Brandschutzlösung für die Mischinstallation
Mit der allgemeinen Bauartgenehmigung aBG Z-19.53-2277 von Düker ist die typische Mischinstallation aus Gussrohren in der Fallleitung und Kunststoffrohren aus PP in der Anbindeleitung möglich, ohne ein spezielles Brandschutzelement zu bauen. Die wichtigsten Bedingungen sind unter anderem, dass der Spalt zwischen Gussrohr und Decke mit Mineralwolle (mind. 20 mm „Klimarock“ in Deckenstärke) und Mörtel verschlossen wird oder dass der Abzweig mit Kunststoffrohranschluss „bodennah“ montiert sein muss, d.h. der Abstand zur darüber liegenden Decke muss mind. 1950 mm betragen. Die aBG Z-19.53-2277 und detaillierte Unterlagen dazu finden Sie auf www.dueker.de/DBS.