Brandschutz in der Mischinstallation
Mit der allgemeinen Bauartgenehmigung aBG Z-19.53-2277 stellt Düker das „Düker Brandschutzsystem DBS“ vor. Damit ist es möglich, die typische Mischinstallation aus Gussrohren in der Fallleitung und Kunststoffrohren aus Polypropylen (PP) in der Anbindeleitung ohne spezielles Brandschutzelement zu bauen – praktisch so wie früher. Die Hauptvorteile sind dabei Kosteneinsparungen durch Verzicht auf spezielle Bauteile, Zeiteinsparung und die geringe Fehleranfälligkeit. Die aBG Z-19.53-2277 und detaillierte Unterlagen zu den Einbaubedingungen finden Sie auf www.dueker.de/DBS.