Effektive Rauchfreihaltung von Flucht- und Rettungswegen
Wenn es brennt, sind Flucht- und Rettungswege lebenswichtig – und das nicht nur für Bewohner, sondern auch für die Feuerwehr. In Hochhäusern gibt es meistens nur ein Rettungsweg: das Treppenhaus. Und das ist im Falle des Falles häufig verraucht, so dass für die Flüchtenden eine Orientierung unmöglich wird.
Eine solche Rauchdruckanlage (RDA) erzeugt einen Überdruck im Treppenraum und verhindert dadurch, dass Rauch aus der Brandetage in den Treppenraum gelangt. Sie schützt also das Treppenhaus im Brandfall mit einem kontrollierten Überdruck vor aus den umgebenden Räumen eindringendem Rauch und hält es so rauchfrei. Eine Rauchdruckanlage wird vollautomatisch über die Brandmeldeanlage oder Rauchmelder ausgelöst und bringt kurz nach dem Einschalten ihre volle Leistung. Dadurch gewinnen die in den Gebäuden befindlichen Personen Zeit, sich zu orientieren – wichtige Zeit, um die Notausgänge zu finden und ins Freie zu gelangen.
Rauchfreie Flucht- und Rettungswege
Die meisten Opfer bei einem Brand sterben nicht an den Flammen. Es ist der Rauch, der sie umbringt. Dabei wirkt der Rauch nicht nur tödlich, er macht auch die Orientierung unmöglich und verhindert einen effektiven Angriff der Feuerwehr. Druckbelüftungsanlagen ermöglichen der Feuerwehr ein Vorrücken unter guter Sicht zum Brandherd. Dadurch werden eine schnelle Rettung von Menschen in Gefahr und ein zielgerichteter Löschangriff durchführbar.
Zur Verhinderung des Raucheintritts und der Sicherung des Fluchtweges müssen die folgenden Wirk-/Funktionsprinzipien gewährleistet werden:
Definierter Überdruck im Treppenraum
Türöffnungskräfte kleiner 100 N
Definierte Durchströmungsgeschwindigkeit im Türquerschnitt
Automatisch öffnende Abströmflächen im Geschoss
Spülanlage mit mechanisch geregelter Druckhaltung
Diese Anlagen dienen über Rauchverdünnung und -abführung der Sicherung des Rettungswegs. Ein Raucheintritt in den Treppenraum kann nicht sicher verhindert werden, da eine Abströmung in der Brandetage nicht automatisiert öffnet. Diese Anlagentypen können in Treppenräumen zur Anwendung kommen, in denen aufgrund der Gebäudenutzung mit nur wenigen Öffnungsvorgängen einer Tür zu rechnen ist, die zum Brandbereich führt (z.B. Wohngebäude).
Der Zuluft-Ventilator fördert im unteren Bereich bzw. über einen Zuluftschacht/-kanal Frischluft in den Treppenraum. Im Kopf des Treppenraumes ist die mechanische Druckregeleinheit angeordnet. Diese regelt den Druck selbsttätig und zuverlässig ohne weitere Sensorik. In Abhängigkeit des Bemessungs-Volumenstromes, der Zuluftführung und -einbringung, der Treppenhausgeometrie, der Durchströmung des Treppenraumes sowie der Einstellung der Druckregeleinheit bildet sich ein definierter Überdruck im Treppenraum aus. Dieser verhindert einen Raucheintrag in den Schutzbereich über Leckageflächen. Die Definition des Überdrucks ist maßgebend für das Anlagenengineering und die späteren Abnahmekriterien.
Rauchdruckanlage mit gesicherter Abströmung im Geschoss
Zur Rauchfreihaltung sind Rauchdruckanlagen (RDA) mit einer gesicherten, d.h. automatisch öffnenden Abströmung je Geschoss notwendig (z.B. über zertifizierte Entrauchungsklappen vom Typ EK-JZ, Fabrikat Trox).
Ergänzend zu einer Spülanlage mit geregelter Druckhaltung hat eine RDA die folgende Zusatzfunktion: Ist im Brandgeschoss die Tür zum Treppenraum geöffnet, so erfolgt eine gesicherte Durchströmung der Tür mit der Bemessungsgeschwindigkeit gemäß dem Systemengineering (0,75 - 2 m/s). Im Gegensatz zu einer Spülanlage ohne gesicherte Abströmung wird diese Türdurchströmungsgeschwindigkeit für Rauchdruckanlagen sichergestellt.
RDA in bestehenden Gebäuden
Wo bei einem Neubau eine RDA eine leicht zu installierende und absolut sinnvolle Investition ist, sind solche Anlage gerade in bestehenden Gebäuden nur unter großem baulichem und finanziellem Aufwand zu realisieren. Dass es sich trotzdem lohnt, zeigt ein Beispiel aus Bad Hersfeld: Das Therapiezentrum Schilde-Park. Dort wurde vom Hersfelder Ventilatorenhersteller Trox X-Fans eine Druckbelüftungsanlage eingebaut, ohne die sich maximal 20 Personen pro Geschoss in dem Gebäude aufhalten dürften – für eine Arztpraxis mit Personal, Fitnesscenter oder die ebenfalls im Therapiezentrum befindliche Physiotherapiepraxis wäre das schlichtweg nicht praktikabel gewesen.