Dienstleistungen an Sicherheitsanlagen wie RWA
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind unerlässliche Komponenten des Brandschutzes von industriellen Bauwerken. Strenge rechtliche Bestimmungen sorgen dafür, dass die Gebäude bestmöglich geschützt sind. Dennoch kann es zum Brandausbruch kommen. Deshalb sollten RWA regelmäßig gewartet werden.
Ähnlich variabel wie die unterschiedlichen Anforderungen und Ausführungen der Sicherheitsanlagen sind auch die Anforderungen an die unterschiedlichen Dienstleister für die unterschiedlichen Bereiche. Als eine der ersten Normen, die sich gewerkeübergreifend mit den unterschiedlichen Dienstleistungen und Tätigkeitsfeldern für Sicherheitsanlagen beschäftigt, ist die 2017 veröffentlichte DIN EN 16 763. Sie definiert Kriterien für ein europäisches Mindestleistungsniveau der unterschiedlichsten Dienstleistungen im Bereich der Sicherheitsanlagen. Diese Kriterien sind unabhängig von der Projektgröße und auch unabhängig von der Größe des jeweiligen ausführenden Unternehmens anzuwenden.
DIN EN 16 763
Die DIN 16 763 ist bewusst so gestaltet, dass sie immer mit den ergänzenden nationalen Vorschriften und technischen Regeln sowie detaillierten Fachregeln für die unterschiedlichen Fachgebiete zur Anwendung kommt.
Speziell für den Bereich der Rauchabzugsanlagen wird derzeit an einer nationalen detaillierten Fachregel als Ergänzung zur DIN EN 16 763 gearbeitet.
Beispiele für Sicherheitsanlagen, die in der DIN EN 16 763 Berücksichtigung finden:
Branddetektionssysteme und Brandsicherheitsanlagen
Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Einbruch- und Überfallmeldean-lagen
Alarmübertragung
Sicherheitsniveau auf europäischer und nationaler Ebene
Die konsequente Umsetzung der DIN EN 16 763 in den jeweiligen Dienstleistungsbereichen und Unternehmen führt zu einem gemeinsamen, vergleichbaren Sicherheitsniveau bei den Unternehmen und das auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene. Dies ist erforderlich, um die Anforderungen des Artikels 26 der europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG)) als Maßnahme zur Qualitätssicherung zu erfüllen. Um wechselnde Dienstleistungen an den unterschiedlichen Systemen eindeutiger definieren zu können, sieht die Norm unterschiedliche Bearbeitungsphasen vor.
Da es möglich ist, dass jede dieser einzelnen Bearbeitungsphasen von unterschiedlichen Unternehmen abgedeckt wird, müssen die Arbeitsergebnisse eindeutig definiert und dokumentiert werden. Diese Dokumentation ist durch die jeweiligen Auftraggeber an den eventuell folgenden Dienstleister als Grundlage und Unterstützung seiner dann folgenden Tätigkeiten weiterzugeben.
Wichtige Planungsgrundlage
Immer häufiger kommt auch in Deutschland BIM als Planungsgrundlage zum Einsatz. Die Struktur und die in der DIN EN 16 763 definierte Dokumentation ist eine gute Grundlage, um auch Anforderungen im Bereich BIM abzudecken. Die erforderliche Dokumentation z. B. für den Bereich der Instandhaltung sollte mindestens umfassen:
Anforderungen aus den Verträgen
Vorgaben für die Intervalle der Instandhaltung bzw. auch zu einzelnen Prüfungen
Nachweise für Übereinstimmung mit den jeweiligen zu berücksichtigten Normen
Anlagenmängel und die durchgeführte Fehlerbehebung
Abweichungen zum ursprünglich bei der Inbetriebnahme dokumentierten Zustand der Anlage
mögliche Veränderungen an der Anlage
Status der Anlage
Anforderungen an den Dienstleister
Neben den grundsätzlichen zu erfüllenden Anforderungen und Informationen, die ein Dienstleister zu Verfügung stellen muss, werden z. B. auch Mindestanforderung an die technische und personelle Ausstattung, an die erforderlichen Prozesse in den unterschiedlichen Bereichen formuliert und vorgeben. Neben den rein für den jeweiligen Dienstleistungsbereich bzw. Produktbereich erforderlichen zu erbringenden Anforderungen muss z.B. auch ein Prozess im Unternehmen vorgesehen werden, der sicherstellt, dass die Beschäftigten in regionale und baustellenbezogene Arbeits– und Sicherheitsbestimmungen eingewiesen werden. Alle Anforderungen sind auch für mögliche Unterauftragnehmer des jeweiligen Dienstleisters verbindlich und nachzuweisen.
