Brandschutz für Hochregalanlagen
Nicht erst seit der Corona-Krise wandern die stationären Umsätze zunehmend in Richtung Internethandel. Entsprechend wird mehr Lagerfläche benötigt, Hochregallager werden immer größer und höher. Damit es bei einem Feuer nicht zur einer Katastrophe kommt, setzt sich der FVLR für einen vorbeugenden Brandschutz ein.
Wegen der großen Raumhöhe und der Ausdehnung von Hochregalanlagen muss der Brandschutz bereits bei der Konzeption des Bauvorhabens abgestimmt werden. Das Ziel ist der Personenschutz, die Unterstützung beim Löschangriff und der Sachschutz, den die Baugesetzgebung nicht abdeckt. Deshalb haben die Brandschutzexperten in enger Zusammenarbeit mit den VDI-Gesellschaften Produktion, Logistik sowie Bauen und Gebäudetechnik die Richtlinie VDI 3564 „Brandschutz – Empfehlungen für Hochregalanlagen“ entwickelt.
Manuelle und automatische Lager
Es gibt zwei Arten von Hochregalanlagen: durch Personal bediente und vollautomatische Lager. Für beide Typen gilt die VDI-Regel. Bei den vollautomatischen Hochregalanlagen kommt allerdings ein erweiterter anlagentechnischer Brandschutz hinzu. Die funktionsbedingte Bauart von Hochregalanlagen, die vorhandenen großen Brandlasten, das Fehlen von baulichen Trennungen innerhalb der Fahrgassen der Regalbediengeräte und die Art der Lagerung (offene, kaminartige Zwischenräume) begünstigen im Brandfall eine rasche Brandausbreitung.
Da vollautomatische Anlagen zudem von niemandem betreten werden dürfen und selbst zur Wartung abgeschaltet werden müssen, ist die Bekämpfung eines möglichen Feuers von enormer Bedeutung. „Auch die Feuerwehr wird im Brandfall nicht in ein solches Lager vordringen“, berichtet Hegger. Zur Brandbekämpfung werden deshalb automatisch auslösende Decken- und Regalsprinkleranlagen eingesetzt. „Da kein punktuelles Löschen vorgenommen werden kann, müssen die Regale in kurzen Abständen mit Sprinklern ausgestattet sein“, weiß Hegger und erklärt: „Die Feuerwehr, die im Brandfall eintrifft, wird hier lediglich dafür Sorge tragen, dass der Brand nicht auf andere Bereiche übergreift, aber nicht den Brandherd vom Innenraum her bekämpfen.“
Der Rauchabzug ist entscheidend
Um sich im Ernstfall aber zumindest einen Einblick über die Lage im Inneren des Lagers machen zu können, ist auch bei den vollautomatischen Regalanlagen der Rauchabzug wichtig. Die automatische Auslösung der Rauchabzugsgeräte muss eng mit der der Sprinkleranlage gekoppelt sein. Je nach Sprinkleranlage kann es auch erforderlich sein, dass sich Rauchabzugsgeräte durch die Feuerwehr nur manuell öffnen lassen.
Die Hochreallager, die von Personen bedient werden, und die vollautomatisch vorgelagerten logistischen Funktionsbereiche müssen höhere Anforderungen für die Entrauchung erfüllen. Die Projektierung dieser Rauchabzugsanlagen muss nach DIN 18232-2 bei natürlichen Rauchabzugsanlagen bzw. nach DIN 18232-5 bei maschinellen Rauchabzugsanlagen erfolgen. Hegger berichtet: „Nur, wenn der Rauch abgezogen und der Wassernebel der Sprinkleranlage verschwunden ist, kann die Feuerwehr mögliche Glutnester erkennen, Nachlöscharbeiten starten und die Sprinkleranlage abstellen.“
Räumliche und bauliche Trennungen
Neben diesen Besonderheiten gelten für alle Arten von Hochregallagern aber weitere Brandschutzvorschriften. Bereits bei der Planung einer Anlage muss auf räumliche und bauliche Trennungen geachtet werden. Ein Brand darf nicht auf benachbarte Gebäude und Bereiche übergreifen. Es sind ausreichende Abstände zwischen anderen Gebäuden und den Hochregalanlagen einzuhalten. Zudem müssen die Außenwände der Hochregalanlagen immer für die Fahrzeuge der Feuerwehr erreichbar und die Regalgassen von beiden Seiten zugänglich sein. „Nur so kann ein Brandübergriff verhindert werden“, merkt Hegger an.
Einteilung in Brandabschnitte
Die VDI-Richtlinie sieht aber noch zusätzliche Punkte vor. Die Wände einer Hochregalanlage, einschließlich der Wärmedämmung und Verkleidung für den Wetterschutz, müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Überschreiten Hochregallagerbereiche die Größe von 6.000 m², sind sie in Brandabschnitte einzuteilen. Auf jeden Fall muss aber der logistische Funktionsbereich, der zur Warenannahme und -ausgabe sowie der Kommissionierung dient, vom Lager abgegrenzt werden.
Desweiteren müssen die Brandwände zur Abtrennung, inklusive der sie aussteifenden Bauteile, eine klassifizierte Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten aufweisen und ebenfalls aus nicht brennbaren Stoffen bestehen. Das Dach ist so auszubilden, dass im Brandfall eine Weiterleitung des Feuers minimiert wird. „Dies ist der Fall, wenn die tragende Dachschale aus mineralischen Baustoffen und die Wärmedämmung aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen sowie das Dach widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme ist“, erklärt Hegger. Des Weiteren eignen sich Dächer, die Anforderungen nach DIN 18234 erfüllen.
Fazit
Hochregale sind für viele Betriebe die Grundlage einer reibungslosen Produktion und Lieferfähigkeit. Die Richtlinie VDI 3564 umfasst bauliche, anlagentechnische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen in Hochregalanlagen. Durch Einhalten der Richtlinie und einen umfassend vorbeugenden Brandschutz wird das Risiko eines Feuerinfernos drastisch minimiert. Für die zielgenaue Beratung, Projektierung, den Einbau sowie auch für die spätere Instandhaltung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen stehen die Mitglieder des FVLR gerne zur Verfügung. Unter www.fvlr.de/wir_adressen können Sie leicht Kontakt zu einem dieser Fachfirmen aufnehmen.