Wenn das Trinkwassernetz schwächelt

Löschwasserbehälter sind auch bei dichter Bebauung manchmal einfach notwendig

Bei der Erweiterung von Siedlungsflächen wächst das Trinkwassernetz normalerweise mit. Doch für die Bereitstellung von Löschwasser ist nicht nur dessen Länge, sondern auch Kapazität entscheidend. In Einzelfällen, wie in den Dörfern Burgk und Eßbach im Südosten Thüringens, sind unterirdische Löschwasserbehälter erforderlich – und auch bei der Nachverdichtung in der Stadt Berlin. Eine gute Lösung bieten dann Löschwasserbehälter aus Betonfertigteilen nach DIN 14230

Dass Industriebetriebe Löschwasser vorhalten müssen, ist üblich. Aktuell sieht sich auch der Wohnungsbau damit konfrontiert, denn Trinkwasserleitungs-Querschnitte dürfen nicht zu groß sein, um Stagnation zu vermeiden. Je weiter weg von Hauptleitungen und je größer die gebauten Objekte, desto eher muss die Wassermenge für den „Erstangriff“, wie die Feuerwehr es nennt, und die „Grundversorgung“ vor Ort vorhanden sein. Weitere Aspekte sind die Ausstattung der Feuerwehr und das voraussichtliche Szenario beim Einsatz vor Ort.

Fertigteilbehälter sind schnell montiert

Im Zuge der Baugenehmigung prüft die Kommune oder die zuständige Behörde des Landkreises (in Berlin des Bezirksamtes) als „Träger öffentlicher Belange“ den Löschwasserbedarf. Reicht die Kapazität des Trinkwassernetzes nicht und sind auch keine so genannten „unerschöpflichen“ Entnahmestellen wie offene Gewässer oder Brunnen vorhanden, wird üblicherweise die Grundversorgung mit Löschwasser durch einen unterirdisch eingebauten Behälter sichergestellt. Dessen Fassungsvermögen bestimmt der Stadt- bzw. Kreisbrandmeister.

Ein unterirdischer Löschwasserbehälter ist ein künstlich angelegter überdeckter Vorratsbehälter mit Entnahmestelle. Die DIN 14230 [1] unterscheidet diese nach Baugrößen in klein (75 - 150 m³), mittel (150 - 300 m³) und groß (über 300 m³).

Die Bauweise mit Fertigteilen aus Stahlbeton bringt schnelle Betriebsbereitschaft bei gleichzeitig hoher Belastbarkeit [2]. „Sämtliches Zubehör, auch die Löschwasserentnahmestelle, ist Bestandteil der Lieferung und wird durch unsere Mitarbeiter montiert“, erklärt Stefan Gehring, technischer Verkaufsberater beim Hersteller Mall in Berlin. „So ist die Gewährleistung für das komplette Bauwerk in einer Hand“. In den folgenden drei Beispielen wurden unterschiedliche Bauformen von Fertigteilen aus Stahlbeton verwendet.

Beispiel 1 aus dem Saale-Orla-Kreis

In Eßbach, einer Gemeinde im thüringischen Saale-Orla-Kreis, war im Bebauungsplan des Wohngebiets „Untere Haard“ ein Löschwasserbehälter vorgesehen, der wegen der Insolvenz des Erschließungsträgers zunächst nicht gebaut wurde. Die Feuerwehr hatte jedoch von der Gemeinde mit zunehmendem Druck und schließlich erfolgreich den Behälter gefordert, da im Falle eines Einsatzes die örtliche Trinkwasserversorgung zusammengebrochen wäre. Später kam es tatsächlich zu einem Brand im oben genannten Wohngebiet. Dabei hat sich der Löschwasservorrat als gute Entscheidung erwiesen.

Die Wahl fiel auf eine Mehrbehälteranlage mit insgesamt 100 m³ Löschwasservolumen, untergebracht in fünf miteinander verbundenen monolithischen Stahlbetonspeichern. Sie wurden im Fertigteilwerk hergestellt und innerhalb eines Tages montiert.

