Zur Klassifizierung von Brandschutztüren
Mehr Licht ins Dickicht der Klassifizierung von Brandschutztüren zu bringen war das Ziel, das sich das Brandschutzteam von Heroal gesetzt hat. Das Unternehmen produziert Fenster-, Tür-, Fassaden-, Rollladen-, Sonnenschutz-, Rolltor- und Überdachungssysteme aus Aluminium, worauf schon der Firmenname, jeweils die ersten beiden Buchstaben des Gründernamens Henkenjohann, des Rollformungsverfahrens und des Werkstoffs Aluminium, hinweist.
Frage 1: Welche Arten von gültigen Klassifizierungen gibt es in Deutschland und wie unterscheiden sich diese? Was steckt hinter den unterschiedlichen Klassifizierungszielen?
Wenn von Klassifizierungsgrundlagen für den deutschen Markt die Rede ist, sprechen wir von der aktualisierten Grundlage, die seit November 2019 im Bereich Brandschutz gilt. Eine einheitliche, CE-klassifizierte Zulassungsgrundlage für die Innen- und Außenanwendung nach den Normen EN 14351 Teil eins und zwei in Verbindung mit der EN 16034 wurde aufgrund von Einsprüchen verschiedener europäischer Länder verworfen. Übriggeblieben sind die bekannte nationale Zulassung für die Innenanwendung und ein CE-klassifiziertes Brandschutzprodukt für den Außenbereich. So sprechen wir im Folgenden von Abschlüssen europäisch EI2 30-S200-C5 oder EI2 30-Sa-C5 und für die nationale Zulassung von T 30 FSA-RS.
Frage 2: Woran entscheidet sich, welche Klassifizierung für einen Anwendungsfall die richtige ist, wie vereint man die unterschiedlichen Ansprüche und was sind mögliche Fallstricke?
Die Entscheidungen der Brandschutzklassifizierung für ein Gebäude resultieren aus der Gebäudeplanung. Die Architektur, die Nutzung und die Lage des Gebäudes sind entscheidende Kriterien für Fachplaner, um den Einsatz von Brand- und Rauchschutzelementen für das Gebäude zu bestimmen. Auf dieser Grundlage entscheidet sich, welche der Klassifizierungen für die Planung und Umsetzung der Elemente angewendet werden kann.
Bei einem Großteil der Anwendungsfälle handelt es sich immer noch um Innenanwendungen. Hier greift also die nationale Zulassung der Brandschutzsysteme. Immer öfter kommen aber auch Außenanwendungen von Brandschutzelementen zum Einsatz. Hier kommt die Klassifizierung mit einer CE-Kennzeichnung zum Tragen.
Die nationale Zulassung, die die Innenanwendung von Brandschutztürelementen regelt und vom DIBT ausgestellt wird (benannt als allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung mit einer zugehörigen Zulassungsnummer), gibt die Fertigung von ein- und zweiflügeligen Brandschutztüren mit Seitenteilen und Oberlichtern in bestimmten Ausführungsgrößen an. Die Zulassungsausführungen der Innenanwendung beinhalten die Eigenschaften für den Rauchschutz, die Dauerfunktion und die Ausführungen für Flucht- und Rettungswege. In Verbindung mit der Verglasungszulassung können Verglasungswände gefertigt werden, die auch die notwendigen Türen enthalten.
Für die äußere Anwendung von Brandschutztürelementen ist der Nachweis des Klassifizierungs- und des EXAP-Berichts maßgeblich für eine mögliche Ausführung von ein- und zweiflügeligen Türen mit Seitenteilen und Oberlichtern.
Eine weitere Zulassung ist in Deutschland für die Verglasung vorhanden. Auch hier sprechen wir von einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/einer allgemeinen Bauartgenehmigung.
Frage 3: Welchen Einfluss hat die Tatsache, dass es unterschiedliche Klassifizierungsziele in Deutschland gibt, auf periphere Leistungseigenschaften wie die Fluchttürsicherung etc.? Ist Rauchschutz in der Außenanwendung sinnvoll?
