Brennbare Substanzen lagern

Bei der Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasflaschen sehen sich Unternehmen einer Reihe komplexer sicherheitstechnischer und baurechtlicher Vorschriften gegenüber. Rein bauliche Lösungen sind meist schwierig umzusetzen und kostspielig. Zudem erfordert eine spätere Nutzungsänderung nachträglich weitere aufwändige Maßnahmen. Sicherheitsschränke (nach DIN EN 144 70) können in vielen Fällen eine wirtschaftlichere und deutlich flexiblere Alternative für eine sichere Lagerung sein. Dass sie allen sicherheitsrechtlichen Aspekten entsprechen, wird durch akkreditierte Prüfinstitute gewährleistet. „Was sich so lapidar anhört, beinhaltet in der Praxis allerdings bei baulichen Lösungen eine Vielzahl strenger Vorgaben, die vom Unternehmen zu erfüllen sind“, erklärt Thomas Hübler von der Materialprüfanstalt (MPA) Dresden. In vielen Fällen stellen spezielle Sicherheitsschränke nach DIN 14 470 eine leichter und wirtschaftlicher zu realisierende Alternative dar. Denn sie gelten nicht als Bauprodukte. Für sie gelten die technischen Regeln für die Lagerung von Gefahrstoffen auf der Basis des Arbeitsschutzes. Bspw. müssen Schränke bis 1000 l Volumen eine Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens zwanzig Minuten aufweisen. Aufbau und Betrieb haben so zu erfolgen, dass im Brandfall für mindestens zehn Minuten vom Schrankinhalt keine zusätzliche Gefährdung ausgeht. In diesem Zeitraum können sich Personen in Sicherheit bringen. Auch die Gefahr durch Leckagen wird bedacht. Auslaufende brennbare Flüssigkeiten müssen noch im Sicherheitsschrank aufgefangen und beseitigt werden können. Die Auffangwanne muss ein Volumen von mindestens 10 % aller eingelagerten Gefäße haben, mindestens aber den Inhalt des größten Gefäßes fassen können. Auch diverse Verbote gemeinschaftlicher Lagerungen von bestimmten Chemikalien sind zu beachten. Dass alle Brandschutzanforderungen erfüllt sind, gewährleisten gründliche Tests bspw. durch die MPA Dresden.

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