Brandmeldeanlagen in Lager und Logistikgebäuden
Lager und Logistikgebäude sind sehr komplexe Objekte. Zum einen gibt es Lagerflächen und -systeme, zum anderen Verwaltungs- und Bürobereiche, Sozialräume, aber auch Technik- und Serverräume. All das stellt Anforderungen an den anlagentechnischen Brandschutz, die sich mit entsprechenden Brandmeldern lösen lassen.
Brandmelder
Die „Grundlast“ der Branddetektion tragen in der Regel punktförmige Streulichtrauchmelder nach DIN EN 54-7 oder Mehrfachsensormelder mit Streulicht- und Wärmesensor nach EN 54-29.
Mehrfachsensormelder haben den Vorteil, dass sie weniger empfindlich gegenüber Täuschungsalarmen sind. Über die Brandmelderzentrale kann eine zeitabhängige Sensorikanpassung vorgenommen werden. Tagsüber, wenn Störgrößen vorhanden sind, ist nur der Wärmesensor aktiv. Nachts dagegen, wenn diese Störgrößen nicht vorhanden sind, wird auch der Streulichtsensor aktiviert.
Es gibt auch Mehrfachsensormelder mit eingebauter Akustik, die den Ton-alarm gleich mit „an Bord“ haben und im Alarmfall anwesende Personen warnen.
Verwaltungsbereiche und Lagerflächen unter 12 m Raumhöhe ohne anspruchsvolle Umgebungsbedingungen sind ihr Einsatzgebiet.
Ansaugrauchmelder
Hochregallager stellen allein schon wegen der Höhe der Hallen und der schweren Zugänglichkeit der Regale besondere Anforderungen an die Branddetektion. Für diese Einsatzgebiete sind Ansaugrauchmelder nach EN 54-20 besonders geeignet. Sie bestehen aus einer Auswerteeinheit mit eingebautem Ventilator und bis zu zwei Rauchmeldern und dem mit Ansaugöffnungen versehenem Rohrsystem. Hochregallager werden sowohl mit einer Decken- als auch mit einer Regalüberwachung abgesichert. Bei der Deckenüberwachung werden die Rohrleitungen an der Decke installiert, bei der Regalüberwachung werden sie in den Regalen installiert. Die Auswerteeinheit kann an einer leicht zugänglichen Stelle und vor Beschädigungen geschützt montiert werden kann. Mit der VdS-anerkannten Berechnungssoftware ASD-Pipeflow können die Ansaugrauchmelder optimal projektiert werden – insbesondere bei asymmetrischer Rohrverlegung. Details für die Auswahl und Platzierung von Brandmeldern in Hochregallagerns finden sich in der DIN VDE 0833-2.
Paternosterlager sind vertikale, vollständig durch Blechummantelungen eingehauste Umlaufregale von bis zu 30 m Höhe. Auch hier sind Ansaugrauchmelder bestens geeignet. Die Rohrleitungen werden in der Ummantelung installiert, die Auswerteeinheit außen an leicht zugänglicher Stelle platziert.
In Tiefkühllagern mit den dort herrschenden Extrembedingungen bis zu minus 30 °C können keine „normalen“ Rauchmelder installiert werden. Hier wird im Lagerbereich das Rohrsystem des Ansaugrauchmelders verlegt und wegen einer Gefahr der Vereisung, die Auswerteeinheit ebenfalls in der gleichen Klimazone montiert. Heizelemente an den Ansaugöffnungen wirken zusätzlich der Vereisung entgegen. Der Fernzugriff über die Brandmelderzentrale auf die Auswerteeinheit ermöglicht eine einfache und schnelle Instandhaltung.
Linienförmige Rauchmelder
Für hohe, weiträumige Lagerhallen sind linienförmige Rauchmelder nach dem Durchlichtprinzip gemäß EN 54-12 besonders prädestiniert. Sie sind wie eine Lichtschranke aufgebaut und überwachen große Strecken. Sie bestehen aus einem Sender, einem Empfänger und einer Auswerteelektronik. Der vom Sender ausgehende Infrarotstrahl durchquert den zu überwachenden Raum und nimmt an jeder Stelle die Informationen eines eventuell entstehenden Brandes auf. Der Empfänger nimmt die Auswertung des eintreffenden Lichtstrahles vor. Linienförmige Rauchmelder sind – je nach verwendetem Produkt – sehr täuschungsalarmsicher.
