Aktiver Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Ein Brandschutzkonzept für Krankenhäuser oder Pflegeheime muss individuell nach den besonderen Bedürfnissen von Bewohnern und Patienten ausgelegt werden. Der Betreiber steht dabei in der gesetzlichen Pflicht. Richtig ausgelegt, muss wirkungsvolle Melde- und Löschtechnologie aber kein Kostentreiber sein.
Laut Schadenstatistik des Bundesverbands Technischer Brandschutz e. V. (bvfa) gab es beispielsweise 2017 jährlich mehr als 50 Brände in deutschen Krankenhäusern (Quelle: bvfa Schadensstatistik „Brände in Krankenhäusern“). Ähnlich düster sieht die bvfa-Statistik bei Bränden in sozialen Einrichtungen, zum Beispiel Alten- und Pflegeheimen, aus: „Für 2018 sind bis Mitte August bereits 89 Brände mit 13 Toten und 144 Verletzten verzeichnet“, so die bvfa-Schadensstatistik „Brände in sozialen Einrichtungen“.
Die Ursachen: technisches und menschliches Versagen
Die Brandursachen sind vielfältig – wobei ein Suizid natürlich die tragische Ausnahme ist. Unachtsamkeit oder Hilflosigkeit der oft dementen Patienten und Heimbewohner sind wichtige Brandauslöser. Heimliches Rauchen oder der vergessene Adventskranz sind dabei die Klassiker. Gefährlich ist außerdem die hohe Dichte an elektrischen Geräten im Gebäude. Auch hier spricht die Statistik eine sehr deutliche Sprache: Elektrizität ist mit 31 % nach wie vor generell die Brandursache Nummer eins, gefolgt von menschlichem Fehlverhalten (21 %, Quelle: IFS-Ursachenstatistik Brandschäden 2017).
Oft sind es technische Neuerungen, die neue Brandlasten in die Einrichtungen tragen. Beispiel Lithium-Ionen-Akkus: Wegen ihrer hohen Energiedichte kommen sie heute immer öfter zum Einsatz, beispielsweise in elektrischen Mobilitäts- und Pflegehilfen. Dabei besteht immer die Gefahr, dass die gespeicherte Energie, etwa durch einen internen Kurzschluss, schlagartig frei wird. Massive und schwer zu löschende Entstehungsbrände mit starker Rauchentwicklung sind die Folge.
In Alten- und Pflegeheimen sind es vor allem die wohnlich eingerichteten Gemeinschaftsräume und Fluchtwege mit Sekundärfunktion, die für neue Brandgefahren sorgen. Hier kann bereits ein Schwelbrand auf dem Sofa durch Verqualmen den Fluchtweg abschneiden.
Die Evakuierung: schwierig und zeitraubend
Kommt es erst einmal zu einem Brand, ist die Katastrophe nur schwer aufzuhalten. Denn die Verbringung gehbehinderter, bettlägeriger oder dementer Patienten in einen sicheren Bereich braucht Zeit – sehr viel Zeit. Da die meisten Gehbehinderten nur mit etwa 0,5 m pro Sekunde vorankommen, kann beispielsweise die Rettung und Selbstrettung von zwölf Senioren über eine Strecke von nur zehn Metern bereits fünfeinhalb Minuten dauern.
Die Brandschutzkonzepte sehen in der Regel eine horizontale Evakuierung vor, da die Nutzung von Treppen nicht möglich ist. Ziel ist dabei immer ein sicherer Bereich hinter dem nächsten Feuerschutzabschluss. Doch selbst bei kurzen Distanzen kann dies ein langer Weg sein – denn statistisch gesehen brechen etwa 60 % aller Brände zwischen 19.30 und 6 Uhr aus – zu einer Zeit also, in der nicht selten nur eine Fachkraft für bis zu 40 Pflegebedürftige zuständig ist. Die Personenrettung muss beim Eintreffen der Feuerwehr bereits weitgehend abgeschlossen sein. Die Feuerwehr kann sich bei der Rettung von Menschen nur auf wenige Personen konzentrieren, beispielsweise auf Personen, in deren Schlafraum das Feuer ausgebrochen ist und die auf Grund der Rauchentwicklung im eigenen Zimmer vom Hauspersonal nicht mehr in Sicherheit gebracht werden konnten (Quelle: Arbeitskreis vorbeugender Brand- u. Gefahrenschutz).
Gerade in Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen – zum Beispiel Alten- und Pflegeheimen – muss also die Devise schon bei der Planung heißen: Entstehungsbrände möglichst frühzeitig erkennen und aktiv bekämpfen, Feuer durch geeignete Löschtechnik niederhalten und so das Zeitfenster für Selbstrettung und Rettung vergrößern. Denn Zeit gewinnen, heißt hier Leben retten.
