Anforderungen an heutige Abgas- und Schornsteinsysteme
Abgasanlagen und Brandschutz gehen Hand in Hand. Denn historisch gesehen waren solche Anlagen eng mit der Entwicklung von Gebäuden und der Feuerungstechnik verbunden. Noch heute gibt es zahlreiche Vorschriften, Verordnungen und Richtlinien, die Abgasanlagen und Brandschutz zusammenbringen.
Ohne Abgasanlage geht es nicht
Der Rauch des ursprünglich offenen Feuers in Höhlen wurde über Spalten im Gestein abgeführt. Später im Koch-, Wohn- und Schlafraum der ersten Häuser diente ein einfaches Loch im Dach als Rauchabzug. Mit dieser Maßnahme war damals der Aufenthalt in den beheizten Räumen immerhin erträglich. Im 14. Jahrhundert entstand der Begriff „Rauchröhre“ und im Jahr 1822 gab es den ersten königlichen Erlass zum Schornstein. Heute werden Abgasanlagen durch Decken und/oder Wände, im oder am Gebäude und somit durch Brandschutzabschnitte geführt. Die Anforderungen des Brandschutzes sind in der Bauordnung zusammen mit der Feuerungsverordnung (FeuVO) der jeweiligen Bundesländer geregelt. Gemeinsam mit den Vorgaben der DIN V 18160-1 sind Abgasanlagen so herzustellen, dass sie ihrer Hauptaufgabe der sicheren Abführung der Abgase nachkommen. Sie müssen aber auch sicherstellen, dass Feuer und Rauchgase nicht auf andere Etagen übergreifen bzw. in andere Brandabschnitte übertragen werden können. Daraus ergibt sich eine hohe Herausforderung, da Standsicherheit, Widerstandsfähigkeit gegen Wärme und Abgase und zudem bei Schornsteinen gegen Rußbrand gewährleistet sein muss. So müssen Abgasanlagen bei Beanspruchung von außen eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten (LA-90) sicherstellen. Eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten (LA-30) reicht aus, wenn Wärmeerzeuger für flüssige und/oder gasförmige Brennstoffe in Gebäuden geringer Höhe (Gebäudeklassen 1 und 2 = Gebäude mit einer Höhe der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² MFeuV § 7 (5)) eingesetzt werden. Alternativ gibt es Abgas- bzw. Schornsteinsysteme, die anhand einer Prüfung und Zulassung nachweisen, dass die Anforderungen bzw. Vorschriften mit beispielsweise geringeren Abständen zu brennbaren Baustoffen eingehalten werden können.
LA-90-Schornsteinsystem in Leichtbauweise
In diesem Bereich werden beispielsweise seit Jahren die „Future-Therm“-Leichtbausysteme von
Schräder eingesetzt. Dabei stehen mehrere Schachtsysteme zur Anwendung als Systemschacht, Luft-Abgas-System oder reiner Montageschacht zur Verfügung. Der „Future‑Therm“ wurde vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) für Abgastemperaturen von maximal 600 °C zugelassen.
Das zweischalige Abgassystem besitzt einen Außenmantel aus „Thermax-SL“-Brandschutzplatten mit 45 mm Dicke. Die einzelnen Schachtelemente werden vorkonfektioniert in Längen von bis zu 100 cm geliefert und mit Spezialkleber in Trockenbauweise versetzt. Schrägführungen bis zu 30 ° zur Senkrechten sind möglich. Die innere Rohrsäule zur Rauchgasführung besteht aus Edelstahl der Werkstoffgüte 1.4404/1.4571. Sie wird in Durchmessern von 130 bis 300 mm gefertigt. Der Vorteil des „Future-Therm“ liegt in seiner leichten, schnellen und problemlosen Verarbeitung aufgrund der geringen Abmessungen sowie des niedrigen Gewichts. Er lässt sich auch bei beengten Platzverhältnissen einsetzen und eignet sich sowohl für den Neubau als auch zur späteren Installation im Gebäudebestand.
