Mobiler Brandschutz

Technik gegen Entstehungsbrände

Ein Großfeuer im Betrieb führt nicht selten geradewegs in die Firmenpleite – trotz Brandversicherung. Die gute Nachricht: Rund 80 % aller Entstehungsbrände können mit mobilen Löscheinrichtungen erfolgreich bekämpft werden. Doch dazu ist ein praxisgerechtes Brandschutzkonzept erforderlich, das die technische Ausstattung ebenso umfasst wie qualifizierte Fortbildungen.

Wenn dort, wo eben noch die Fritten brutzelten, plötzlich eine meterhohe Flamme lodert, kann man leicht in Panik geraten – und mit einer kleinen Menge Wasser eine handfeste Katastrophe auslösen. Stehen bei einem Fettbrand aber gut ausgebildete Mitarbeiter und der passende Handfeuerlöscher parat, ist die Situation rasch wieder unter Kontrolle. Ob die erste Flamme in einem kleinen schwarzen Fleck oder in einem Großfeuer endet, entscheidet sich binnen Sekunden bis Minuten nach Brandausbruch – in der Regel bevor die Feuerwehr vor Ort sein kann.

Existenzen in Gefahr

Rund 200.000 Mal pro Jahr brennt es in Deutschland, 400 Tote sind die Folge. Aber selbst wenn die Evakuierung reibungslos gelingt: Für das Unternehmen sind die Auswirkungen nicht selten dennoch fatal. Statistiken, z.B. vom Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie (ZVEI), zeigen, dass ein größeres Feuer rund 43 % der betroffenen Firmen geradewegs in die Pleite führt. Denn, was oft übersehen wird: So genannte mittelbare Brandschäden, etwa Verluste durch Betriebsunterbrechungen oder Vertragsstrafen, sind in der Regel nicht versichert. Laut Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) ist Elektrizität mit 31 % nach wie vor der Brandauslöser Nummer eins, auf Platz zwei folgt, mit 19 %, menschliches Fehlverhalten. Leider drastisch erhöht hat sich in den vergangenen Jahren die Gefährdung durch giftige Gase, die bei der Verbrennung der heutzutage allgegenwärtigen Kunststoffe entstehen.

Feuerlöscher einsatzspezifisch auswählen

Jedes Unternehmen tut also gut daran, ein praxisgerechtes mobiles Brandschutzkonzept umzusetzen; nicht zuletzt, weil es laut Arbeitsstättenrichtlinien dazu verpflichtet ist: Dort sind Brandklassen definiert, nach denen Feuerlöscher auszuwählen und zu positionieren sind. Denn nur der richtige Löscher führt zum maximalen Bekämpfungserfolg, bei minimalen Sekundärschäden. Mit einem Wasserlöscher ist ein Papierkorb-Brand in Sekunden gelöscht, derselbe Löscher ist bei brennbaren Flüssigkeiten wirkungslos bis brandbeschleunigend – und führt bei einem Fettbrand zu einer Explosion. Pulverlöscher wiederum sind wirksam bei Benzinbränden und natürlich beim Papierkorb-Brand; allerdings ist danach eine Generalreinigung des Büros einschließlich aller elektronischen Geräte fällig. Gegen die brennende Fritteuse braucht es Speziallöscher, die durch eine chemische Reaktion (Verseifung) eine Sperrschicht bilden.

Richtig dimensionieren Bei der Erarbeitung eines mobilen Brandschutzkonzeptes spielt die Dimensionierung der Löschmittel eine wichtige Rolle. In normalen Büros oder Arbeitsstätten sind Handfeuerlöscher die richtige Wahl. Sie sollten alle eine einheitliche Benutzerführung mit sprachunabhängigen Piktogrammen aufweisen – und natürlich einsatzbereit sein. Zu empfehlen sind daher so genannte Auflade-Feuerlöscher. Johnson Controls bietet hierzu mit der „X-Generation“ der „Total Auflade-Feuerlöscher“ eine moderne Löschtechnologie auf höchstem Qualitätsniveau. Bei ihnen sind Lösch- und Treibmittel getrennt bevorratet und werden erst beim Einsatz gemischt. Gegen größere Brandlasten sind solche Kleinlöscher allerdings machtlos. In besonders gefährdeten Bereichen, z.B. in Reifenlagern oder Verpackungsbetrieben, sind fahrbare Löschcontainer die richtige Wahl: 250 kg Löschpulver, wahlweise ABC-, BC- oder Metallbrandlöschpulver, 250 l Schaumlösung, wahlweise für die Brandklassen A oder AB, oder 135 kg CO², stellen bspw. die Löschcontainer der Reihe TOTAL LC von Johnson Controls je nach Gerät bereit. Der Schaumlöschcontainer ist auch als Compressed Air Foam System (CAFS) verfügbar. Die Zufuhr von komprimiertem Stickstoff erhöht bei dieser Variante die Schaumqualität und den Löscheffekt. Trotz ihrer enormen Löschkapazität bleiben die Container auf Rollen mobil einsetzbar und passen dank ihrer schmalen Ausführung durch jede Normtür. Das obere Ende des Leistungsspektrums markieren schließlich stationär wie mobil einsetzbare Löschcontainer, die neben dem CAFS-System gleich zwei verschiedene Löschmedien in einem Gerät zur Verfügung stellen: einen mit bis zu 250 kg ABC/BC Pulver befüllten Stahlbehälter sowie einen 300-l-Edelstahlbehälter für das frei zu wählende Wasser-Schaum-Gemisch. Hinzu kommen drei Stickstoff-Treibgasflaschen. Mit solchen Twin-Agent-Systemen ist man auch für Hochrisikobereiche wie den Hubschrauberlandeplatz auf dem Gebäude gut gerüstet.

