Brandschutztüren sind zentrale Elemente für die Sicherheit eines Gebäudes. Sie sorgen dafür, dass sich Brände nicht ungehindert ausbreiten können. Dabei ist der Einsatz von Brandschutztüren in Fluren mit parallel verlaufenden Wänden gängige Praxis. Diese Einbausituation ist in der Brandschutz-Prüfnorm DIN 4102-5 / EN 1634-1 jedoch nicht vorgesehen und geregelt. Daraus ergibt sich eine entscheidende Problematik: Was passiert im Falle eines Brandes in einer solchen Einbausituation und können zertifizierte Feuerwiderstandsklassen auch hier eingehalten werden?
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