Fenster und Türen mit Feuer- und Rauchschutzanforderungen für Außenanwendungen nach EN 16034 und 14351-1
Bereits seit dem 01. November 2016 konnten für Brandschutztüren EI230 C5-S200 im Außenbereich entsprechend der neuen Europäischen Norm EN 16034 die Anwendung über die hierfür erforderlichen Klassifizierungsberichte erreicht werden. Die europäischen Länder einigten sich vor der vorgenannten Einführung auf eine 3-jährige Koexistenzphase. Während dieser Zeit war es möglich diese Anwendung über eine Zustimmung im Einzelfall eine nationale Zulassung zu erreichen oder die Zulassung über den vorgenannten Klassifizierungsbericht zu regeln. Zum 01.11.2019 ist diese Koexistenzphase abgelaufen.
Bei den neuen Betrachtungen sind zusätzliche allgemeine Anforderungen nach der EN 14351-1 mit aufgenommen worden, wie z.B. die Wind- und Schlagregendichtheit oder Luftdurchlässigkeit. Einige Produkte mussten dementsprechend angepasst und im Detail geändert werden. Der Klassifizierungsbericht nach EN 16034 ersetzt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) für Feuerschutzabschlüsse bzw. das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) für Rauchschutztüren. In diesem Klassifizierungsbericht ist der direkte Variantenbereich des Systems beschrieben, erweitert durch den EXAP-Bericht.
Lange bestand Unklarheit, wann der Stichtag tatsächlich gesetzlich verpflichtend wird, dennoch hat FOPPE auf diese Gesetzesänderungen frühzeitig reagiert und mit der Beantragung der CE-Zertifizierung seines Betriebes die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, die betroffenen Brand- und Rauchschutztüren entsprechend der Europäischen Norm zu fertigen. Wesentlich hierfür ist die Möglichkeit Verträge mit den Zulieferern der bereits klassifizierten Profilsysteme und bspw. Beschlägekomponenten abzuschließen. Des Weiteren muss auch der gesamte Prozess, vom Einkauf, über die Fertigung bis hin zu sämtlichen Lieferketten in allen Einzelheiten in einem Handbuch dargelegt werden. Dieses und vieles mehr sind Gründe für die vorgeschriebene Fremdüberwachung. Viele Verarbeiter haben hierzu nicht die personellen Kapazitäten frei, häufig rechnet sich der finanzielle Aufwand auf Grund der niedrigen Stückzahlen nicht. Über die Zulieferung von Brand- und/oder Rauchschutztüren im Außenbereich durch FOPPE sind diese Unternehmen aber dennoch in der Lage, komplexe Aufträge komplett zu übernehmen. Gleiches gilt auch für die EN-konforme Lieferung von Türen in Flucht- und Rettungswegen mit der Fähigkeit zur Freigabe nach EN 14351-1.
Nach wie vor im Programm: Die bisher noch national geregelten T30-, T60- und T90-Brandschutztüren im Innenbereich. Gleiches gilt für die derzeit ebenso noch über nationale Zulassungen geregelten Festverglasungen im Innenbereich, in den Klassen G30, F30, F60 sowie F90. Diese umfassen auch Sonderlösungen wie Schrägverglasungen, gebogene Scheiben, über Eck-Konstruktionen, Mehrscheibengläser mit innenliegenden Jalousien sowie Überkopfverglasungen.
Zulassungstechnisch ähnlich gut aufgestellt ist das Unternehmen auch bei Festverglasungen für den Außenbereich, bei denen Funktionsgläser, wie zum Beispiel Wärme- oder Sonnenschutzgläser inklusive vielseitiger Anschlussmöglichkeiten zum Einsatz kommen, und so nahezu jede architektonische Anforderung abdecken. Auch hier werden die nationalen Zulassungen schrittweise durch Europäische Normen ersetzt und FOPPE werde hierzu rechtzeitig die für die Zulassung erforderlichen Schritte unternehmen.