Brandabschottungen in abgehängten Feuerschutzdecken
Bislang galt der Grundsatz, dass Kabel- und Rohrleitungsdurchführungen nicht durch abgehängte Feuerschutzdecken aus Brandschutzplatten verlegt werden durften, da der Brandschutzmarkt hierfür keine Abschottungen anbieten konnte. Die Folge waren kostentreibende Umfahrungen dieser Bereiche. Dieser Grundsatz gilt nun nicht mehr, da solche Bausituationen zukünftig durch den Einbau von S90-Kombiboxen einfach und wirtschaftlich lösbar sind. Die Entwickler der „FST-Kombiboxen“ haben sich zum Ziel gesetzt, steigende Anforderungen an den Brandschutz und stetig komplexere Vorschriften in einfache und sichere Brandschutzsysteme zu „übersetzen“ – beispielsweise mit der neuen Anwendung für die feuerhemmende und feuerbeständige Abschottung von Leitungsdurchführungen durch abgehängte Feuerschutzdecken.
Auf der Grundlage der vorliegenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik für „FST-Kombiboxen“ sind Elektrokabel aller Arten, inklusive Hohlleiter, brennbare und nichtbrennbare Rohrleitungen (vergl. abZ Z-19.15-1042) in einem Schott sehr einfach abzuschotten. Sogenannte Abstandsregeln zwischen Leitungsgruppen müssen im belegbaren Innenraum der Boxen nicht berücksichtigt werden. Die lichten Öffnungen der Boxen dürfen vollständig mit Leitungen (s.o.) belegt werden.
Im Brandfall expandieren die im Innenraum der Kombiboxen befindlichen Brandschutzpakete aus Alkalisilikat und verschließen selbständig und vollständig die gesamte lichte Schottöffnung (Auslösetemperatur: 100 °/ Blähdruck: 8 bar).