Der Brandschutz-Fachplaner –
Fachberater rund um den Brandschutz
Brandschutz-Fachplaner beraten bestehende Betriebe im baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz und helfen ihnen, sowohl gesetzliche Anforderungen als auch die Anforderungen von Versicherern zu erfüllen. Beim Bauen im Bestand müssen sie neben dem brandschutztechnischen Zustand von Gebäuden den Bestandsschutz berücksichtigen.
Außerdem kommen Brandschutz-Fachplaner beim Neubau von Gebäuden in verschiedenen Bauphasen zum Einsatz:
•In der Planungsphase beraten sie Architekten dazu, was diese rund um den Brandschutz beachten sollten.
•In der Genehmigungsphase erstellen sie die erforderlichen Brandschutznachweise für das Gebäude.
•Im Rahmen der Bauüberwachung überprüfen sie, ob die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt werden.
Ob ein Brandschutz-Fachplaner für einen Brandschutznachweis erforderlich ist, hängt vor allem von der Gebäudeklasse ab. Für Gebäude der Klasse 1 – 3 können Architekten selbst Brandschutznachweise erstellen, wenn es sich nicht um Sonderbauten handelt. Dasselbe gilt in der Gebäudeklasse 4, wenn sie eine entsprechende Zusatzausbildung besitzen. Für Gebäude der Klasse 5 ist zwingend ein Brandschutz-Fachplaner notwendig.
Laut Thorsten Kühn, Brandschutzsachverständiger, hat das gute Gründe. Denn während für die Gebäudeklassen 1 – 3 der Brandschutz im Baurecht klar definiert ist, sodass eigentlich keine Abweichungen möglich sind, stellt er bei „höherklassigen“ Bauten hohe Anforderungen an das Know-how der Person. Dasselbe gilt für Sonderbauten. Dabei weist Thorsten Kühn darauf hin, dass beispielsweise mehr als 70 Prozent aller Industriebauten Gebäude der Gebäudeklasse 3 und gleichzeitig Sonderbauten nach § 2 Abs. 4 Nr. 3 MBO sind.
Deshalb empfiehlt Thorsten Kühn allen, die Brandschutz-Fachplaner werden wollen, eine Ausbildung zu absolvieren, die der Richtlinie 100 des Instituts für vorbeugenden Brandschutz e. V. (DIvB) entspricht und sie in die Lage versetzt, eigenständig rechtssichere Brandschutznachweise zu erstellen. Ein entsprechendes Zertifikat erkennen auch die Behörden sowie die Ingenieurkammern an. Das ist eine zentrale Voraussetzung, um als Fachplaner tätig sein zu können.
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