Ein Mittel gegen Fachkräftemangel und Beschaffungsprobleme
Wie sich durch Messgeräte mit integrierter Intelligenz und Datenaustausch mit Bus-Technologie viel Zeit und Geld sparen lässt, zeigt dieser Beitrag am Beispiel von Kanalrauchmeldern. Die vorausschauende Wartung hilft weiterhin beim Abschätzen der restlichen Lebensdauer der Geräte, sodass frühzeitig Ersatz bestellt werden kann. In Zeiten unsicherer Lieferketten und langer Lieferzeiten bedeutet dies ein Plus für den sicheren Brandschutz.
Verantwortung des Betreibers
Für die Funktionssicherheit der Lüftungsanlage ist der Betreiber verantwortlich. Dieser hat dafür zu sorgen, dass alle Rauchmelder ständig betriebsbereit und instand gehalten werden, einschließlich aller angesteuerter Komponenten und Systeme. Um die Funktion über einen längeren Zeitraum aufrecht zu erhalten, müssen die Rauchmelder – unter Berücksichtigung der Grundmaßnahmen nach DIN EN 13306 zur Instandhaltung und nach DIN 31051 für die Wartung – regelmäßig überprüft werden. Dabei wird die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder durch ein Testspray überprüft. Ohne Wartung werden die Melder je nach Umgebungsbedingungen mehr oder weniger schnell verschmutzen und nach einer unbestimmten Zeit Rauchalarm auslösen, also einen Fehlalarm erzeugen.
Des Weiteren sind Vorgaben für Rauchmelder nach EN 54-7, die auch für Kanalrauchmelder und „Rauchauslöseeinrichtungen für Brandund Rauchschutzklappen“ verwendet werden, unter der DIN VDE 0833-1 für Gefahrenmeldeanlagen benannt, (z.B. Intervalle für Inspektion und Wartung). Diese sehen eine vierteljährliche Inspektion sowie eine jährliche Wartung vor. Die Wartungen müssen im Betriebsbuch vermerkt werden.
Driftkompensation verlängert Inspektionsintervalle
Um eine Verlängerung der Inspektionsintervalle auf 1x jährlich zu erreichen, werden in der Norm Rahmenbedingungen beschrieben. Diese umfassen unter anderem die ausschließliche Verwendung von punktförmigen Rauchmeldern nach EN 54-7, die über eine Driftkompensation verfügen. Zusätzlich wird beim Erreichen der Kompensationsgrenze selbsttätig eine Meldung ausgeben. Solche Rauchmelder werden auch in den Kanalrauchmeldern nach EN 54-27 eingesetzt. Auf diese Weise können Wartungen und Inspektionen auf nur einen Termin im Jahr zusammengelegt werden. Dies ist in der DIN VDE 0833 explizit erwähnt. Somit können Rauchauslöseeinrichtungen, Kanalrauchmelder und Rauchmelder während nur eines Wartungs- und Inspektionstermins überprüft werden.
Die maximale Einsatzdauer der Rauchmelder selbst wird in der DIN 14675-1 beschrieben. Hier werden unter anderem Rauchmelder mit unterschiedlichen technischen Merkmalen beschrieben, die Auswirkungen auf die Einsatzdauer haben. Diese vergleichbaren Vorgaben finden sich u.a. auch in der Brandmeldeanlagen DIN 14677-1 Feststellanlagen sowie in den Empfehlungen des ZVEI Merkblattes 33005:2010-06 und der AMEV BMA 2013. Bei punktförmigen Rauchmeldern nach EN 54-7 ohne eine Verschmutzungskompensation müssen diese spätestens nach einer Einsatzzeit von 5 Jahren ausgetauscht werden. Automatische punktförmige Brandmelder mit einer Verschmutzungskompensation können bis zu acht Jahre im Einsatz bleiben. Bei allen Varianten der Baureihe KRM & KRM-X von Oppermann Regelgeräte kommen entsprechende Meldeköpfe mit Verschmutzungskompensation zum Einsatz. Da leider vor Ort nicht festgestellt werden kann, ob das Ansprechverhalten in dem vom Hersteller festgelegten Bereich liegt, muss nach der genannten Einsatzzeit immer ein Austausch erfolgen!
Rauchmelder informieren über ihren Status
Der große Nachteil von konventionell durchgeführten Wartungen ist die unzureichende Vorbereitung durch fehlende Status-Informationen der zu wartenden Produkte. Würde sich im Vorfeld schon abzeichnen, welche Komponenten aufgrund von Verschleißerscheinungen getauscht werden müssen, könnte man den Austausch im Zuge der Wartung vornehmen. Wenn man diese Information aber erst vor Ort erhält, muss man in der Regel einen zweiten Servicetermin vereinbaren. Aufgrund des aktuellen Problems der Bauteilbeschaffung können so mehrere Monate vergehen, in denen der Betreiber mit einer unzureichend gesicherten Immobilie leben muss.
In einem größeren Gebäude kommen mitunter so viele Rauchauslöseeinrichtungen zum Einsatz, die einer jährlichen Inspektion bedürfen, dass allein für diese Tätigkeit mehrere Tage an Personalkapazität gebunden werden müssen. Wenn dann ein Rauchmeldekopf direkt im Anschluss an diese Inspektion über die Schwelle der Verschmutzung steigt, muss dieser Kopf sofort gewechselt werden, was wiederholt zum Einsatz einer Servicefachkraft führt.
Vereinfachung durch Bus-Technologie
Um zusätzliche Informationen aus den Kanalrauchmeldern oder Rauchauslöseeinrichtungen abgreifen zu können, sind kommunikative Schnittstellen erforderlich. Diese stellt die Firma Oppermann Regelgeräte in ihren busfähigen Kanalrauchmeldern sowie Rauchauslöseeinrichtungen zur Verfügung. So lassen sich Statusinformationen über eine Modbus- bzw. BACnet-Schnittstelle an ein übergeordnetes Leitsystem übertragen. Neben dem Verschmutzungsgrad erhält der Nutzer auch zusätzliche Informationen zum Zustand der Lüftungsanlage wie die akutelle Temperatur und Luftgeschwindigkeit. Diese Daten können in bestimmten Anwendungsfällen auch als Parameter für die eingesetzte Regelungstechnik dienen.
Eine Gegenüberstellung der zeitlichen Aufwendungen bei der vorauschauenden Wartung im Gegensatz zur konventionellen Wartung ist in der Tabelle unten dargestellt.
Fazit
Da die Branche auch in Zukunft mit dem Thema Fachkräftemangel beschäftigt sein wird, ist verstärkt nach Lösungen zu suchen, die zu einem geringeren Personaleinsatz führen. Auch die zunehmende Beschaffungsproblematik bei Ersatzteilen fordert eine frühzeitige Aktivierung der Bestellvorgänge. Die beschriebenen Ansätze bieten für beide Probleme eine kosteneffiziente Lösung.