Richtiger Umgang schützt vor Gesundheitsschäden

Asbesthaltige Brandschutzklappen

Immer noch gibt es das Thema der asbesthaltigen Brandschutzklappen und immer wieder werden diese unsachgemäß bearbeitet oder demontiert. Wichtig sind daher Hinweise, welche Bestandteile einer Brandschutzklappe (BSK) asbesthaltig sein können. Daraus folgt dann der richtige Umgang mit den asbesthaltigen BSK bei wiederkehrenden Wartungen und Inspektionen bis hin zur Bewertung der Sanierungsnotwendigkeit.

Darstellung einer Brandschutzklappe. Rot sind alle Teile markiert, die asbesthaltig sein können.
Bild: Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS)
Darstellung einer Brandschutzklappe. Rot sind alle Teile markiert, die asbesthaltig sein können.
Bild: Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS)

Alle Immobilienbesitzer und Eigentümer sind verpflichtet, BSK gemäß Liste der Technischen Baubestimmungen Teil 2 und unter Berücksichtigung der Grundmaßnahmen zur Instandhaltung nach DIN EN 13306 zu überprüfen. Das bedeutet, in den ersten beiden Jahren eine halbjährliche Funktionsprüfung durchführen zu lassen. Nach zweijähriger beanstandungsfreier Zeit kann der Prüfungsturnus auf ein jährliches Intervall verlängert werden. Alle 3 Jahre ist zudem eine bauaufsichtliche Prüfung durch einen Brandschutzsachverständigen vorzunehmen. Werden die Prüfungen nicht durchgeführt, liegt ein Baumangel vor.

Bei Wartungsarbeiten und Funktionsprüfungen von asbesthaltigen BSK sind die technischen Regeln für Gefahrstoffe Asbest Nr. 519 (kurz: TRGS 519) anzuwenden. Diese dürfen nur von geschultem Personal gemäß Anlage 3 der TRGS 519 gewartet und auf deren Funktion geprüft werden.

Gemäß den Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik LV 45 (kurz LASI-Leitlinie LV 45) Nr. 1.2.5 (Ergänzung 2018, S. 58 unter I2 Anhang I Nr. 2.4) unterliegt die Prüfung asbesthaltiger BSK einer Anzeige- und Sachkundepflicht. Das ist auch dann bereits der Fall, wenn für die Inspektion der Revisionsdeckel einer asbesthaltigen BSK geöffnet werden muss. Aus diesem Grunde muss das inspizierende Unternehmen vor Aufnahme der Arbeit immer eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchführen. Unfachmännisch demontierter Lüftungskanalflansch mit asbesthaltigen Schnüren als Dichtung zur BSK. Die Demontage und transportsichere Verpackung hat nach TRGS 519 in der Regel in einer Einhausung mit Unterdruckhaltung zu erfolgen.
Bild: F. Tiemann

Unfachmännisch demontierter Lüftungskanalflansch mit asbesthaltigen Schnüren als Dichtung zur BSK. Die Demontage und transportsichere Verpackung hat nach TRGS 519 in der Regel in einer Einhausung mit Unterdruckhaltung zu erfolgen.
Bild: F. Tiemann

Um die Gefahren im Vorfeld aber bereits bewerten zu können, muss zunächst einmal klar sein, welche BSK überhaupt in Frage kommen und welche Bestandteile einer BSK asbesthaltig sein können. 

Es besteht die Möglichkeit, dass das eigentliche Klappenblatt aus asbesthaltige Brandschutzplatten (i.d.R. Promabest) gefertigt wurde, welche im ausgelösten Zustand mittels Anschlagdichtungen aus asbesthaltigem Schaumstoff (i.d.R. Litaflex) dicht abschließen und so die Rauch- und Brandweiterleitung im Havariefall stoppen. Aber auch in den anschließenden Flanschen und thermischen Trennleisten können Dichtungen aus asbesthaltigen Kitten oder Dichtschnüre verbaut sein.

Für Wartungs- und Inspektionsarbeiten eventuell nebensächlich, aber dennoch gut zu wissen, kommt hinzu, dass Gewebekompensatoren aus asbesthaltigen Tüchern bestehen können und die Auslösemechanik mit asbesthaltigen Brandschutzplatten (Promabest) bekleidet sein können. Seit 2015, mit der Veröffentlichung des Diskussionspapieres des Gesamtverbands Schadstoffsanierung (GVSS) gemeinsam mit dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI), festigte sich zudem der Verdacht, dass die Ringspaltvermörtelungen der BSK ebenfalls asbesthaltig sein können. Dies kann jedoch lediglich über eine fachkundige Probenahme und anschließender Auswertung in einem auf Asbestanalysen ausgerichtetem Labor beurteilt werden. Ebenfalls unfachmännischer Teilrückbau einer BSK mit asbesthaltigem Klappenblatt und Anschlagdichtung.
Bild: F. Tiemann

