Kopfwechsel beim Kanalrauchmelder
Seit September 2010 gibt es die Kanalrauchmelder der Baureihe „KRM“ von Oppermann Regelgeräte. Nach acht Jahren steht jetzt bei den ersten Geräten der Austausch des im „KRM“ verbauten Melderkopfs gemäß DIN 54-7 an. Die im „KRM“ verbauten Brandmelder nach DIN EN 54-7 sind Verschleißteile. Damit ihre Funktionsfähigkeit für die Sicherheit der Menschen in einem Gebäude gewährleistet ist, müssen sie regelmäßig ausgetauscht werden: Brandmelder ohne Verschmutzungskompensation nach fünf und Brandmelder mit Verschmutzungskompensation nach acht Jahren Betriebsdauer. Ausführliche Informationen zum Tausch des Brandmelders im KRM gibt es hier.