Monolithisch bedeutet aus einem Guss. Dadurch besteht kein Risiko bei der Dichtheitsprüfung. Ein weiterer Vorteil dieser Betonfertigteile ist ihre Belastbarkeit. Die Fläche darüber könnte nach Fertigstellung als Parkplatz genutzt werden. Wegen der Bodenverhältnisse im Untergrund und den Ausführungskosten sind die Behälter allerdings nicht so tief eingegraben, wie es dafür erforderlich gewesen wäre.

Beispiel 2 aus dem Vogtland

In Burgk, einem Ort im thüringischen Vogtland mit rund 90 Einwohnern, der heute zur Stadt Schleiz gehört, gab es keinen zentralen Löschwasservorrat, den die Feuerwehr im Brandfall hätte nutzen können. Da das Trinkwassernetz für Löschzwecke nicht geeignet ist, wurde die Gemeinde von der Feuerwehr aufgefordert, einen Löschwasservorrat von 100 m³ vorzuhalten. Die Kommune hat dafür ein zentral gelegenes Grundstück bereitgestellt.

Der gemäß DIN 14230 „kleine“ Behälter mit der Typenbezeichnung LW 100 wurde in Einzelteilen per LKW vom Mall-Werk in Sachsen-Anhalt zur Baustelle transportiert und dort innerhalb eines Tages montiert. Die Abmessungen der verwendeten Betonfertigteile verursachten weder Überbreite noch Übergewicht, daher erfolgte die Lieferung preiswert und ohne Sondergenehmigung zum Einbauort. Die Statik der Konstruktion erlaubt je nach Überdeckung PKW- oder LKW-Belastung.

Beispiel 3 aus Berlin

Im Berliner Bezirk Pankow wurde ein brach liegendes Gewerbegelände saniert und für den Wohnungsbau erschlossen. Dennis Kausch, Projektleiter der Generalunternehmung Kondor Wessels Bouw GmbH Berlin, hat für zwei der im Inneren des Quartiers liegenden viergeschossigen Mehrfamilien-Wohnhäuser eine unterirdische Löschwasserreserve von insgesamt 100 m³ anlegen lassen – unter der späteren Grünfläche. Der Bedarf ergab sich aus einer Forderung der örtlichen Feuerwehr, weil die am Blockrand vorhandenen Hydranten für die mittleren Gebäude zu weit entfernt waren.

Der Behälter besteht aus zwei zylindrischen Hälften mit einem Zwischenstück und drei Abdeckplatten – alles Stahlbeton-Fertigteile, vom Hersteller einschließlich Entnahmestelle geliefert und montiert. Als Untergrund genügt ein Sand- oder Splittbett.

Kombinierte Entnahme zur Bewässerung ist möglich

Grundsätzlich sind im Mall-Löschwasser-Behälter eine Schachtleiter mit Einstiegshilfe, ein Pumpensumpf gemäß DIN 14230 sowie ein Saugrohr inkl. Dichtungseinsatz DN 125/100 vorhanden. Zur Lieferung gehört auch ein Lüftungsrohr aus Edelstahl 1.4301, DN 100, das im Zuge der Behältermontage ca. 1,0 m über Gelände geführt wird. Und die Entnahmestelle, eine Saugleitung inkl. Kupplung aus Edelstahl 1.4301, bis ca. 0,3 m über Gelände verlängert, ist mit einem aufallenden Hinweisschild „Löschwasser-Saugleitung“ versehen.

Behälter für Löschwasser, wegen der Frostgefahr nicht frei im Gelände aufgestellt, werden mit Trink- oder Regenwasser befüllt. Denkbar ist eine kombinierte Nutzung, zum Beispiel für die Bewässerung von Außenanlagen. Dazu muss der Speicher um die zur Bewässerung erforderliche Menge größer dimensioniert werden, an einen Regenwasserzu- und -überlauf angeschlossen sein sowie Filter- und Pumpentechnik gemäß DIN EN 16941-1 [4) und DIN 1989-100 [5] erhalten. Eine im Speicher installierte Wasserstandssonde stoppt die Entnahme zur Nutzung automatisch, bevor die Mindest-Löschwassermenge erreicht wird.