LA-30-Abgassystem in Leichtbauweise
Der Leichtbau-Montageschacht „Future-Therm LA 30“ wird für Abgastemperaturen bis 400 °C und bei flüssigen und/oder gasförmigen Brennstoffen eingesetzt. Das einschalige Schachtsystem ist quadratisch und besteht aus 25 mm dicken „Thermax-SL“-Brandschutzplatten, die einerseits über eine vergleichsweise niedrige Wärmeleitfähigkeit und andererseits über eine hohe thermische Beständigkeit von über 1.000 °C verfügen. Sie lassen sich zudem leicht mechanisch bearbeiten und werden zur Montage einfach verschraubt und verklebt.
Aufgrund des geringen Gewichtes der Platten von ca. 13 kg/m² empfiehlt sich der „LA 30“-Schacht auch für die nachträglichen Montage im Gebäudebestand. Bei der Montage wird der Deckendurchgang bei Massivdecken mit 30 mm A1-Dämmwolle und bei Holzdecken umlaufend mit 50 mm A1-Dämmwolle im Spalt als thermische Trennung ausgeführt. Der Abstand zu brennbaren Bauteilen bei der Temperaturklasse T200 beträgt 0 mm. Bei T400-Anwendungen ist ein Abstand des Schachtes von 50 mm zu brennbaren Bauteilen einzuhalten. Der Schacht ist ebenfalls beim DIBt zugelassen.
Sicherheit bei Wand- und Deckendurchführungen mit brennbaren Baustoffen
Nicht immer befindet sich der benötigte Schornstein an der Stelle, an der eine Feuerstätte installiert werden soll. Oft muss der Anschluss durch eine Wand mit brennbaren Baustoffen erfolgen. In diesem Zusammenhang ist, besonders bei der Nachrüstung in Altbauten oder bei Gebäuden in Holzständerbauweise, der vorgeschriebene Abstand zu brennbaren Bauteilen einzuhalten. Größtmögliche Sicherheit bieten beispielsweise die vorgefertigten Wand-, Decken- und Dachdurchführungen von Schräder. Mit ihnen können Wanddurchbrüche für Schornsteine entsprechend kleiner ausfallen als bei herkömmlicher Bauweise. Die Verwendung eines speziellen Dämmstoffs bewirkt eine wesentlich höhere Dämmwirkung als beim Einsatz herkömmlicher Materialien, wie beispielsweise Steinwolle. Der vorgeschriebene Abstand von 200 mm zu brennbaren Baustoffen lässt sich bei der Wand-, Decken- und Dachdurchführung erheblich verringern.
Die Montage gestaltet sich einfach und schnell: Die Wand wird an der gewünschten Stelle geöffnet und anschließend die Wanddurchführung eingesetzt und fixiert. Großflächige Durchbrüche und aufwändige Putzarbeiten sind somit nicht notwendig. Eine Frontplatte aus „Thermax-SL“ bildet den formschönen Abschluss. Sie dient gleichzeitig als Wärmeschutz und Strahlungsblende. Abgerundet wird das Gesamtbild durch eine das Abgasrohr komplett umschließende Edelstahlblende.
Die Decken-/Wanddurchführungen sind je nach Anforderung in zahlreichen Varianten erhältlich. Die einzelnen Ausführungen sind gekennzeichnet durch unterschiedliche Längen, Abmessungen, Dämmstärken und Temperaturbereiche bis maximal 450 °C. Darüber hinaus können Wandddurchführungen auch bei massiven Wänden mit Vollwärmeschutz bis zu einer Dämmdicke von 180 mm eingesetzt werden. Um den Ansprüchen moderner, luftdichter Bauweisen (Gebäude mit Blower-Door-Text) gerecht zu werden, stehen die Wanddurchführungen auch in luftdichter Ausführung zur Verfügung. Alle Modelle sind unter der Nummer Z-7.4-3408 vom Deutschen Institut für Bautechnik, Berlin, bauaufsichtlich zugelassen und bieten damit zertifizierte Sicherheit.
Fazit
Zusammenfassend lassen sich trotz der brandschutztechnischen Herausforderungen heute nahezu alle Wünsche in Bezug auf moderne Abgasanlagen umsetzen. Weitere Infos gibt es unter www.schraeder.com im Internet.