Rauchwarnmelder in Baden-Württemberg und Hessen erneuern
15.08.2023
Rechtzeitig planen: Rauchwarnmeldertausch in Baden-Württemberg und Hessen spätestens zum 31.12.2024.
Bild: Ei Electronics
In Baden-Württemberg und Hessen müssen zahlreiche Rauchwarnmelder spätestens bis zum 31. Dezember 2024 erneuert werden. Zehn Jahre nach Ausweitung der Rauchwarnmelder-Pflicht auf Bestandsgebäude haben sie ihre maximal zulässige Betriebsdauer nach DIN 14676-1 erreicht. Die Melder sollten aber nicht einfach ausgetauscht werden. Vielmehr sind gegenwärtige und zukünftige Anforderungen an den Betrieb von Rauchwarnmeldern zu beachten. Darauf weist der Rauchwarnmelder-Hersteller Ei Electronics hin. Wohnungsunternehmen und Dienstleister haben die Chance, ihren Bestand mit digitaler Technik zu modernisieren und Arbeitsabläufe zu vereinfachen.
Ferninspizierbare Rauchwarnmelder machen das Betreten der Wohnung zur Inspektion überflüssig und lassen sich über offene Datenstandards wie dem Open Metering System OMS in nahezu jedes Gebäude- oder Immobilienmanagementsystem einbinden. Vernetzte Rauchwarnmelder wiederum ermöglichen mit entsprechendem Zubehör barrierefreie Lösungen und die Integration in Smart Home- oder Smart Building-Systeme.
Die Ausstattung von Wohngebäuden mit Rauchwarnmeldern stellt eine langfristige Investition dar. Der Entscheidungsprozess sollte daher so schnell wie möglich eingeleitet werden, damit ausreichend Zeit für die Projektplanung bis hin zur Lieferung und Montage der Rauchwarnmelder zur Verfügung steht. Erfahrungsgemäß steigt die Nachfrage nach Rauchwarnmeldern bereits einige Zeit vor dem Stichtag sprunghaft an.
Ei Electronics unterstützt die Entscheidungsfindung mit dem Leitfaden „Rauchwarnmelder bedarfsgerecht auswählen“, der unter www.eielectronics.de/rwm-auswahl kostenlos zum Download bereitsteht. Der Leitfaden gibt einen kompakten Überblick über wichtige Gesetze und Normen sowie über die Unterschiede der auf dem Markt erhältlichen Melder hinsichtlich Technik, Funktion und Bauart.