Literatur
(1) DIN 14230:2021-08. Unterirdische Löschwasserbehälter. Beuth Verlag Berlin, 2021. DOI https://dx.doi.org/10.31030/3271047
(2) Mall-Produktinformation auf www.mall.info/produkte/loeschwasserbehaelter-schachtbauwerke/loeschwasserbehaelter/
(3) Mall-Umwelt-Info 03, Februar 2019. Aktuelle Informationen zur Rückhaltung von Löschwasser. Hrsg.: Mall GmbH, Donaueschingen, 2019. Kostenfrei auf www.mall.info
(4) DIN EN 16941-1 Vor-Ort Anlagen für Nicht-Trinkwasser – Teil 1: Anlagen für die Verwendung von Regenwasser; Deutsche Fassung EN 16941-1:2024. BeuthVerlag; Berlin, Mai 2024. DOI https://dx.doi.org/10.31030/3529243
(5) DIN 1989-100 Regenwassernutzungsanlagen — Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 16941-1:2024-05. DOI https:://dx.doi.org/10.31030/3324669

Rückhaltung von Löschwasser

Unterirdisch eingebaute Behälter zur Bereitstellung von Löschwasser sind das
Thema dieses Beitrags. Daneben gibt es, insbesondere für Gewerbe- und Industriegebiete oder für einzelne Betriebe und technische Anlagen, Behälter zur Rückhaltung von Wasser, das zum Löschen genutzt wurde. Denn falls im Betrieb bestimmungsgemäß mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, erfordert dies die Rückhaltung verunreinigten Löschwassers aus dem Besorgnisgrundsatz des Wasserrechts. Demnach muss im Schadensfall anfallendes Löschwasser, das mit ausgetretenen wassergefährdenden Stoffen verunreinigt sein kann, zurückgehalten und ordnungsgemäß entsorgt werden können.
Die Entscheidung, ob eine Löschwasserrückhaltung gebaut werden muss, kommt aus dem Wasserrecht. Daher treffen diese Entscheidung die zuständigen Wasserbehörden. Die Entscheidung, wie groß eine Löschwasserrückhaltung sein muss, treffen dagegen die zuständigen Baurechtsbehörden. Abhängig ist die Größe von vielen Faktoren, unter anderem von der Wassergefährdungsklasse und der Sicherheitskategorie K, je nach Art der Feuerwehr und der Art der Brandmeldung. Nähere Infos finden Sie in [3].

Beratung durch die Feuerwehr

Das ergänzende Interview mit Ronny Hofmann, Stadtbrandmeister in Schleiz/Thüringen, führte der Autor Klaus W. König für das BS Brandschutz Magazin.

König: Herr Hofmann, Sie sind der Stadtbrandmeister in Schleiz, der Kreisstadt des Saale-Orla-Kreises im Südosten Thüringens. Welche Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes sind damit verbunden?  

Hofmann: Als Leiter der Freiwilligen Feuerwehr in Schleiz gehört zu meinen Aufgaben gemäß § 15 ThürBKG (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz) unter anderem die Beratung des Bürgermeisters in allen Fragen des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe sowie im Brand- und Katastrophenfall der Schutz der eingesetzten Personen.

König: Im vorangestellten Artikel geht es im zweiten Beispiel um Burgk, einem kleinen Ort in Ihrer Zuständigkeit. Reichen dort 100 m³ Löschwasser aus, und wer hat den Bau des unterirdischen Behälters bezahlt?

