Abschottung in Holzdecken
Immer dann, wenn Leitungsanlagen feuerwiderstandsfähige Decken in Holzbauweise durchdringen, ist mit dem „Conlit“ System eine Abschottung ebenso leicht wie sicher zu erstellen. Das belegen kürzlich bei anerkannten Prüfinstituten als Normbrandversuch durchgeführte Prüfungen zur Abschottung von brennbaren und nichtbrennbaren Rohren sowie von Abwasserrohren und Kabelbündeln in Holzbalken- und Brettsperrholzdecken. „Bisher wurden Brandversuche für Abschottungen gemäß den Prüfnormen nur für Massivdecken, in der Regel aus Stahlbeton oder Porenbeton, und für gemauerte Massivwände sowie für leichte Trennwände in Metallständerbauweise durchgeführt. Davon abweichende Konstruktionen wie Holzkonstruktionen verlangten eine gesonderte Betrachtung durch gutachterliche Stellungnahmen“, erläutert Dipl.-Ing. Harald Heermann, Experte für gebäudetechnischen Brandschutz und verantwortlicher Produktmanager Haustechnik bei der Deutschen Rockwool. „Um Verarbeiter besser abzusichern und den Montageaufwand zu erleichtern, hat Rockwool zahlreiche Lösungen für Rohr- und Kabelabschottungen der Feuerwiderstandsklassen R30 bis R90 bzw. S30 bis S90 mit dem ‚Conlit‘ System als Direktdurchführung ohne Mörtelverguss in Holzbalken- und Brettsperrholzdecken durchführen lassen.“ Die Prüfungen umfassten Abschottungslösungen für brennbare und nichtbrennbare Rohre mit „Conlit 150U“ bzw. für brennbare Abwasserrohre mit der „Conlit Brandschutzmanschette“ sowie von Kabelbündeln mit der „Conlit Bandage“. Die Abschottungen wurden dabei in gleicher Weise erstellt wie in Massivbauteilen üblich. Der Ringspaltverschluss erfolgte mit „Conlit Kit“ bzw. Gips. Brennbare Entwässerungsleitungen sowie Kabelbündel werden zur leichten Montage durch eine Hülse aus Rohrschalen „Conlit 150U“ geführt. Alle Abschottungen haben in der Prüfung, die teils sogar über die vorgeschriebenen 90 Minuten hinaus andauerten, Hitze und Flammen sicher widerstanden. Während der gesamten Prüfdauer konnten sie die Übertragung von Rauch und Feuer im Bereich der Durchdringung verhindern. „Dank der erfolgreich bestandenen Prüfungen können die allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse abP 3725/4130-MPA BS zur Abschottung nichtbrennbarer Rohre sowie das abP 3726/4140-MPA BS für brennbare Rohre und die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen abZ Z-19.17-2124 für brennbare Abwasserrohre und abZ Z-19.15-1877 für Kabel nun um die Varianten ‚Brandabschottungen in Holzbalkendecken und Brettsperrholzdecken’ mit dem ‚Conlit‘ System ergänzt werden“, erklärt Harald Heermann. „Damit wird dem Planer und Ausführenden nicht nur die formale Abnahme der Leitungsabschottungen erleichtert, es stehen auch sichere Alternativen für Holzkonstruktionen zu den bisher aufwändig zu montierenden Abschottungen mit Auslaibung und Mörtelverguss zur Verfügung.“