Produkte mit Prüfzeugnissen müssen zur Baupraxis passen

Abnahmesicherheit für Leitungsinstallationen

Die objektspezifische Erfüllung des baulichen Brandschutzes in der Planung und auf der Baustelle wird im Zuge des technischen Fortschritts immer komplexer. Täglich berichten Baufachleute über steigende Aufwendungen, Zielkonflikte mit Investoren – und trotz aller Sorgfalt von Beanstandungen bei Brandschutz-Abnahmen. Diese Erfahrungswerte aus der Praxis hat Viega gebündelt und daraus neue Brandschutzlösungen für Rohrleitungssysteme und Durchführungen entwickelt. Sie sorgen nicht nur im Brandfall für Sicherheit, sondern schon bei der „Feuertaufe“ – der Abnahme.

Mit die häufigsten Konflikte beim baulichen Brandschutz ergeben sich aus dem Einhalten von Mindestabständen zwischen Abwasserrohren und sonstigen Leitungen. Nicht zuletzt, weil die Verwendbarkeitsnachweise der Rohrhersteller vielfach Einschränkungen enthalten, die nicht der Baupraxis entsprechen – und somit häufig übergangen werden. Ein typisches Beispiel hierfür: Versorgungsschächte sind in der Regel mindestens mit Trinkwasserleitungen, Heizungsleitungen und dem Abwasserrohr belegt. Bei den Versorgungsleitungen kann der geforderte Brandschutz mit einer entsprechenden Streckenisolierung hergestellt werden. In den Verwendbarkeitsnachweisen einiger Rohrleitungshersteller ist bei dem Einsatz bestimmter Dämmungen die Unterschreitung der Mindestabstände zwischen den ummantelten Leitungen für Trinkwasser und Heizung bis auf Null zugelassen. Da jedoch Abwasserrohre anders abzuschotten sind als Versorgungsleitungen (siehe Kasten), sind hier allerdings Mindestabstände zwingend einzuhalten. In der Praxis stehen jedoch kaum so geräumige Schächte zur Verfügung. Zu groß wäre der Verlust an Nutzfläche. Unsachgemäße Lösungsversuche dieses Konflikts führen dann häufig zu Mängeln beim baulichen Brandschutz.

Systemhersteller Viega ist diesem begegnet und hat daher umfangreiche bauaufsichtliche Prüfungen vorgenommen (www.viega.de/brandschutz). Als Resultat erlauben die Verwendbarkeitsnachweise den Nullabstand aller Viega Rohrleitungssysteme zu Entwässerungsleitungen aus brennbaren und nicht brennbaren Werkstoffen sowie von Mischinstallationen aus Produkten aller führenden Hersteller. Hinzu kommen Nullabstands-Lösungen, wenn Abwasserrohre umgelenkt werden. Ein Beispiel dafür ist die Durchführung in das Kellergeschoss mit anschließender Weiterführung unter der Kellerdecke.

Nullabstand zu brennbaren Abwasserleitungen

Viega hat alle eigenen Rohrleitungssysteme im Nullabstand zu jedem marktüblichen Abwasserrohr aus Kunststoff in den Abmessungen DN 100, DN 125 sowie DN 150 prüfen lassen. Zur Abschottung der Abwasserrohre können wiederum unterschiedliche Brandschutzmanschetten führender Hersteller verwendet werden. Aus dieser Vielfalt an bauaufsichtlich zugelassenen Produkten ergibt sich eine maximale Flexibilität. Das eröffnet zum einen die raumsparende Auslegung von Schächten. Zum anderen wird die abnahmesichere Montage auf der Baustelle einfacher, denn es entfällt die Festlegung auf einen Hersteller bei Abwasserrohren oder Brandschutzmanschetten und damit auch die Abhängigkeit von der Lieferfähigkeit bestimmter Produkte. Derzeit lassen sich bereits rund 90 % der auf dem SHK-Markt verwendeten Brandschutzmanschetten zur Abschottung brennbarer Abwasserleitungen und im Nullabstand zu den Viega Versorgungsleitungssystemen nutzen. Weitere Prüfungen sind in der Vorbereitung.

