Frist läuft ab: Rauchwarnmelder in Berlin und Brandenburg
14.06.2019
In Berlin und Brandenburg müssen spätestens bis zum 31.12.2020 alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Bildnachweis: Ei Electronics
Bis zum 31.12.2020 müssen in Berlin und Brandenburg alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Eigentümer von Wohnhäusern und Wohnungen sollten deshalb schnellstmöglich mit der Bestandsnachrüstung beginnen. Gleichzeitig können Installateure, Servicedienstleister und andere Fachkräfte die Chance nutzen, ihr Fachwissen aufzufrischen, denn die Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder wurde umfassend überarbeitet.
Im 2. Halbjahr 2019 bietet Ei Electronics verstärkt eintägige Schulungen zur TÜV-geprüften „Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676-1“ in der Region an. Teilnehmer profitieren vom starken Praxisbezug, umfangreichen Unterlagen und dem kostenlosen Eintrag im Fachkraft-Finder von Ei Electronics. Eine Terminübersicht und Anmeldeinformationen können im Internet unter www.fachkraft-rauchwarnmelder.de abgerufen werden.