Auch im Freien einsetzbar: GfS Einhand-Türwächter
Der gemäß DIN EN 179 vom Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen geprüfte „GfS Einhand-Türwächter“ wird unterhalb der Türklinke montiert und sichert diese gegen Missbrauch und unbefugte Benutzung. Obwohl der klassische Fluchtweg aus einem Gebäude heraus ins Freie führt, gibt es immer wieder Anforderungen, bei denen die „GfS Einhand-Türwächter“ auch in Außenbereichen eingesetzt werden müssen. Extra für diese Anwendung hat der Hersteller eine Lösung in Form einer spritz- und strahlwassergeschützten Umrüstung der Geräte erarbeitet. Mit dieser Umrüstung, die als zusätzliche Position zum gewünschten „GfS Einhand-Türwächter“ beim Bestellvorgang mit angegeben wird, entspricht der Türwächter der Schutzart IP 45.
GfS – Gesellschaft für Sicherheitstechnik mbH
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