Schnelllauftore in Flucht- und Rettungswegen
In vielen Flucht- und Rettungswegen sind Tore verbaut, die keine vollständige brandschutzrechtliche Zertifizierung besitzen. Wurde ein solches Modell vom Bauamt genehmigt, gewährleistet dies nicht automatisch eine dauerhafte Absicherung, denn im Nachgang zu einer Prüfung können Verschärfungen folgen. Sicherheit versprechen Anlagenkonzepte mit einer Baumusterprüfung der PFB – Prüfstelle für Bauelemente.
Ein einmal abgenommenes Schnelllauftor in Fluchtwegen bringt dem Betreiber nicht automatisch eine dauerhafte rechtliche Absicherung. Unfälle oder Verschärfungen durch den Gesetzgeber können dazu führen, dass diese Anlagen als unzureichend eingestuft werden und auszutauschen sind, was eine zeitweise Betriebsschließung bedeuten könne. „Das betrifft mittlerweile sogar den nicht-öffentlichen Bereich wie Pharmaunternehmen und Lebensmittelhersteller“, berichtet Jens Craney, geschäftsführender Gesellschafter der Aliga-Tor GmbH in Melle. Dies verursache bei den Betreibern finanzielle Ausfälle aufgrund der Betriebsschließung sowie einen Kostenaufwand für den notwendigen Austausch der Tore. Grund für solche Szenarien sei nicht zuletzt die teils unübersichtliche Rechtslage, denn eine übergeordnete Norm für Toranlagen in Fluchtwegen gebe es nicht. Die verschiedenen Bauordnungen der Länder wiederum definierten die Anforderungen an Tür- und Toranlagen teils sehr unterschiedlich und sie können sich ändern. „Ein heute eingebautes Tor kann morgen bereits rechtswidrig sein“, so Craney. Zwar gebe es zahlreiche Anbieter, die Tore als Fluchtwegvariante anbieten. Diese dürften aber nur unter speziellen Voraussetzungen – beispielsweise automatisches Öffnen bei Ausfall der Energiezufuhr – installiert werden und diese unterscheiden sich auch noch von Land zu Land. Dadurch entstehe ein sehr großer Planungsaufwand, bei dem die einzelnen Landesverordnungen genau beachtet werden müssten. In der Folge setzen sich Planer und Brandschutzbeauftragte bei der Wahl einer entsprechenden Torlösung auch immer einem gewissen Haftungsrisiko aus.
Baumusterprüfung schafft Sicherheit
Um allen Beteiligten eine dauerhafte Rechtssicherheit bieten zu können, habe der mittelständische Hersteller Aliga-Tor das Modell „Escape“ entwickelt. Dieses dürfe als Fluchttür in Rettungswegen betrieben werden, da es als geregeltes Bauprodukt entsprechend der Landesbauordnungen (LBO) definiert ist. Dafür habe das Anlagenkonzept die Baumusterprüfung der PFB – Prüfstelle für Bauelemente – bestanden. Ergänzend dazu sei das „Aliga-Escape“ nach DIN EN 179 geprüft und zertifiziert.
„Die Hauptanforderung an eine Notausgangstür ist, dass sie durch eine einmalige Betätigung des Notausgangsverschlusses öffnet und der Beschlag die Tür auch ohne Schließmechanismus freigibt“, erklärt Craney. Das „Escape“ sei in seinem Grundaufbau eine Tür mit einem solchen speziell zertifizierten Beschlag. Regulär funktioniere es wie ein automatisches Schnelllauftor und könne im Fall von Gefährdungen oder bei Stromausfall vergleichbar einer gewöhnlichen Tür geöffnet werden. Die Klinke sei so konstruiert und eingebaut, dass die Mitarbeiter und Besucher sie automatisch erkennen und intuitiv danach greifen. Wird der Türgriff heruntergedrückt, öffne das „Escape“ ohne großen Kraftaufwand in Fluchtrichtung. „Bei einem Brand, wenn Panik herrscht, ist so eine intuitive Lösung lebensrettend“, ergänzt Craney. Im Alltagsbetrieb hingegen öffne sich der flexible Behang des Türblatts selbsttätig mit einer Geschwindigkeit von bis zu 2,5 m/s und ermögliche so einen schnellen Personal- bzw. Warentransfer. Das Türblatt schließe nach einer definierten Offenhaltezeit mit bis zu 1,5 m/s automatisch.
Auch wenn die Lösung auf den ersten Blick einfach erscheint, bringe die baurechtliche Einstufung des „Escape“ enorme Vorteile. Da es als geregeltes Bauprodukt gilt, seien die einzelnen Ländervorgaben bezüglich Toranlagen nicht relevant. Haftungsstreitigkeiten im Falle eines Brandes zwischen Betreiber, Brandschutzbeauftragtem und Bauamt würden von vornherein vermieden und ein Austausch der Anlage müsse auch nicht erfolgen. Im Falle eines Neubaus wiederum würden sich keine Auslegungsfragen stellen, ob das Tor in einem entsprechenden Fluchtbereich installiert werden dürfe. „Im Umkehrschluss bietet das ‚Escape‘ Planern, Betreibern und Bauämtern in jedem Fall rechtliche Sicherheit sowohl bei der Abnahme als auch im Betrieb“, so Craney.
Escape für Sonderbereiche wie Food oder Labor
Das „Aliga-Escape“ ist neben einer Standardvariante auch als geprüftes V2A-Edelstahl-Modell verfügbar, sodass es auf Fluchtwegen in Food- und Laborumgebungen eingesetzt werden könne. Das „Escape“, wie auch die anderen Torvarianten, würden dabei vom Unternehmen vollständig in Deutschland aus hochwertigen Werkstoffen gefertigt. Sämtliche Arbeitsschritte, von der Konstruktion bis zur Endmontage, würden im Werk in Melle-Gesmold (Landkreis Osnabrück) erfolgen. „Wir legen dabei großen Wert auf Langlebigkeit und Effizienz beim Öffnen. Mit unserer 2-in-1-Lösung sind alle erforderlichen Voraussetzungen für einen zuverlässigen Betrieb als Schnelllauftor in Flucht- und Rettungswegen gegeben“, so Craney.