Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel
Zum Schutz unserer Umwelt sollen die bisher verwendeten Fluorzusätze im Schaumlöschmittel vom Markt verschwinden. In Betrieben sollen dann Feuerlöscher mit fluorhaltigem Löschmittel durch fluorfreie Alternativen ersetzt werden. Drei Empfehlungen, wie Betreiber sich auf diese Umstellung vorbereiten können...
1. Beim Neukauf konkret die Brandklasse berücksichtigen
Decken Sie bei Neuanschaffungen von Feuerlöschern gezielt die vorhandenen Brandrisiken ab. Dadurch könnte der Einsatz fluorhaltiger Schaumfeuerlöscher vermieden werden
Brandklasse A
„In vielen Arbeitsstätten wie Büros oder Verkaufsräumen sind die Brandrisiken häufig nur der Brandklasse A zuzuordnen“, erklärt Michael Harnack, Leiter Competence Center Feuerlöscher bei der Minimax Mobile Services GmbH & Co. KG. „Bei normaler Brandgefährdung sind hier in der Regel Feuerlöscher mit Effektiv-Salzlösung hervorragend geeignet. Das Löschmittel ist fluorfrei, umweltfreundlich, gut biologisch abbaubar und sehr leistungsstark.“, ergänzt Harnack.
Brandklasse B
In sensiblen Bereichen können Sie für die Brandklasse B einen CO2-Feuerlöscher bereitstellen. Das Löschmittel ist frei von Fluor, frostsicher, nicht elektrisch leitend und löscht nahezu rückstandslos. Es deckt jedoch ausschließlich die Brandklasse B ab. (Vorsicht beim Einsatz in engen Räumen!)
ABC-Pulverfeuerlöscher sind zwar fluorfrei, werden jedoch i. d. R. für Außenbereiche, Garagen, Fahrzeuge, Heizungsanlagen, chemische Industrie u. ä. empfohlen, da sie nach einem Löscheinsatz starke Verschmutzungen hinterlassen.
„Wo wegen der vorherrschenden Brandklassen A + B ein Schaumfeuerlöscher eingesetzt werden soll, sollten Sie jetzt schon ein Produkt ohne Fluorzusatz anschaffen.“, rät Michael Harnack (siehe unten).
2. Wenn Schaum, dann 100 % fluorfrei
In Bereichen mit B-Brand-Risiko ist ein Schaumfeuerlöscher zur Abdeckung der Brandkassen A + B sinnvoll. „Um zukunftssicher aufgestellt zu sein, empfiehlt es sich, ab sofort fluorfreie Schaumfeuerlöscher zu kaufen“, so Harnack. „Das wäre langfristig eine kosten- und umweltoptimale Lösung, denn diese müssten infolge eines Verbots nicht wieder kostenaufwendig umgerüstet oder ausgetauscht werden.“ Harnack empfiehlt, Feuerlöscher mit einem leistungsstarken und fluorfreien Schaumlöschmittel zu wählen, die auch für Laien bedienbar und zudem nach ASR A2.2 auf die Grundausstattung anrechenbar sind. Das leistet derzeit bereits z. B. der „WS 6 nG fluorfrei“ (9 Löschmitteleinheiten [LE], 27A/144B) oder der „WS 9 nG fluorfrei“ (10 LE, 34A/183B) von Minimax (www.minimax-mobile.com). Mit diesen Feuerlöschern sind Sie auch bei Eintritt eines Verbotes fluorhaltiger Zusätze gesetzeskonform ausgestattet.
3. Beim Austausch alter/defekter Schaumfeuerlöscher fluorfreie Alternativen abwägen
Sollten Sie defekte oder veraltete Schaumfeuerlöscher austauschen müssen, lohnt sich auch hier die Überprüfung der vorherrschenden Brandklassen und Einsatzbereiche. Kann nicht auf einen Schaumfeuerlöscher verzichtet werden, empfiehlt sich der Kauf eines fluorfreien Schaumlöschers – auch wenn fluorhaltiger Schaum aktuell noch eingesetzt werden darf (ausgenommen bei Schulungen). So erfüllen die Austauschgeräte bei Eintritt des Verbots bereits die Gesetzesvorlagen.
Lassen sich fluorhaltige Bestandsfeuerlöscher auf fluorfreie Geräte umrüsten?
„Wir arbeiten an Lösungen in dieser Richtung für die Minimax-Geräte.“, erklärt Harnack. „So ohne weiteres ist ein Umrüsten jedoch nicht möglich“, fährt er fort. „Die Weiterverwendung bestehender Löschmittelbehälter muss zunächst gesetzlich erlaubt sein. Eine Patentlösung für alle Schaumfeuerlöscher wird es auch nicht geben können, u. a. aufgrund von technischen Unterschieden bei den verschiedenen Feuerlöschertypen.“
Umgerüstete Feuerlöscher müssen auf jeden Fall eine gültige Anerkennung durch eine offizielle Zertifizierungsstelle haben. Das Typschild auf dem Löscher muss ausgetauscht und dem neuen Löschmittel angepasst sein.
Auch wenn es den Anschein erwecken könnte, eine Umrüstung sei kostengünstiger als ein kompletter Feuerlöscheraustausch, sollten Sie mit Folgekosten rechnen, die je nach Aufwand und Gerätetyp unterschiedlich hoch sein können.
Fazit
Aktuell sind Schaumfeuerlöscher mit minimaler Fluorkonzentration erlaubt. Ein komplettes Verbot fluorhaltiger Substanzen wird jedoch aller Voraussicht nach innerhalb der nächsten Jahre erfolgen. Da Feuerlöscher eine Lebensdauer bis zu 25 Jahren erreichen können (bei vorschriftsmäßigem Einsatz und regelmäßiger Wartung/Instandhaltung), sollten Sie bei Neuanschaffungen bzw. beim Ersatz alter Geräte schon jetzt auf fluorfreie Produkte zurückgreifen, um Folgekosten für Austausch oder Umrüstung vorzubeugen. Denn der erste turnusmäßige Löschmitteltausch steht in der Regel nach sechs bis acht Jahren an, so dass ein Feuerlöscher mit fluorhaltigem Schaum im Falle eines Fluorverbots spätestens dann nicht mehr neu befüllt werden darf. Achten Sie beim Kauf fluorfreier Schaumfeuerlöscher darauf, dass diese leistungsstark, nach ASR A2.2 anrechenbar und auch für den Laien bedienbar sind. Überprüfen Sie die im Betrieb vorhandenen Brandklassen, um diese gezielt mit den passenden Feuerlöschern abzudecken. In vielen Fällen der einfachen Büronutzung ist der Einsatz von Feuerlöschern mit Effektiv-Salzlösung sinnvoll und stellt für Sie die wirtschaftlichste Alternative dar. Ob und welche fluorhaltigen Bestandsfeuerlöscher technisch auf fluorfreie Löschmittel umgerüstet werden können, kann nur der jeweilige Hersteller beurteilen. Bei der Betrachtung müssen außerdem das Alter der Geräte, der Kosten-Nutzen-Faktor und die sich ggf. verändernde Brandklasseneignung berücksichtigt werden.