Ebenfalls unfachmännischer Teilrückbau einer BSK mit asbesthaltigem Klappenblatt und Anschlagdichtung.
Bild: F. Tiemann

Identifikation asbesthaltiger Brandschutzklappen

Wie lassen sich nun grundsätzlich asbesthaltige BSK im Vorfeld erkennen, ohne diese zu öffnen und ohne Materialproben zu entnehmen? In den meisten Fällen ist dies einfach, denn die BSK-Hersteller Trox, Schako, Wildeboer und weitere haben hierzu bereits zeitnah nach dem Asbestverbot die BSK-Fabrikate mit Typenkennzeichnung aufgelistet. Somit ist anhand des Typenschildes der BSK zu erkennen, ob asbesthaltige Bestandteile verbaut wurden und in welchem Zeitraum die asbesthaltigen Bestandteile verbaut wurden. Der GVSS bietet mit seiner Handlungsanleitung zum Umgang mit BSK mit dem Anhang 1 eine übersichtliche Zusammenfassung dieser Herstellerinformationen. Sollte jedoch die BSK kein Typenschild tragen, so ist immer von der Verwendung asbesthaltiger Bestandteile auszugehen. Sollten zudem keine Prüfbescheide oder Zulassungen vorhanden sein, ist ein Austausch immer erforderlich.  

Nach der Asbestrichtlinie (Stand 1996) wird die Sanierungsdringlichkeit von asbesthaltiger Anwendung in drei Stufen eingeordnet. Hierzu gibt es im Anhang 1 der Asbestrichtlinie ein Bewertungsformblatt. Mit diesem Formblatt werden Materialbeschaffenheit, Einbauort und Zustand mittels Bewertungszahlen eingestuft. Die Summe dieser Zahlen ergeben dann die Sanierungsdringlichkeit. Kammer-Personenschleuse von Deconta (www.deconta.de) nach TRGS 519 zum Schwarzbereich.
Bild: F. Tiemann

Kammer-Personenschleuse von Deconta (www.deconta.de) nach TRGS 519 zum Schwarzbereich.
Bild: F. Tiemann

Die DringlichkeitsstufeI bedeutet dabei eine unverzügliche Sanierung. Dringlichkeitsstufe II zieht eine mittelfristige Neubewertung nach sich. Das bedeutet, dass im Abstand von höchstens zwei Jahren eine Neubewertung erfolgen muss. Eine langfristige Neubewertung erfolgt bei der Dringlichkeitsstufe III: „Verwendungen mit dieser Bewertung sind in Abständen von höchstens fünf Jahren erneut zu bewerten“, so die Asbestrichtlinie. Gemäß dieser Richtline lassen sich BSK mit Hilfe des Formblattes jedoch nicht bewerten. Dennoch werden die BSK per se in die Dringlichkeitsstufe III eingestuft. Dies gilt im Übrigen auch für asbesthaltige Brandschutztüren und asbesthaltige Flanschdichtungen. Das bedeutet genau genommen, dass eine Sanierung der asbesthaltigen BSK eigentlich nicht notwendig ist, da die BSK-Neubewertung immer wieder pauschal in Dringlichkeitsstufe III landen würde. Es sei denn die Lüftungsanlage wird erneuert. Mit der zu Anfang erwähnten LASI LV45 erfolgte 2018 die Interpretation der bestehenden Regeln seitens der Genehmigungsbehörden. H13 Luftfiltrierung aus dem Schwarzbereich über Unterdruckhaltegeräte.
Bild: F. Tiemann

H13 Luftfiltrierung aus dem Schwarzbereich über Unterdruckhaltegeräte.
Bild: F. Tiemann

