Allgemeine Bauartzulassung für modulares Bausystem von Kleusberg
Während für geregelte Bauprodukte und Bauarten sogenannte Technische Baubestimmungen bestehen, gibt es für Modulgebäude Ver- und Anwendbarkeitsnachweise, die für eine Genehmigung zu erbringen sind. Um den Genehmigungsprozess zu vereinfachen und eine standardisierte Vorgehensweise zu etablieren, hat Kleusberg vor einiger Zeit die allgemeine Bauartgenehmigung beim DIBt beantragt. Das zusammengefasste Dokument zur Allgemeinen Bauartgenehmigung können Sie unter kleusberg.de/abg einsehen.
Die aBG stellt einen Anwendbarkeitsnachweis für den Modulbau als Bauart dar. Es handelt sich dabei um ein aufwändiges Verfahren, bei dem u. a. auch zahlreiche Brandversuche und -prüfungen durchgeführt werden. Diese dienen dazu die Grundanforderungen an Bauwerke, welche in der Musterbauordnung (MBO) festgeschrieben sind, für eine Bauart nachzuweisen. So ist gewährleistet, dass sie sicher angewendet werden kann.
Brandprüfungen an Bauteilen und Konstruktionsdetails
Im Rahmen des Verfahrens wurden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Gebäude und deren Bauteile im Sinne der Standsicherheit und des Brandschutzes ausgearbeitet. Durch Normbrandprüfungen an Bauteilen sowie orientierende Brandprüfungen von Anschlüssen, Einbauten und Durchführungen konnte eine Beurteilung der Leistungskriterien „Tragfähigkeit R“ (Résistance), „Raumabschluss E“ (Étanchéité) und „Wärmedämmung I“ (Isolation) erfolgen. Darüber hinaus fand eine gutachterliche Bewertung des Temperatur- und Verformungsverhaltens unter Beachtung der gewählten Baustoffe, Bekleidungsdicken, Dämmstoffe und Befestigungsmittel der jeweiligen Bauteile bzw. Anschlüsse statt. Die Ergebnisse aus all diesen Check-ups wurden beim DIBt eingereicht und letztlich die aBG für Stahlmodulgebäude von Kleusberg ausgestellt. Inhaltlich geregelt sind alle Bauelemente, die für die Errichtung eines Bauwerks mit feuerwiderstandsfähigen Bauteilen und deren Anschlüsse erforderlich sind.
Abgrenzung: Container & Modulbau
Beim Begriff Modulbau gilt zu beachten, dass es sich dabei nicht um Containerbauten handelt, sondern um Gebäude, die ohne baurechtliche Einschränkungen zeitlich unbegrenzt genutzt werden. Die Unterscheidung zwischen Container- und Modulbau ist bei der Betrachtung der Genehmigungsfähigkeit entscheidend. So kann beispielsweise der Nachweis für den konstruktiven Brandschutz mit einer Containerkonstruktion nicht gemäß den gültigen Normen erbracht werden. Der Praxisleitfaden, den das Center Building and Infrastructure Engineering (CBI) (dazu zählen führende Raumzellen-Hersteller sowie Experten der RWTH Aachen) zusammen mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW erarbeitet hat, gibt Aufschluss darüber. Die Brandschutztechnische Nachweisführung im Modulbau stellte das erste Konsortialprojekt dar. Der Praxisleitfaden soll Bauherrn, Planern und Behörden Hilfestellung geben und sie bei der Wahl des passendenden Bausystems unterstützen.