Linienförmige Wärmemelder
Auf Laderampen und in den angrenzenden Gebäudebereichen kann es durch Zugluft oder LKW-Abgase zu Täuschungsalarmen kommen. Linienförmige Wärmemelder nach EN 54-22 wie das ADW 535, sind hier die geeignete Wahl. Aber auch dort, wo aggressive und kritische Umgebungsbedingungen herrschen (z. B. hohe Luftfeuchtigkeit, Staubbelastung etc.) werden sie eingesetzt.
Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse
Ab einer bestimmten Größe sind Lagergebäude in Brandabschnitte zu unterteilen. Betriebsnotwendige Öffnungen in Brandwänden müssen mit Feuerschutzabschlüssen versehen sein, um die Ausbreitung von tödlichen Rauchgasen über das gesamte Gebäude zu verhindern. Tür- und Toröffnungen in diesen Brandwänden müssen geschlossen sein. Dadurch werden solche Türen und Tore aber schnell zu Barrieren. Anders bei Rauch- und Feuerschutztüren, die mit einer bauaufsichtlichen zugelassenen Feststellanlage ausgestattet sind. Diese dürfen offenstehen, wenn das sichere Schließen der Tür im Brandfall garantiert ist. Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung.
Für Kühl- und Tiefkühllager, deren Feuerschutzabschlüssen aufgrund von Staplerverkehr offengehalten werden müssen, gibt zusätzlich die Möglichkeit, statt eines konventionellen Brandmelders einen Ansaugrauchmelder einzusetzen, der auf eine Brandmelderzentrale aufgeschaltet ist.
Feststellanlagen für Förderanlagenabschlüsse
In vielen Lagergebäuden werden Waren und Güter häufig über bahngebundene Förderanlagen transportiert. Hierbei passieren die Förderbänder Feuerschutzdurchbrüche, die mit besonderen Feuerschutzabschlüssen ausgestattet sein müssen, den Förderanlagenabschlüssen. Durch sie soll eine Brandausbreitung verhindert werden. Hierbei ist zu beachten, das sich im Brandfall innerhalb des Schließbereichs Ware oder Produktionsgüter befinden können. Der Abschluss würde dadurch nicht schließen.
Deshalb verfügen Förderanlagenabschlüsse über ein Steuerungssystem. Damit erfolgt eine Schließbereichsüberwachung durch Lichtschranken und das Schließen des Förderanlagenabschlusses im Brandfall. Das System agiert mit der Freifahrsteuerung der Förderanlage und sorgt so für das sichere Schließen des Abschlusses. Dabei greift das Steuerungssystem auf eine unabhängige Notstromanlage zurück, über die viele Förderanlagen verfügen. Bei sogenannten fahrerlosen Transportsystemen wird genauso verfahren.
Smarte Brandmelderzentrale – mehr Komfort für Errichter
Die Brandmelderzentrale (BMZ) ist das „Gehirn“ der Brandmeldeanlage. Sie empfängt alle Signale der aufgeschalteten Brandmelder und leitet die programmierten Maßnahmen ein wie Alarmierung der im Gebäude anwesenden Personen und der Feuerwehr. Darüber hinaus übernimmt sie auch Steuerfunktionen von Anlagen des technischen Brandschutzes, wie zum Beispiel eine Feuerlöschanlage, RWA usw.
Seit einigen Jahren sind BMZ „smart“. Das hat für Facherrichter und Betreiber während der Inbetriebnahme und im alltäglichen Betrieb viele Vorteile. Ein Fernzugriff wie Hekatron Remote ermöglicht den vollständigen und ortsunabhängigen Zugriff. Das gibt den Fachunternehmen, die das Errichten und die Instandhaltung von Brandmeldeanlagen übernommen haben, die Möglichkeit zur lückenlosen Anlagenüberwachung rund um die Uhr.
Fazit
Egal welchen Lagertypen man betrachtet, aus brandschutztechnischer Sicht bergen spezifische Risiken und stellen unterschiedliche Bedingungen an den Brandschutz. Die Brandmeldeanlage ist integraler Bestandteil jedes Bandschutzkonzeptes.
Weitere Informationen zum Brandschutz für Lager- und Logistikgebäude finden sich in diesem Whitepaper: hekatron-brandschutz.de/whitepaper/brandschutz-in-lager-logistik