Was passiert bei der Funktionsprüfung von BSK? Es wird ein Brandereignis simuliert, indem die Klappen ausgelöst werden. Dabei fällt das ggf. asbesthaltige Klappenblatt auf die ggf. asbesthaltige Anschlagdichtung. Je nach Zustand der aus den Jahren 1976 bis 1988 stammenden BSK können nun zum Teil nicht unerhebliche Asbestfaserkonzentrationen in der Luft auftreten. Wir sprechen hier von 1.250 F/m3 (Fasern pro m3 Luft) bis 26.255 F/m3 wie es im Anhang 2 der GVSS-Handlungsanleitung zum Umgang mit BSK aufgezeigt wird. Stellt man sich nun zum Vergleich vor, dass die natürliche Hintergrundbelastung von Asbestfasern der Außenluft in Deutschland bei 80 F/m3 bis 150 F/m3 und der Sanierungszielwert einer Asbestsanierung nach TRGS 519 bei 500 F/m3 liegt, dann kann man verstehen, welches Risiko von den mittlerweile 35 bis 45 Jahre alten BSK ausgeht. Wenn die asbesthaltigen BSK zusätzlich Beschädigungen aufweisen und dennoch weiterbetrieben werden, so ist das als Körperverletzung Dritter auszulegen, was wiederum einen Straftatbestand darstellt. Es muss somit die Sanierungsdringlichkeit der BSK bewertet werden, oder besser noch die asbesthaltigen BSK werden direkt ausgebaut und durch asbestfreie BSK ersetzt. Von einer pauschalen Neubewertung der BSK in die Sanierungsdringlichkeitsstufe III ist daher unbedingt abzusehen, beim genauen Hinschauen dürfte es so gut wie keine BSK geben die letzten 45 Jahre schadlos überstanden haben. Bei beengten Verhältnissen kann die Kammer-Personenschleuse auch parallel zur Einhausung aufgestellt werden.
Bild: F. Tiemann

Bei beengten Verhältnissen kann die Kammer-Personenschleuse auch parallel zur Einhausung aufgestellt werden.
Bild: F. Tiemann

Für eine fachgerechte Sanierung sollte in allen Fällen ein sach- und fachkundiger Gutachter den Zustand und die Einbausituation der BSK bewerten. Je nach verbauten asbesthaltigen Bestandteilen, Zustand der BSK und Einbausituation (Wand, Decke, Steigeschacht, etc.) können unterschiedliche Lösungsansätze zur Anwendung kommen.

Demontage nur durch Fachfirmen

Ergibt die Bewertung, dass ein Ausbau erforderlich ist, werden Schutzmaßnahmen nach TRGS 519 erforderlich. Die Arbeiten sind dann ausschließlich von Fachfirmen mit sach- und fachkundigen Mitarbeitern und geeigneter Gerätetechnik auszuführen. Insbesondere wenn die Einbausituationen der BSK schwierig ist, zusätzliche Asbestplattenbekleidungen außerhalb der BSK oder eine asbesthaltige Ringspaltvermörtelung verbaut wurden, sind die Erfahrungen und das Know-How dieser Fachfirmen wichtig. Beim Rückbau sind umfangreiche Schutzmaßnahmen mit Abschottungen, gefilterter technischer Luftführung bei gleichzeitigem und protokolliertem Unterdruck, Personen- und Materialschleusen erforderlich. Anschließend sind bei diesen Sanierungsmaßnahmen Raumluftmessungen nach VDI 3492 zur Erfolgskontrolle und Freigabe, vor Aufhebung der Schutzmaßnahmen, zwingend erforderlich.

Die ausgebauten BSK sind im Sanierungsbereich luftdicht zu verpacken und zu kennzeichnen, da es sich um einen als gefährlich einzustufenden Abfall handelt. Der Abfallschlüssel „AVV 170605* asbesthaltige Abfälle“ oder auch „AVV 160212* asbesthaltige Geräte, die freien Asbest enthalten“, ist anzuwenden und nachweislich einer zugelassenen Deponie zu zuführen. Im Interesse aller sollten asbesthaltige Brandschutzklappen nach Möglichkeit immer gutachterlich begleitet, fachgerecht ausgebaut, nachweislich entsorgt und durch asbestfreie ausgetauscht werden, so dass dieses Thema bald aus unseren Bestandsgebäuden verschwindet. Florian L. Tiemann
Bild: Deconta

Florian L. Tiemann
Bild: Deconta

Handlungsempfehlungen

Ausführliche Handlungsempfehlungen nicht nur zum Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen finden Sie beim Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V (GVSS) unter https://t1p.de/bs_2023-2_Asbest

BS Brandschutz fragt nach

Florian L. Tiemann stellte sich zur Ergänzung seines Fachbeitrags ein paar Fragen der Redaktion.

BS Brandschutz: Seit wann ist der Einbau asbesthaItiger Produkte im Bauwesen in der alten Bundesrepublik und der ehemaligen DDR verboten?

Tiemann: Bereits Ende der 1960er (DDR) und Ende der 1970er (BRD) wurde die Verwendung von Spritzasbest als erstes verboten. Ein generelles Verbot von Asbest gibt es in Deutschland aber erst seit 1993, europaweit sogar erst seit 2005.

BS Brandschutz: Welche asbesthaltigen Produkte sind im Gebäudebestand heute noch zu finden und wie häufig ist so etwas der Fall?