Ausbildung

Selbst die beste und großzügig dimensionierte Technik hilft allerdings wenig, wenn man nicht über die grundlegenden Löschtaktiken Bescheid weiß. Wie man auf einen Entstehungsbrand richtig reagiert und wie man Brände verhindert, ist vor allem eine Frage der konsequenten Aus- und Weiterbildung und der praktischen Übung. Das sieht der Gesetzgeber ebenso. Die einschlägigen Vorschriften regeln dabei klar die Aufgaben und Pflichten. Der Arbeitgeber muss einen Brandschutzbeauftragten ernennen, der ihn unterstützt und berät und für die Beseitigung von Mängeln sorgt (§ 3 ArbSchG, § 618 Abs. 1 BGB, § 62 Abs. 1 HGB). Der Brandschutzbeauftragte befasst sich z.B. mit dem Aufstellen oder Aktualisieren von Brandschutzordnungen oder mit der Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt in § 10 außerdem vor, dass in allen Arbeitsstätten Brandschutz- und Evakuierungshelfer zu benennen sind, die unter anderem die Brandbekämpfung übernehmen und die Beschäftigten im Ernstfall in Sicherheit bringen. Ebenfalls Vorschrift: Eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern muss durch Anleitung und Übung im Umgang mit Feuerlöschgeräten zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut gemacht werden (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften A 1, § 4 und § 22). Die gezielte Unterweisung gilt es zudem jährlich zu wiederholen (§ 12 ArbSchG). Die Technische Regel für Arbeitsstätten A 2.2, „Maßnahmen gegen Brände“, fordert unter Punkt 6.2 die Ausbildung von Brandschutzhelfern bei mindestens 5 % der Beschäftigten. Sie unterscheidet dabei zwei Gefährdungskategorien: „normale Brandgefährdung“ und „erhöhte Brandgefährdung“ und legt eine flächenbezogene Grundausstattung mit Feuerlöschern nach Brandklassen fest. Die Richtlinie verlangt auch, dass mögliche Folgeschäden bei der Auswahl der Feuerlöscher berücksichtigt werden (ASR 2.2 5.2.1(1)).

Schulungen unter Realbedingungen

Schulungen in Sachen Brandbekämpfung und -prävention werden von verschiedenen Sicherheitsunternehmen angeboten, z.B. im modernen Trainings- und Versuchszentrum Ladenburg von Johnson Controls. Hier können sich nicht nur angehende Brandschutzbeauftragte mit tragbaren und fahrbaren Feuerlöschsystemen vertraut machen. Dabei wird nicht – wie vielerorts üblich – mit Simulatoren gearbeitet, sondern unter Realbedingungen. Denn nur wer schon einmal einen stark brennenden Schreibtisch gesehen hat, weiß, was im Falle eines Falles auf ihn zukommt, und kann ohne Panik reagieren. Mobiler Brandschutz ist die erste Verteidigungslinie gegen das Feuer – und nicht selten die wichtigste. Hier ein praxistaugliches und effizientes Gefahren-Management zu entwickeln und umzusetzen, liegt im Interesse jedes Unternehmers oder Gebäudebetreibers. Dabei müssen technische und organisatorische Maßnahmen sowie praktische Schulungen nahtlos ineinandergreifen. Wir alle stehen in der Verantwortung – nicht nur gegenüber dem Gesetz, sondern auch gegenüber der Gesellschaft: 400 Brandtote sind 400 zu viel.

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