Für die CE-Klassifizierung ergeben sich noch weitere notwendige, mandatierte Eigenschaften, die für ein Brandschutzelement nachgewiesen werden müssen. Es werden Nachweise z. B. für die Fugendurchlässigkeit, die Schlagregendichtheit, das Windlastverhalten, U-Werte, das Differenzklima etc. aber auch für die „Fähigkeit zur Freigabe“ zur Erstellung von Flucht- und Rettungswegen nach DIN EN 179 / 1125 benötigt.
Eine weitere Eigenschaft, die immer öfter in der Brandschutzaußenanwendung eingefordert wird, ist der Rauchschutz. In Verbindung mit Belüftung und Entwässerung von Außenelementen stellt sie eine Herausforderung dar. Grundsätzlich stellt sich jedoch die Frage, ob die Rauschschutz-Eigenschaft grundsätzlich benötigt wird, da die für die Rauchschutzprüfung normativ geforderten Bedingungen in der Außenanwendung nicht vorzufinden sind.
Frage 4: Worin besteht ein möglicher Konflikt zwischen Design- und Brandschutzanforderungen? Was ist bei der Beschlagausstattung zu beachten? Und warum dauern Änderungen im Bereich Brandschutz – vom Kundenwunsch bis zur Umsetzung durch die Hersteller – so lange?
Konflikte können entstehen, wenn die Anforderungen der Architektur mit den zur Verfügung stehenden Zulassungseigenschaften konträr geplant sind. Das können z. B. maximale Elementgrößen, besondere Beschlagvarianten oder Anforderungen an Flucht- und Rettungswege sein. Hier sind planerisches Augenmaß und Kompromissbereitschaft erforderlich. Auch die Transparenz der Brandschutzelemente durch großflächige Verglasungen ist ein weiteres wichtiges Kriterium, um Brandschutzplanern und Architekten eine freie Planung mit Systemlösungen für den Privat- und Objektbau zu ermöglichen.
Generell bieten Brandschutzzulassungen schon heute ein großes Maß an Individualität. Dauerhafte Funktionalität und die Erfüllung des sicherheitsrelevanten Anspruchs sollten allerdings nicht außer Acht gelassen werden.
Im Wissen, dass Ergänzungen und Erweiterungen der Zulassungen nur mit erheblichem Prüfaufwand umzusetzen sind – es werden in den meisten Fällen beidseitige Prüfungen im Brand, aber auch des Rauchschutzes und der Dauerfunktion benötigt – sollten Besonderheiten, die in den Zulassungen nicht enthalten sind, in der Planung eines Gebäudes weit im Vorfeld mit dem Zulassungsinhaber besprochen werden. Dies betrifft auch Erweiterungen für die Beschlagausstattung.
Frage 5: Welche Voraussetzungen gibt es für den Einsatz von Glassorten in Brandschutzsystemen?
Glashersteller verfügen über verschiedene Gläser für den Bereich Brandschutz. Die unterschiedlichen Aufbauten der Gläser müssen alle mit dem jeweiligen Brandschutztürsystem beidseitig im Brand, in den verschiedenen Wandaufbauten, unter Dauerfunktion und auf die Gewährleistung des Rauschutzes geprüft werden. Die dauerhafte Schutzfunktion und die Funktionalität können nur gewährleistet werden, wenn diese sicherheitsrelevanten Bauteile einer dauerhaften Wartung unterzogen werden – und das nicht nur dann, wenn Feststellanlagen oder Drehflügelantriebe angebracht sind.
Frage 6: Welche Rolle spielt das Thema Nachhaltigkeit im Bereich Brandschutz?
Zunehmend fordern Kunden und
auch der Gesetzgeber, dass Brandschutzelemente umweltsicher, gesund und mit wiederverwertbaren Materialien hergestellt wurden.
Eine Möglichkeit für den Nachweis ist die „Cradle to Cradle“-Zertifizierung. Dieser Produktstandard
bewertet Materialien und Verarbeitungsprozesse anhand von fünf Kategorien. Eine weitere Möglichkeit ist die Erbringung von Produkt-Umweltdeklarationen (sogenannte Environmental Product Declarations, kurz: EPD) hinsichtlich verwendeter Materialien, Leistungen und Auswirkungen der Bauelemente auf die Umwelt.
Insgesamt werden auch brandschutzrelevante Systeme mehr und mehr zum Thema der Nachhaltigkeit.