Wartung trotz Corona
Sicherheitsrelevante Anlagen, wie RWAs, Feuerlöscheinrichtungen oder Rauchwarnmelder, müssen in regelmäßigen Abständen gewartet werden. Die Vorschriften und Prüfintervalle sollten Betreibern und Fachbetrieben auch allen bekannt sein, gleiches gilt für die Gründe, weshalb die Wartungsarbeiten extrem wichtig sind. Schließlich geht um den Schutz von Leib und Leben und den Erhalt von Sachwerten. Allerdings kommen selbst in „normalen“ Zeiten Betreiber diesen Pflichten nicht immer in ausreichendem Maße nach. Unter Corona-Bedingungen verschärft sich diese Situation jedoch. Bei „Schutz von Leib und Leben“ denken Betreiber nämlich nicht mehr an den vorbeugenden Brandschutz, sondern eher an die Vermeidung von unnötigen Kontakten.
Inhaber von Wartungsfirmen berichten, dass Kunden vermehrt Prüftermine verschieben oder ganz absagen. Besucher und auch Mitarbeiter von Handwerks- und Wartungsbetrieben dürfen Firmengebäude und Wohnungen nur in dringenden Ausnahmefällen betreten. Bei Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sind die Auflagen meist noch höher. Verschärfend kommt hinzu, dass, wenn in einem Unternehmen viele im Home-Office arbeiten oder in Kurzarbeit sind, auch das Gebäude selbst nur im Notbetrieb ist. Bei verwaisten Büros und leeren Fluren denkt kaum noch jemand an die Notwendigkeit des vorbeugenden Brandschutzes und die entsprechenden Wartungsvorschriften.
Auch wenn während der Corona-Pandemie verständlicherweise andere Dinge Priorität haben, entbindet das trotzdem einen Betreiber nicht von der Erfüllung der rechtlichen Forderungen. Sollte es zu einem Brand kommen, werden Richter und Versicherungen kaum einen Corona-Bonus gewähren. Betreiberpflichten sind und bleiben Betreiberpflichten und sollten nicht vernachlässigt werden. Zumal das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus für die eigenen Mitarbeiter durch das Servicepersonal bei technischen Wartungsarbeiten als äußerst gering einzustufen ist. Auf jeden Fall lässt es sich mit etwas Sorgfalt bei der entsprechenden Planung der Arbeiten quasi ganz ausschließen.
In diesem Zusammenhang sollte man auch die vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht aus den Augen verlieren. Auch hier gibt es klare Vorgaben, wann, wer und in welchen Abständen unterwiesen werden muss. Im Gegensatz zu Wartungsarbeiten können diese sogar in den meisten Fällen hervorragend als Videokonferenz stattfinden.
Ihr Christoph Brauneis