Umlenkungen

Zu häufigen Beanstandungen bei der Brandschutz-Abnahme kommt es auch, wenn Abwasserrohre durch eine Geschossdecke verlaufen und direkt mit zwei 45°-Bögen umgelenkt werden, um sie unter der Decke weiterzuführen. Sollen die Versorgungsleitungen eng dazu ebenfalls unter der Decke installiert werden, ergibt sich oft ein Konflikt: Die brandsichere Durchführung des Abwasserrohrs mit Umlenkung muss zum einen im Verwendbarkeitsnachweis der Brandschutzmanschette aufgeführt sein. Hinzu kommt dann noch der Nachweis einer Prüfung auf Nullabstand zu den dort verlaufenden Versorgungsleitungen. In der Regel fehlen solche Nachweise.

In Erweiterung des Viega Prüfzeugnisses (P-2400/003/15-MPA BS) ist nun auch der Nullabstand zwischen brennbaren Abwasserleitungen bis DN 100 über zwei 45°-Bögen und den Viega Versorgungsleitungssystemen ausdrücklich zugelassen. Die Mindestdeckenstärke am Punkt der Durchführung beträgt hierbei 200mm. Ist diese Stärke nicht vorhanden, kann oberhalb der Decke rund 100 mm umlaufend aufbetoniert werden.

Restspalten und -öffnungen von Durchbrüchen sind kritisch

Ein anderer neuralgischer Punkt, der häufig zum Scheitern einer Brandschutzabnahme führt, ist die Verfüllung von Restspalten zwischen Leitungsdurchführungen und Bauteilöffnungen in Brandschutzabschnitten. Im Ernstfall kann sich hierüber schnell Feuer oder Rauch in andere Gebäudeteile ausbreiten. Wie solche Öffnungen sicher zu verschließen sind, gibt der Verwendbarkeitsnachweis des jeweils eingesetzten Brandschutzproduktes vor. Doch selten passen die Vorgaben zu den tatsächlichen Bausituationen, denn bei Deckendurchbrüchen werden in schätzungsweise 80% der Anwendungen Leitungen durch eckige oder unförmig gestemmte Durchbrüche geführt. Kernbohrungen als Alternative nutzen Fachhandwerker eher selten.

Entgegen dieser Baupraxis wird aber bei bauaufsichtlichen Prüfungen oft ein Testaufbau gewählt, bei dem Rohre mit einem Brandschutzsystem durch Kernbohrungen verlaufen. Das Ergebnis: Die Verwendbarkeitsnachweise spiegeln nur diese Situation wider, nicht die Baupraxis. Eine exemplarische Formulierung in den abP oder abZ vieler Brandschutzlösungen lautet daher: „Die Restöffnung zwischen der Wand- bzw. der Deckenlaibung und dem gegebenenfalls isolierten, hindurchgeführten Rohr ist vor der Montage der Rohrmanschetten mit formbeständigen, nichtbrennbaren (Baustoffklasse DIN 4102-A) Baustoffen wie z.B. Beton, Zementmörtel oder Gipsmörtel, vollständig in Bauteildicke auszufüllen.“  Darüber hinaus geben Verwendbarkeitsnachweise meist für jedes Produkt die minimale und die maximale Größe der Restöffnung vor, die so verfüllt werden darf. Ausgehend von der Prüfung in einer Kernbohrung sind das in der Regel ≤ 50 mm. Ein so enges Maß wird bei gestemmten Durchbrüchen in der Praxis regelmäßig überschritten. Dann ist jedoch eine mit dem Verwendbarkeitsnachweis konforme Ausführung nur noch mit sehr hohem Aufwand herzustellen: Die Restöffnung, die über das zulässige verfüllbare Spaltmaß hinausgeht, muss in der Qualität der Massivdecke wiederhergestellt werden. Dabei ist nicht nur der gleiche Beton zu verwenden, sondern in der Öffnung auch gegebenenfalls eine Bewehrung einzubringen und an die Decke anzuschließen.

Verfüllung von Restöffnungen

In Massivdecken ≥ 150 mm bzw.

