Rauchwarnmelder in Baden-Württemberg erneuern
18.03.2021
Ferninspizierbare Rauchwarnmelder machen das Betreten von Wohnungen zu Inspektionszwecken überflüssig.
Quelle: Ei Electronics
In Baden-Württemberg werden demnächst zahlreiche Rauchwarnmelder erneuert, die zehn Jahre nach Einführung der Rauchwarnmelderpflicht ihre maximal zulässige Betriebsdauer erreicht haben. Dieser Prozess wird bis zum Jahr 2024 andauern, in dem sich das Fristende zur Nachrüstung von Bestandswohnungen zum zehnten Mal jährt. Wohnungsunternehmen sollten die anstehende Entscheidung über ein Nachfolgemodell selbst in die Hand nehmen und mit genügend zeitlichem Vorlauf planen.
Normative Fortschritte und neue Technologien eröffnen die Möglichkeit, die Melderbestände zu modernisieren und auf zukünftige Anforderungen auszurichten. So machen ferninspizierbare Rauchwarnmelder das Betreten von Wohnungen zu Inspektionszwecken überflüssig und können über standardisierte Protokolle wie das Open Metering System OMS nach außen kommunizieren. Vernetzte Rauchwarnmelder hingegen ermöglichen die Integration in Smart Home oder Smart Building Systeme.
Das Erneuern der Melderbestände bietet zahlreiche Chancen, erfordert vor dem Hintergrund der technischen Möglichkeiten aber auch sorgfältiges Planen. Für einen Einstieg in die Thematik bietet Ei Electronics den Leitfaden „Rauchwarnmelder bedarfsgerecht auswählen“ an, der unter www.eielectronics.de/rwm-auswahl kostenlos bereitsteht.