Damit es mit dem Versicherungsschutz auch klappt
Dass Lithium-Ionen-Akkus ein nicht zu vernachlässigendes Gefahrenpotenzial innewohnt, dürfte sich weitgehend herumgesprochen haben. Vom TÜV Nord gibt es deshalb ein paar Tipps zum richtigen Umgang und zur Lagerung im betrieblichen Alltag sowie Hinweise auf spezielle Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere bei größeren Batterien, damit keine Haftungsprobleme entstehen.
Viele Betriebe lagern Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus, zum Beispiel Akkuschrauber, Laptops, Messgeräte, Taschenlampen oder Saug- und Wischroboter; ebenso Ersatz-Akkus für die Geräte. „Häufig wird unterschätzt, wie wichtig dabei ein angemessener Brandschutz ist“, betont Gutachter und Sachverständiger Thorsten Kühn. Er ist Referent der TÜV Nord Akademie und Geschäftsführer von KBMS Consult. Für den Umgang mit Akkus gebe es nur wenige spezifische rechtliche Vorgaben, doch Betriebe müssen hier ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen: „Nur dann können sie die Sicherheit ihrer Mitarbeiter sowie ihrer Kunden garantieren, sich bei Unfällen vor Haftung schützen und in einem solchen Fall Versicherungsansprüche geltend machen“, erklärt der Brandschutz-Experte.
Die Lagerung und Nutzung von Lithium-Ionen-Batterien sind, so der TÜV Nord, ein in vielen Betrieben immer wieder unterschätztes Sicherheitsrisiko.
Bild: Clipdealer
Für den Transport und die Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus empfiehlt Thorsten Kühn, Hinweise des VdS und der Berufsgenossenschaften zu beachten:
Akkus klar kennzeichnen, damit sie sorgsam behandelt werden,
Pole abkleben bei Transport oder Entsorgung loser Akkus,
Abstände zu brennbaren Materialien und brandgefährdeten Arbeitsstätten einhalten,
Akkus möglichst in einem separaten, isolierten Lagerbereich aufbewahren,
Vorgaben der Versicherung zum Brandschutz umsetzen.
Lithium-Ionen-Akkus werden je nach Leistung und Gewicht in kleine, mittlere und große Batterien klassifiziert. „Wenn es um kleine und mittlere Batterien geht, gibt es unterschiedliche betriebliche und organisatorische Maßnahmen. Eine leichte bauliche Trennung zu brennbaren Gegenständen, um sie sicher zu lagern, genügt bereits“, erläutert Brandschutz-Referent Thorsten Kühn. „Sobald aber größere Batterien mit einem Gewicht von jeweils über 9 kg im Spiel sind, ist in Abstimmung mit der Versicherung ein spezielles Sicherheitskonzept zu Lagerung, Umgang und betrieblichen Maßnahmen nötig.“
Wer haftet bei Unfällen?
Für Verantwortliche in einem Betrieb sei es wichtig, die entsprechenden Merkblätter der Versicherung oder der Berufsgenossenschaft gründlich zu lesen, denn: „In der Regel heißt es bei den Sachversicherern, dass der Versicherungsnehmer alle behördlich, gesetzlich und über den Versicherungsvertrag vereinbarten Auflagen zu erfüllen hat. Und wenn der Versicherer dann Sorgfaltspflichten an die Hand gibt oder sogar selbst spezielle Publikationen entwickelt hat, die der Versicherte nicht beachtet, kann es schnell zu Konflikten kommen“, so Kühn.
Kommt es tatsächlich zu einem Brand, muss ermittelt werden, wer haftbar ist. Hat das Unternehmen keine angemessenen Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen getroffen, verletzt es damit seine Sorgfaltspflicht. Auf der anderen Seite können sich ebenso Kundinnen oder Kunden sowie Beschäftigte durch fahrlässiges Handeln strafbar machen, wenn sie Brandschutz- und Unfallvorkehrungen ignorieren, über die sie ausreichend unterrichtet wurden.