Sicherheitshinweise zum Löschen von brennenden Lithium-Ionen-Akkus
03.08.2020Brennt ein Lithium-Ionen-Akku, kann sich das Feuer explosionsartig mit hohem Gefährdungspotential ausbreiten. Der dabei entstehende Rauch birgt erhebliche Gesundheitsgefahren. Nur erfahrene Brandschutzhelfer mit angepasster Schutzausrüstung sollten deshalb Löschmaßnahmen ergreifen. Geeignet für den Einsatz sind Feuerlöschgeräte mit hohem Kühleffekt. Die für die Brandbekämpfung erforderlichen Schutzmaßnahmen sind vom Unternehmen festzulegen. Das neue bvfa-Merkblatt entstand in Zusammenarbeit mit der DGUV-Fachbereich Feuerwehren – Hilfeleistungen Brandschutz.
Das Merkblatt geht auf folgende Brennpunkte ein und gibt dazu Sicherheitshinweise:
Jeder Unternehmer muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen für seinen Betrieb und den Brandhelfer festlegen. Dabei gilt das STOP-Prinzip: Substitution – technische – organisatorische – personen- und verhaltensbezogene Maßnahmen, in dieser Reihenfolge.
Da Lithium-Ionen-Brände ein hohes Gefährdungspotential bergen und zudem gesundheitsschädlicher Rauch entstehen kann, ist eine abgestimmte persönliche Schutzausrüstung für den Brandhelfer unerlässlich.
Im Gefährdungsbereich dürfen sich bei Ausbruch eines Brandes nur Personen aufhalten, die unmittelbar für die Gefahrenabwehr benötigt werden.
Für den Löscheinsatz geeignet sind Feuerlöschgeräte mit Wasser und ggf. Löschmittelzusätzen, die einen hohen Kühleffekt haben. Andere Löschmittel wie z.B. ABC- oder BC-Pulver dürfen nicht verwendet werden. Nach dem Ablöschen sind wegen der möglichen Rückzündung besondere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich.
Die Vorgaben der jeweiligen Lithium-Ionen-Akku-Hersteller und deren technische Produktdatenblätter bzw. Sicherheitsdatenblätter sind zu berücksichtigen. Allerdings sind die dort enthaltenen Aussagen zur Schutzausrüstung sowie Löschmitteln häufig pauschal oder nicht eindeutig genug. Das Merkblatt füllt diese Lücke und bietet einen guten Überblick und Hilfestellung beim Umgang mit brennenden Lithium-Ionen-Akkus.
Brände von kleineren Lithium-Ionen-Akkus, z. B. aus Arbeitsmitteln wie Akkuschraubern, Notebooks u.a., sollten unter dem Gesichtspunkt der besonderen betrieblichen Gegebenheiten nur von ausgebildeten Brandschutzhelfern bekämpft werden. Brände mehrerer bzw. größerer Akkus sollten nur durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr gelöscht werden.