Branderkennung, -meldung und -bekämpfung: frühzeitig intervenieren, Fehlalarme vermeiden
Daher muss schon die Branddetektion absolut zuverlässig arbeiten – und ohne Fehlalarme, denn diese würden für demente Heimbewohner oder schwerkranke Patienten unnötigen Stress bedeuten. Hier haben sich Mehrkriterien-Melder bewährt. Für den Personenschutz sind Kohlenmonoxid-3oTec-Detektoren besonders geeignet. Intelligent vernetzt werden die Signale über eine Brandmeldeanlage, zum Beispiel „Zettler Profile“ von Johnson Controls. Das flexible und benutzerfreundliche System lässt sich ebenfalls als Hausalarmanlage in Verbindung mit einer selbsttätigen Löschanlage konfigurieren.
Sprinkler sind auch im HealthcareBereich die wichtigste und wirksamste Verteidigungslinie gegen Entstehungsbrände. Laut einer Statistik des bvfa konnten 2017 mehr als 80 % aller Entstehungsbrände mit ein bis zwei Sprinklern gelöscht werden (Quelle: bvfa „Sprinkleranlagen in Krankenhäusern“).
Speziell für Gebäude von Pflege- und Betreuungsinstitutionen gibt es die Möglichkeit, eine Sprinkleranlage nach VDS 2896 zu planen. Dank der speziellen Sprühcharakteristik der verwendeten Sprinkler, bei der die Benetzung der Wände sehr nah an der Decke erfolgt, sorgen sie für ein ausreichend großes Zeitfenster – auch wenn es bei der Evakuierung nur sehr langsam voran geht. Praktische Versuche der Dekra-Unfallforschung beweisen übrigens, dass sich selbst große brennende Lithium-Ionen-Akkus gut mit Wasser löschen lassen. Weitere Versuche in England haben gezeigt, dass Wohnraumsprinkler Brände elektronischer Mobilitätshilfen sicher unter Kontrolle bringen.
Löschwasser: Gefahr für die Asepsis
Löschwasser kann keimbelastet sein und damit ein Risiko für immungeschwächte Personen. Für keimarme oder keimfreie Bereiche in Krankenhäusern gibt es daher spezielle Lösungen, die die Gefahr einer versehentlichen Freisetzung von Löschwasser nochmals erheblich reduzieren.
Bei vorgesteuerten Trockenanlagen wird die Sprinkler-Rohrleitung erst mit Wasser gefüllt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, wenn also zum Beispiel sowohl ein Sprinkler als auch die Brandmeldeanlage manuell oder automatisch ausgelöst wird.
Die Dimensionierung: Einsparmöglichkeiten finden
All diese Technik gibt es natürlich nicht zum Nulltarif. Daher lohnt es sich, bereits bei der Planung einen kompetenten Dienstleister ins Boot zu holen, der mit der Technik ebenso vertraut ist wie mit den Vorschriften und Richtlinien. Gemeinsam lassen sich dann Einsparpotenziale finden: zum Beispiel eine Sprinkler-Anlage zum Schutz von Personen. Diese lässt sich nach der VdS 2896 realisieren, was sie – vereinfacht ausgedrückt – kleiner und preisgünstiger macht als ein Gebäudeschutz-Sprinklersystem, das nach VdS CEA 4001 geplant und ausgelegt werden muss. Auf die sonst übliche direkte Aufschaltung des Brandmeldesystems zur Feuerwehr kann in Pflegeeinrichtungen verzichtet werden, da ohnehin ständig Personal vor Ort ist, das Alarme verifizieren und den Notruf per Telefon absetzen kann.
Die Richtlinien des Landes NordrheinWestfalen und der Arbeitsgemeinschaft selbsttätige Löschanlagen der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) weisen auch eindeutig darauf hin, dass, wer in automatische Löschtechnik investiert, an anderer Stelle einsparen kann, etwa beim baulichen Brandschutz (siehe Kasten).
Mehr als 19 Mio. Patienten wurden 2017 in Krankenhäusern stationär behandelt. Mehr als 800.000 Pflegebedürftige waren im selben Jahr vollstationär in einer Einrichtung untergebracht. All diese Menschen brauchen besonderen Brandschutz, für den es längst die geeignete Technik gibt – die wir auch einsetzen sollten. Wer Krankenhäuser und Pflegeheime plant und betreibt, steht in der Verantwortung und sollte die Beratung eines erfahrenen Systemintegrators in Anspruch nehmen. Denn richtig dimensioniert, bietet zeitgemäße Brandmelde- und Löschtechnik maximale Sicherheit, ohne zur Kostenfalle zu werden.
Kosten sparen mit Sprinkleranlagen
Mögliche bauliche Erleichterungen und Einsparmöglichkeiten durch den Einsatz von Sprinklersystemen in Pflegeeinrichtungen:
– Hausalarmanlage statt Brandmeldeanlage
– Mobiliar in Flucht- und Rettungswegen ohne besondere Brandschutzqualitäten
– Größere Brandabschnitte
– Verzicht auf feuerhemmende Wände innerhalb von Raumgruppen
– Verzicht auf feuerwiderstandsfähige Verglasungen
– Verzicht auf bauliche Trennung von Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen mit nicht geringer Brandlast
– Verzicht auf selbstschließende Türen innerhalb von Raumgruppen.