Instandhaltung von Brandschutztüren
12.12.2021
Feuerschutzabschlüsse, Feststellanlagen und Türschließer bilden den Kompromiss zwischen dem bauordnungsrechtlichen Gebot nach der Bildung von Brandabschnitten einerseits und den Nutzerwünschen nach Praktikabilität und Sicherheit andererseits.
Im Betrieb ist die Funktionalität dieser Technologie aufrechtzuerhalten, sonst droht ein Nutzungsverbot (vgl. § 58 Absatz 2 MBO). Das Mindestmaß der öffentlich-rechtlichen Vorgaben zur Instandhaltung ist heute üblicherweise durch Verweis auf die DIN 14677 in den bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeitsnachweisen konkretisiert.
Wartung und Instandhaltung der Technologie sind auch für die Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten von Relevanz (vgl. § 823 BGB). Die fachmännische Durchführung und sorgfältige Dokumentation von Wartungsmaßnahmen ist dabei nicht nur rechtlich geboten, sie ist im Schadensfall bei Fragen des Verschuldens für den Entlastungsbeweis von erheblicher beweisrechtlicher Relevanz.
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