von Herstellern eingeflossen, so dass die Vorgaben und Empfehlungen der neuen VdS 2106 dem aktuellen Stand der Technik bei der Planung und Installation von Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen entsprechen. Ein Beispiel für die Modifizierung der Richtlinien sind die neuen Schemazeichnungen, die den Schutz von Objekten und Einrichtungen mit Funkenlöschanlagen spezifizieren und im Anhang B.4 eingefügt wurden.
Konkret gelten die Richtlinien für ortsfeste Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen in Betrieben, in denen Funken bei der Be- und Verarbeitung von Materialien (z. B. Fasern, Stäube und Späne) entstehen und durch Flugförderung in geschlossenen, pneumatischen Fördereinrichtungen oder Fallschächten mit dem Fördergut weitergeleitet werden können.
Die komplett überarbeiteten Richtlinien VdS 2106 sind ab sofort im VdS-Shop erhältlich.