VHF: Damit nichts anbrennt

VHF-Konstruktionen mit Fassadenplatten aus Faserzement sind nicht brennbar und gelten als besonders sicher.
Quelle: James Hardie Europe

VHF-Konstruktionen mit Fassadenplatten aus Faserzement sind nicht brennbar und gelten als besonders sicher.
Quelle: James Hardie Europe
Bei dem Großbrand eines Gebäudekomplexes in Essen breitete sich das Feuer rasend schnell über die Fassade aus. Brennende Materialien fielen herab und brannten vor dem Gebäude weiter. Alle Wohnungen wurden durch Feuer oder Raucheinwirkung bzw. Löschwasser zerstört. 130 Menschen haben alles verloren. Das Gebäude muss abgerissen werden.

Nicht umsonst sind die Brandschutzvorschriften für Fassadensysteme von Gebäuden besonders streng. Davon betroffen sind auch vorgehängte hinterlüftete Fassaden (VHF), die in Fachkreisen brandschutztechnisch als sehr sicher gelten. Laut Musterbauordnung (MBO) dürfen in den Gebäudeklassen 1-3 alle Werkstoffe der Baustoffklassen A bis B2 eingesetzt werden, die Außenwandbekleidung muss aber mindestens „normalentflammbar“ sein. In Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 sind mindestens „schwer entflammbare“ Baustoffe vorgeschrieben. Bei Hochhäusern (22 m Höhe) dürfen ausschließlich nichtbrennbare Fassadenbaustoffe (Baustoffklasse A1 bzw. A2) verarbeitet werden.

Zur Erfüllung der Vorschriften steht eine breite Palette von Fassadenbaustoffen zur Verfügung. Bewährt hat sich moderner Faserzement, der nicht nur optisch, sondern vor allem brandschutztechnisch viele Vorteile bietet. Faserzement-Fassaden sind nicht brennbar und erfüllen die Anforderungen der Baustoffklasse A2-s1, d0 entsprechend der EN 13501-1. Sie widerstehen Feuerangriffen mit brennender Glut, Strahlungswärme oder direktem Flammenkontakt. Im Brandfall ist daher ein Abtropfen oder Abfallen von brennendem Material ausgeschlossen. Zusätzlich entsteht durch Faserzementprodukte bei Feuer praktisch kein Rauch. Auch bei großer Hitzeeinwirkung werden keine schädlichen Inhaltsstoffe abgesondert. Wandaufbauten zur bauaufsichtlichen Anforderung „nichtbrennbar“ können mit „Hardie Panel“-Fassadenbekleidungen sehr einfach und wirtschaftlich realisiert werden.
Quelle: James Hardie Europe

Wandaufbauten zur bauaufsichtlichen Anforderung „nichtbrennbar“ können mit „Hardie Panel“-Fassadenbekleidungen sehr einfach und wirtschaftlich realisiert werden.
Quelle: James Hardie Europe

VHF-Konstruktionen mit Fassadenbekleidungen aus Faserzement gelten daher als besonders sicher. So erfüllen „Hardie Plank“- und „Hardie Panel“-Fassadenbekleidungen die Anforderungen der Baustoffklasse A2-s1, d0 entsprechend der EN 13501-1 (nicht brennbar) und sind daher für alle Gebäudeklassen und vor allem auch für Hochhäuser einsetzbar. Wandaufbauten zur bauaufsichtlichen Anforderung „nichtbrennbar“ können damit sehr einfach und wirtschaftlich realisiert werden.

Übrigens: Der Fachverband Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüfteteFassaden e. V. (FVHF) empfiehlt, VHF-Konstruktionen in allen Gebäudeklassen unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich mit nichtbrennbaren Baustoffen auszuführen, da nur so ein zuverlässiger Brandschutz gewährleistet werden kann.

Weitere Informationen zu Fassadenpaneelen aus Faserzement von James Hardie finden Sie hier.


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