Tiemann: Das ist eine sehr gute Frage. Als erste Orientierung hilft uns die bald erscheinende neue Gefahrstoffverordnung. Diese wird erstmalig einen Generalverdacht für sämtliche baulichen und technischen Anlagen festschreiben, die vor Oktober 1993 erbaut wurden. Im Baubestand bis zu diesem Zeitraum gibt es diverse Anwendungsmöglichkeiten von Asbest z.B. in Kitten, Putz- und Spachtelmassen, Fliesenklebern, Flachdichtungen an Rohrleitungsflanschen, Rippenheizkörpern. Und ferner gab es Anwendungen als selbsttragende Lüftungskanäle oder Kanalbekleidungen, als Rohrleitungsisolierungen (Diatomeenerde) und Gipsmantel, thermische Trennungen, Brandschutzschnüren, Brandschutzcoatings, Revisionsklappendichtungen, Asbestzementplatten und -schindeln an Fassaden und Dächern, Asbestzementabwasserleitungen, Abstandshalter und Schalungshülsen aus Asbestzement im Betonbau. Die Anwendungsgebiete sind da sehr vielseitig. Man kann fast sagen es gibt nichts, was es nicht mit Asbestanteil gibt. Wenn nicht gerade ein Rückbaukonzept vorliegt würde ich beim Thema Asbest immer empfehlen, anlassbezogen zu schauen. Also immer hinterfragen welche Arbeiten geplant sind und was, wie mechanisch bearbeitet werden soll. Somit kann man einen Untersuchungsumfang anlassbezogen eingrenzen. Mit der VDI 6202 Blatt 3 wird Bauherrn, Sachverständigen, Planern und Ausführenden ein Hilfsmittel zur Ermittlung eines Standarduntersuchungsumfang bei der Erkundung und Bewertung von Asbest an die Hand gegeben.

BS Brandschutz: Können Sie einen Schätzwert angeben, wie lange wir uns mit dem Problemstoff Asbest in der Baubranche noch auseinandersetzen müssen? Und wann dürfte Ihrer Erwartung nach die wohl letzte asbesthaltige Brandschutzklappe (wohlverpackt nach TRGS 519) auf der Deponie landen?

Tiemann: Also das Thema Asbest wird mich locker noch bis zu meiner Rente und länger begleiten. Nachfolgende Generationenwerden sich auch weiterhin mit Asbest im Baubestand auseinandersetzen müssen. Hierfür sind Aufklärungsarbeiten das A und O – angefangen bei den handwerklichen Ausbildungsberufen bis hin zur Sensibilisierung von Architekten und Planern, am besten schon während des Studiums. Damit die letzten asbesthaltigen Brandschutzklappen fachgerecht auf Deponien eingelagert werden können müsste nach meiner Meinung Brandschutz- und Schadstoffkataster erst einmal gemeinsam und verbindlich für den gesamten Baubestand erfasst werden, damit man anschließend darüber nachdenken kann, ob unsere Deponiekapazitäten in Deutschland dafür ausreichen. 

BS Brandschutz: Bieten Sie Bauherren, Architekten und Fachplanern, die sich im Rahmen von Sanierungen mit Asbest & Co. herumschlagen müssen, einen kompetenten Support, wenn diese mal nicht weiterwissen und wie sieht dieser aus?

Tiemann: Wir sind mittelständiger Maschinen- und Gerätehersteller für den Bereich der Dekontamination und bringen, soweit es uns möglich ist, gern unser Know-how in eine technische Beratung ein. Seit 25 Jahren beschäftigen wir uns nun schon mit Luftfiltrierung, Wasserreinigung und Schwarz-Weiß-Trennung. Diese Expertise bringen wir natürlich gerne ein. Ursprünglich aus dem Asbestbereich stammende Technik wie Unterdruckhaltegeräte, Wassermanagement, Personen- und Materialschleusen sind dabei auch hervorragend geeignet für Sanierungseinsätze wie bei alten, künstlichen Mineralfasern (KMF), PCB, PAK, PCP und Lindan, Taubenkot, Schimmelpilz- und Brandschadensanierungen. Das fängt an beim Handling von quarzhaltigen Baustäuben auf Baustellen und geht bis in den Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes. Dort bieten wir mit unseren mobilen Lösungen Einsatzkräften die Möglichkeit zur Umsetzung der so wichtigen Einsatzhygiene.

Zudem können wir mit unserer eigenen Produktion am Standort Isselburg auf Sonderwünsche und spezielle Anforderungen reagieren. Das Herzstück aber ist die eigene Konstruktion. Hier passiert das eigentliche Engineering, wo die Kollegen aus einer skizzierten Idee eine Systemlösung nach Maß entstehen lassen.

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