Feuergefahr in Escape-Rooms: Brandschutz- Experten sorgen für Sicherheit
18.01.2019
Brandschutz-Fachbetriebe unterweisen das Betriebspersonal im richtigen Umgang mit dem Feuerlöscher
Grafik: bvbf
Spieler müssen knifflige Aufgaben und Rätsel innerhalb einer vorgegebenen Zeit lösen und den Raum verlassen: Das ist das Ziel von Escape Rooms. Bundesweit gibt es ca. 400 gewerbliche Betreiber, die rund 1.000 speziell hergerichtete Escape Rooms anbieten. Nach dem tragischen Brandereignis im polnischen Koszalin, bei dem fünf junge Mädchen in einem Escape Room ums Leben kamen, wird jetzt auch über die Sicherheit deutscher Spielstätten diskutiert. Allerdings lassen sich hier in der Regel – anders als bei der betroffenen Spielstätte in Polen – die Türen im Notfall öffnen; zudem sind die Räume mit Feuerlöschern ausgestattet. Dennoch ist jetzt die Verunsicherung in der Branche und bei den Fans dieser beliebten Freizeitbeschäftigung groß. Der richtige Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Brandschutz sind hier Sicherheitsexperten, insbesondere Brandschutzbeauftragte, die Sicherheitskonzepte für Unternehmen und Gewerbe ausarbeiten und bei Umsetzung behilflich sind. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin.
Sicherheitskonzepte überdenken, Brandschutzbeauftragte kontaktieren
Sicherheitskonzepte kommen nun auch in Deutschland auf den Prüfstand und die zuständigen Behörden sind alarmiert. Neben den Bauaufsichts- und Gewerbeaufsichtsämtern sind das die Berufsgenossenschaften der gesetzlichen Unfallversicherung. „Um hier bei den unterschiedlichen Anforderungen an den Brandschutz den Überblick zu behalten, empfehlen wir, Brandschutzbeauftragte zu kontaktieren, um das bestehende Sicherheitskonzept zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren“, so der Rat von Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf.
Sicherheitsvorkehrungen zur Gefährdung durch Brand treffen
Jeder Betreiber einer Spielstätte ist zur Erstellung und regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung mit den festgelegten Schutzmaßnahmen verpflichtet. Das dient dem Schutz der Beschäftigten und der Besucher. Das gilt speziell für die Brandgefahren. Im Rahmen der Brandschutzorganisation sind folgende Maßnahmen der Brandverhütung und Brandschutzordnung zu prüfen bzw. durchzuführen:
➤ Einweisung der Besucher über die vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen
➤ Brandschutzunterweisung des Betriebspersonals
➤ Brandwarnalarmierungseinrichtung
➤ ausreichende Anzahl geeigneter Feuerlöscher
➤ Flucht- und Rettungsplan
➤ Notausgänge, Flucht- und Rettungswege, die ohne Hilfsmittel zu öffnen, frei zugänglich und nicht zugestellt sind
➤ Betriebspersonal in die Handhabung der Feuerlöscher unterweisen und regemäßig praktische Löschübungen durchführen
➤ Erste Hilfe-Ausstattung
Rauchmelder, Feuerlöscher und richtiges Verhalten im Notfall retten Leben
Grundsätzlich gilt: Ob in einer Spielstätte, auf der Theaterbühne, am Filmset, im Hörfunk- oder TV-Studio, einem Konzertsaal oder rund um Messen undAusstellungen ist die besondere Gefährdung durch Feuer und Rauch stets ein elementarer Baustein des Sicherheitskonzeptes. Neben einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung zählt dazu auch ein umfassendes Brandschutzkonzept inklusive Flucht- und Rettungswegeplan, geeigneten Löschmitteln und einer professionellen Schulung der betrieblichen Brandschutzhelfer im eigenen Unternehmen.
Lokale Ansprechpartner für den betrieblich-organisatorischen Brandschutz, sortiert nach PLZ-Bereichen, findet man beispielsweise im Internet unter www.bvbf.de.