Anforderungen an die Beschäftigten der Dienstleister
An die Beschäftigten werden entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung gestaffelte Anforderungen gestellt. Hier eine Übersicht der unterschiedlichen Anforderungen an die Beschäftigten der Dienstleister:
Funktion A
Mitarbeiter, die befugt sind, Entscheidungen im Bereich der technischen Ausführung zu treffen und eine Verantwortung bei der Einhaltung der jeweiligen Normen, Regeln unter Beachtung der Vertragsbedingungen haben.
Funktion B
Mitarbeiter, die im Rahmen der Vorgaben innerhalb des jeweiligen Dienstleistungsgebietes selbstständig arbeiten und mit Verantwortung für eine Bewertung und Optimierung der ausgeführten Arbeiten übernehmen. Sie müssen die einschlägigen Normen, Regelungen innerhalb des Dienstleistungsbereichs beherrschen und die daraus resultierenden Abläufe und technischen Anforderungen umsetzen können.
Funktion C
Mitarbeiter, die zugewiesene Aufgaben im jeweiligen Dienstleistungsgebiet mit der besonderen für Sicherheitsanlagen erforderlichen Zuverlässigkeit ausführen sowie die Ausführung der übertragenden Aufgaben bei auftretenden Problemen anpassen können.
Der Dienstleister muss die Beschäftigten für die jeweiligen Funktions- und Fachbereiche benennen. So kann auch sichergestellt werden, dass in den Unternehmen eine für die jeweilige Aufgabe angemessene Mitarbeiterzahl vorhanden ist.
Mögliche Nachweisverfahren
Ein mögliches Nachweisverfahren, um die Anforderungen der DIN EN 16 673 z.B. für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nachzuweisen, ist die VdS Errichter Anerkennung der VdS Schadenverhütung, Köln. Sicherheitsanlagen wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen den unterschiedlichsten Anforderungen gerecht werden. Sie müssen über Jahrzehnten den Witterungsbedingungen und auch Emissionen aus den verschiedensten Produktionsverfahren in Industriebetrieben widerstehen. Sie kommen erst in Momenten zum Einsatz, die es eigentlich niemals geben sollte und müssen dann in wenigen Augenblicken ihre Funktion erfüllen.
Qualifizierte Planung
Die Grundlagen, um dies dauerhaft sicherzustellen, werden bereits mit der Planung, Projektierung und Installation der Geräte und Anlagen geschaffen. Qualifizierte Wartung und Instandhaltung sichern dann die Verfügbarkeit über einen möglichst langen Zeitraum ab. Dazu ist es erforderlich, dass alle beteiligten Dienstleister von der Konzipierung der unterschiedlichen Anlagen und Systemen bis zum Betrieb mit Wartung und Instandhaltung über eine entsprechende Qualifizierung für den jeweiligen Bereich und die unterschiedlichen Produkte verfügen.
Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) empfiehlt Betreibern von RWA grundsätzlich den Abschluss eines Wartungsvertrags, um den Verpflichtungen zur Überwachung und Instandhaltung nachzukommen, Schadensauswirkungen sowie das eigene Haftungsrisiko zu verringern. Nur so bleiben Rauch- und Wärmeabzugsanlagen dauerhaft einsatz- und betriebsbereit.