Brandschutztechnische Inspektion von Rauchauslöseeinrichtungen
In Zeiten des Fachkräftemangels rücken bei vielen Fachunternehmen vor allem die Leistungen auf den Prüfstand, die einen hohen Anteil an Dienstleistungen mit sich bringen. Besonders die Wartung und Inspektion können mit einem digitalen Ansatz koordinierter und zeitsparender ablaufen.
Bei der Verwendung von Kanalrauchmeldern zur zusätzlichen Ansteuerung der Brand- oder Rauchschutzklappen ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) notwendig. Nach den Anforderungen dieser Zulassung müssen die „Rauchauslöseeinrichtungen für Brandschutzklappen oder Rauchschutzklappen“ mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.
Dies ist explizit im Zulassungsbescheid vorgeschrieben, wie zum Beispiel unter der Bescheid-Nr. Z-78.6-200. Dabei wird die Funktionsfähigkeit der Rauchauslöseeinrichtung durch Zugabe von dafür geeignetem Testspray überprüft. Ohne eine entsprechende Wartung werden je nach Umgebungsbedingungen die Melder schneller oder langsamer verschmutzen und nach einer unbestimmten Zeit Rauchalarm auslösen – also einen Fehlalarm erzeugen.
Des Weiteren sind Vorgaben für Rauchmelder nach EN54-7, die auch für Kanalrauchmelder und „Rauchauslöseeinrichtungen für Brand- und Rauchschutzklappen“ verwendet werden, unter der DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) für Gefahrenmeldeanlagen beschrieben, welche die Intervalle für Inspektion und Wartung festlegen. Diese sehen eine vierteljährliche Inspektion sowie eine jährliche Wartung vor. Die Wartungen müssen zudem im Betriebsbuch vermerkt werden.
Um eine Verlängerung der Inspektionsintervalle auf einmal jährlich zu erreichen, werden hier die Rahmenbedingungen beschrieben. Diese umfasst unter anderem die ausschließliche Verwendung von punktförmigen Rauchmeldern nach EN 54-7, die über eine Driftkompensation verfügen. Diese wird für eine Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit eingesetzt. Beim Erreichen der Kompensationsgrenze wird hier selbsttätig eine Meldung ausgeben. Diese Rauchmelder werden auch in den Kanalrauchmeldern nach EN 54-27 eingesetzt.
Vorteil der Driftkompensation
Durch die Verwendung von ausschließlich punktförmigen Rauchmeldern mit Driftkompensation können die Wartungen und Inspektionsintervalle auf nur einen Termin im Jahr zusammengelegt werden.
Dies ist in der DIN VDE 0833 (VDE0833) explizit erwähnt. Somit können Rauchauslöseeinrichtungen, Kanalrauchmelder und Rauchmelder in nur einem Wartungs- und Inspektionstermin überprüft werden.
Austausch der Rauchmelder
Die maximale Einsatzdauer der Rauchmelder selbst wird in der DIN 14675-1 beschrieben. Hier werden unter anderem Rauchmelder mit unterschiedlichen technischen Merkmalen beschrieben, die Auswirkungen auf die Einsatzdauer haben. Diese vergleichbaren Vorgaben finden sich u.a. auch in der Brandmeldeanlagen-DIN 14677-1 Feststellanlagen sowie in den Empfehlungen des ZVEI-Merkblattes 33005:2010-06 und der AMEV BMA 2013.
Bei punktförmigen Rauchmeldern nach EN 54-7 ohne Verschmutzungskompensation müssen diese spätestens nach einer Einsatzzeit von fünf Jahren ausgetauscht werden. Eine längere Einsatzzeit erreicht man beim Einsatz von Rauchmeldern mit einer integrierten Verschmutzungskompensation.
Automatische punktförmige Brandmelder mit der genannten Verschmutzungskompensation sowie einer Anzeige bei zu großer Abweichung können hingegen bis zu acht Jahre im Einsatz bleiben. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Funktionsfähigkeit der Brandmelder nachgewiesen ist. Diese Brandmelder müssen nach dieser Einsatzzeit ersetzt werden. Entsprechende Ersatzmelder beider technischer Varianten können beim Hersteller der Kanalrauchmelder bezogen werden.
In einem größeren Gebäude kommen mitunter auch Rauchauslöseeinrichtungen in dreistelliger Stückzahl zum Einsatz, die einer jährlichen Inspektion bedürfen. Allein für diese Tätigkeit müssen mehrere Tage an Personalkapazität gebunden werden. Wenn dann ein Rauchmeldekopf direkt im Anschluss dieser Inspektion über die Schwelle der Verschmutzung steigt, muss dieser Kopf sofort gewechselt werden, was wiederholt zum Einsatz einer Servicefachkraft führt. Hat man im Vorfeld einen Einblick über den Verschmutzungsgrad von allen im Gebäude verbauten Kanalrauchmeldern, kann man direkt die Rauchmelder selektieren, die in absehbarer Zeit verschmutzen werden, um diese im Zuge der fälligen Inspektion gleich auszutauschen. Diese Vorgehensweise erspart doppelte Wege und es fallen keine zusätzlichen Kosten für weitere Personaleinsätze an.
Möglich macht dies der Einsatz von busfähigen Kanalrauchmeldern, die den prozentualen Verschmutzungsgrad über eine Modbus- bzw. BACnet-Schnittstelle an ein übergeordnetes Leitsystem übertragen. Dabei besteht die Möglichkeit, sich in Vorbereitung der jährlichen Inspektion alle Verschmutzungswerte anzeigen zu lassen und so dementsprechend den Einsatz optimal zu planen. Neben der optionalen Anzeige über ein Bussystem, sind alle Kanalrauchmelder der Firma Oppermann Regelgeräte GmbH auch mit einer Verschmutzungsanzeige direkt am Gerät ausgestattet, die es möglich macht, auch bei kleineren Bauvorhaben die optimale Kontrolle über deren Zustand zu behalten.
Fazit
Da das Thema Fachkräftemangel bei Wartungen und Inspektionen auch in Zukunft relevant sein wird, muss man verstärkt nach Lösungen suchen, die zu einem geringeren Personaleinsatz führen. Dabei bringen uns die genannten digitalen Ansätze einen entscheidenden Schritt weiter.