Hofmann: In Gebieten mit einer niedrigen, in der Regel freistehenden Bebauung darf der Löschwasservorrat von keinem bewohnten Gebäude weiter als 300 m entfernt sein. Das ist für Burgk gewährleistet, auch für das Schloss – nur die Löschwassermenge reicht für das historische Gebäude nicht. Die Lage des Behälters im Ort wurde entsprechend gewählt. Grundlage zur Bestimmung der Wassermenge ist die Tragkraftspritze TS 8 mit einer Nennförderleistung von 800 l/min, das sind 48 m³ in der Stunde, bei 8 bar und geodätischer Ansaughöhe von 3 m. Deren Leistung muss 2 Stunden lang möglich sein, so die bundesweit einheitliche Regelung laut Arbeitsblatt DVGW W 405. Daher brauchen wir mindestens 96 m³ für den so genannten Grundschutz. In diesem Fall ist die Gemeinde nach den Feuerschutzgesetzen für die Bereitstellung von Löschwasser verantwortlich. Sie hatte den Bau des Behälters in Auftrag gegeben.

König: Zum Ort Burgk gehört auch das Schloss, in dem ein Museum untergebracht ist und Ausstellungen sowie Veranstaltungen mit bis zu 400 Personen stattfinden. Der vollständig erhaltene spätmittelalterliche Bau ist ein UNESCO-Weltkulturerbe. Er liegt 40 m über der Saale, die hier eine Fluss-Schleife bildet. Gibt es dafür einen zusätzlichen Löschwasserbehälter für den erhöhten vorbeugenden Brandschutz?

Hofmann: Leider nein. Mit einem zweiten unterirdischen Löschwasserbehälter von 100 m³ hätten wir, unter Verwendung des gemeindeeigenen Vorrats, das notwendige doppelte Volumen. Denn für diese Art von Bauwerk sind 2 x 96 m³ erforderlich. Und verantwortlich für die Bereitstellung des zusätzlichen Löschwasserbedarfs ist der Betreiber bzw. Träger, der Saale-Orla-Kreis. Dessen Fachdienst „Öffentliche Ordnung Brand-/Katastrophenschutz“ müsste als übergeordnete Instanz vom Betreiber im eigenen Landratsamt den zweiten Löschwasserbehälter einfordern, was aber bisher nicht geschehen ist.

König: Wie löschen Sie dann, wenn es im Schloss morgen brennt? Haben Sie ein Tankfahrzeug für den Erstangriff?

Hofmann: Grundsätzlich fahren wir einen Erstangriff mit dem Löschwasservorrat der wasserführenden Fahrzeuge, dem LF-Katschutz (1.000 l) und dem TLF 4000 (5.000 l). Damit kann zunächst ein Innenangriff beginnen, der dann mit dem Löschwasser der örtlichen Zisterne weiter versorgt wird.

König: Und wie wird der zusätzliche Löschwasserbedarf gedeckt?

Hofmann: Den können wir unter Nutzung einer aus den 1970er- Jahren erbauten Steigleitung von der Saale her unter größerem Aufwand bereitstellen. Das ist eine Notlösung, denn die Entnahme vom Fluss ist nur mit zusätzlichem Personal möglich und wäre vor allem im Winter eine kaum zumutbare Herausforderung für die Einsatzkräfte. Und die tragbare Feuerlöschkreiselpumpe, auf deren dauerhafte Funktion wir angewiesen sind, kommt nah an ihre Leistungsgrenze. Der Grund sind 40 m Höhenunterschied vom Ausgleichbecken für den Bleilochstausee am Fluss in Verbindung mit den Reibungsverlusten der Rohrleitung.

König: Muss dann vom Vorplatz des nicht befahrbaren historischen Schlosses das Löschwasser im ungünstigsten Fall noch einmal einen Höhenunterschied von rund 30 m, das ist die Gebäudehöhe, über-
winden?

Hofmann: Ja. Zumindest wurden in den vergangenen Jahren zwei Trockensteigleitungen am Gebäudekomplex platziert. Innerhalb des Schloss-
areals müssen die Einsatzkräfte tatsächlich nicht nur lange Strecken, sondern auch große Höhen überwinden. Der Dachboden hat allein schon 4 Etagen. Dort kommt natürlich erst ein Löschwasserstrahl aus dem Strahlrohr, wenn die ganze Leitung mit 250-300 m Länge gefüllt ist. Das dauert.

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