Brandwände in Holzbauweise
In einigen Bundesländern ist es nicht mehr erforderlich, gekapselte Konstruktionen für hochfeuerhemmende Bauteile zu erstellen. Voraussetzung ist, dass der geforderte Feuerwiderstand sowie beispielsweise ergänzend bei Brandwänden erforderlich, die entsprechende Stoßbelastung gewährleistet sind. So heißt es beispielsweise in der LBO Baden-Württemberg, dass tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig ausgeführt werden müssen, aus brennbaren Baustoffen zulässig sind, wenn hinsichtlich der Standsicherheit und des Raumabschlusses die geforderte Feuerwiderstandsfähigkeit nachgewiesen werden kann und die Bauteile sowie ihre Anschlüsse ausreichend lang widerstandsfähig gegen die Brandausbreitung sind.
James Hardie Europe präsentiert ein neues Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis der MFPA Leipzig GmbH (Prüfzeugnisnummer: P-SAC02/III-949) zur Errichtung von tragenden, raumabschließenden Wandkonstruktionen in Holztafel- bzw. Brettsperrholzbauweise in Kombination mit fermacell Gipsfaser-Platten. Die Konstruktionen entsprechen den Anforderungen der Feuerwiderstandklasse F90-B und bieten Widerstand gegen eine mechanische Stoßbelastung gemäß DIN 4102-3:1977-09(2). Die tragenden, raumabschließenden Holzständer- bzw. Brettsperrholz-Wandkonstruktionen bestehen aus einer Holzunterkonstruktion bzw. einer Brettsperrholzwand als Tragkonstruktion und werden beidseitig mit fermacell Gipsfaser-Platten beplankt.
Die Brandwand in Holzständerbauweise („4HT31“ fermacell Brandwand) besteht aus einer Tragkonstruktion (80 mm x 180 mm) welche mit einem reduzierten Achsmaß von 312 mm erstellt wird. An dem Ständerwerk (der Tragkonstruktion) wird beidseitig eine 18 mm dicken Holzwerkstoffplatte angeordnet auf die dann eine zweilagige Bekleidung aus 18 mm dicken fermacell Gipsfaser-Platten zu montieren ist. Die Gefache werden zusätzlich mit Mineralwolle (180 mm dick, Rohdichte 30 kg/m³, Schmelzpunkt > 1000 °C) gedämmt.
Die fermacell Brandwand „4HTM32“ verfügt über eine Grundkonstruktion (Tragkonstruktion) aus einem Brettsperrholzelement (> 80 mm), die zweilagig mit 15 mm dicken (innere Lage) und 18 mm dicken (äußere Lage) fermacell Gipsfaser-Platten beplankt ist. Die Konstruktion kann auch als zweischalige Brandwand („4HTM31“ fermacell Brandwand) ausgeführt werden. Dabei besteht die Tragkonstruktion aus zwei Brettsperrholzelementen (> 80 mm), die mit 10 mm Luftzwischenraum montiert werden. Brandschutz bietet hier eine auf beiden Seiten angeordnete doppelte Beplankung mit 15 mm sowie 18 mm dicken fermacell Gipsfaser-Platten.
Sowohl die fermacell Brandwandkonstruktion in Holzständerbauweise als auch die Brettsperrholz-Brandwände können mit beliebiger Wandbreite, jedoch nur mit Wandhöhen von maximal < 5000 mm erstellt werden. Gemäß der DIN 4102-2: 1977-09 [1] entsprechen alle drei Varianten Feuerwiderstandsklasse F90-B. Voraussetzungist allerdings, dass Decken- und Fußbodenanschlüsse so ausgeführt werden, dass die Einhaltung der Feuerwiderstandsklasse gewährleistet wird. Sie erfüllen zudem die Anforderung an den Widerstand gegen eine mechanische Stoßbelastung gemäß DIN 4102-3:1977-09(2).
Bei beiden Varianten kann die Beplankung der Fugen der unteren Plattenlage entweder als stumpfer/dichter Plattenstoß oder als fermacell Klebefuge mit einer Fugenbreite von jeweils < 1 mm ausgebildet werden. Die Fugen der oberen Plattenlage können wahlweise als stumpfer/dichter Plattenstoß, als fermacell Klebe- oder Spachtelfuge bzw. mit der fermacell Trockenbaukante ausgeführt werden. Die Befestigung ist mit Klammern nach DIN EN 14592:2012-07 [14) oder fermacell Schnellbauschrauben entsprechend der DIN EN 14566: 2009-10 [15] möglich.
Einen vollständigen Überblick über sämtliche Konstruktionen bietet die fermacell Konstruktionsübersicht unter www.fermacell.de/de/konstruktionen.