≥ 200 mm mit einer Feuerwiderstandsdauer F90 können gemäß dem allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis P-2400/003/15-MPA BS von Viega Bauteilöffnungen bis zu einem Ringspalt von ≤ 170 mm verfüllt werden, ohne die Decke in Teilen wiederherstellen oder gar eine Bewehrung einbringen zu müssen. Dafür sind je nach Ringspaltmaß verschiedene Materialien zulässig:

➤ Ringspalt ≤ 30 mm: Viega Brandschutz-Kitt

➤ Ringspalt ≤ 50 mm: lose Steinwolle, Baustoffklasse A nach DIN 4102-1, Schmelzpunkt > 1000 °C, Stopfdichte ≥120kgm³, an der Deckenober- und -unterseite abgedeckt mit Viega Brandschutz-Kitt

➤ Ringspalt ≤ 170 mm: zwischen der Rohrisolierung und der Deckenlaibung in gesamter Deckendicke hohlraumfüllend dicht mit formbeständigen, nichtbrennbaren Baustoffen wie z.B. Mörtel, Beton oder Gips

Dokumentation

Die deutsche Bauordnung wurde stark überarbeitet und Anfang 2017 in den ersten Bundesländern rechtskräftig. Das vertraute System der geregelten und ungeregelten Bauprodukte gemäß Bauregelliste gehört damit der Vergangenheit an. Um eine erfolgreiche Brandschutzabnahme sicherzustellen, ist es noch wichtiger, auf der Baustelle alle erforderlichen Nachweise der verwendeten Bauprodukte und angewandten Bauarten parat zu haben. Dazu zählen alle Prüfzeugnisse bzw. die Leistungserklärung für Bauprodukte, die nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 CE-gekennzeichnet sind.

Viega hat alle relevanten Nachweise und Prüfzeugnisse in dem Nachschlagewerk „Anwendungstechnik für den baulichen Brandschutz“ zusammengefasst. Enthalten ist auch ein Musterformular für eine Übereinstimmungserklärung. Nicht wesentliche Abweichungen von den Viega Verwendbarkeitsnachweisen können dokumentiert werden. Viega hat alle Prüfungen erfolgreich durchgeführt und dokumentiert, die gemäß novellierter Musterbauordnung (MBO) und neuer Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) für den Brandschutz, den Schallschutz und soweit es Rohrleitungssysteme betrifft auch für den Wärmeschutz erforderlich sind.

Unterschiedliche Funktion von Dämmungen und Abschottungen

Entwässerungsleitungen lassen sich in der Regel nicht, wie es bei Versorgungsleitungen üblich ist, mit einer Streckendämmung brandsicher abschotten. Dämmungen können zwar die Feuerwiderstandsdauer von Leitungen erhöhen und verhindern so die Wärmedurchleitung auf die dem Brand abgewandte Seite. Doch bei brennbaren Entwässerungsleitungen muss die im Brandfall entstehende Öffnung verschlossen werden, um den Übertritt von Feuer und Rauch zu verhindern. Dazu sind Brandschutzmanschetten erforderlich. Daher bilden Abwasserleitungen mit dem dazugehörigen Brandschutz immer eine separate Lösung mit eigenem Verwendbarkeitsnachweis.

Der Verwendbarkeitsnachweis für Abwasserleitungen ist in der Regel eine abZ, in der die Abstandregeln des DIBt enthalten sind. Das bedeutet: Zwischen unterschiedlichen Brandschutzsystemen – bspw. die typische Kombination von Streckendämmung für Versorgungsleitungen und Brandschutzmanschette für Entsorgungsleitungen – ist ein Mindestabstand von 200 mm bzw. 100 mm einzuhalten. Ein Platzbedarf, der kaum vorhanden ist. Um den Nullabstand zwischen Abwasser- und sonstigen Leitungen realisieren zu können, sind geprüfte und zugelassene Kombinationen der unterschiedlichen Brandschutzsysteme erforderlich. Da die Brandschutzprodukte bzw. die Leitungen zumeist von unterschiedlichen Herstellern stammen, gibt es auf dem deutschen Markt kaum produkt- und systemübergreifend geprüfte Lösungen. Diese Lücke hat Viega geschlossen. Die marktgängigsten Abwasserrohre und Brandschutzmanschetten sind in Kombination mit den Viega Rohrleitungssystemen und entsprechender Dämmung für den Nullabstand zu Entwässerungsleitungen geprüft.

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