Brandwände im Fokus
In den aktuellen Fassungen vieler Landesbauordnungen wurden jetzt die Formulierungen zu Brandwänden angepasst. Eine Ausnahme für den Gebäudesockel sieht die neue Fassung nicht vor. Systeme auf Basis von Schaumglas bilden eine mineralische und brandsichere Alternative zur klassischen Sockelausbildung.
Neues in der BauO ab 2019
Die neue Landesbauordnung umfasst eine Vielzahl von Änderungen. Sie setzt beispielsweise Mindeststandards für die Barrierefreiheit und beinhaltet Anpassungen in den Stellplatzregelungen. Weiterhin wurde das Abstandsflächenrecht überarbeitet. Geringere Abstandstiefen zwischen Wohngebäuden ermöglichen jetzt eine dichtere Bebauung. Ferner bringt die neue Bauordnung beim Thema Genehmigungsverfahren wesentliche Änderungen mit sich. So ist die Durchführung einer Vollständigkeitsprüfung durch die Bauaufsichtsbehörden auf zwei Wochen festgesetzt. Mit dem neuen Gesetz nähert sich die BauO NRW 2018 – im Hinblick auf den Brandschutz – zudem nun der geltenden Musterbauordnung an. Damit einher geht unter anderem die Einführung der Gebäudeklassen 1 bis 5, nach denen sich auch die aktuellen Brandschutzanforderungen richten. Eine Neuerung besteht in diesem Kontext insbesondere darin, dass sich die Klassifizierung von Gebäuden nun nicht mehr ausschließlich nach der Höhe richtet, sondern auch von der Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten abhängig ist.
Änderungen im Paragraph Brandwände
In Anlehnung an die Musterbauordnung wurde in der aktuellen Fassung der BauO NRW zudem der Artikel zu den Brandwänden geändert. Darunter fallen Gebäudeabschlusswände als raumabschließende Bauteile zum Abschluss von Gebäuden sowie innere Brandwände, die zur Unterteilung von Gebäuden in Brandabschnitte dienen.
Brandwände haben die Aufgabe, die Brandausbreitung von einem Gebäude oder Brandabschnitt auf den anderen zu verhindern. Im Gegensatz zur alten Fassung aus dem Jahr 2000 wird jetzt ausdrücklich die Anforderung „nichtbrennbar“ für Dämmstoffe der Außenwandbekleidung erwähnt. In § 30 Absatz 7 heißt es dazu: „Außenwandbekleidungen von Gebäudeabschlusswänden müssen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen nichtbrennbar sein“. Neben NRW haben bereits weitere Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin, Hessen und Hamburg die Regelung übernommen.
Mineralischer Dämmstoff für die Fassade
Vor diesem Hintergrund sollte sowohl die Fassade als auch der Sockel grundsätzlich nichtbrennbar ausgeführt werden. Häufig kommen im Fassadenbereich Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) auf Basis von Mineralwolle zum Einsatz. Das aus Sand und Gesteinen – wie zum Beispiel Basalt, Kalkstein oder Dolomit – hergestellte Material ist nach DIN 4102 der Baustoffklasse A1 zugeordnet – und damit nichtbrennbar. Es stellt somit eine sichere Lösung dar. Der Dämmstoff kommt in der Regel in Kombination mit den passenden Armierungs- und Putzsystemen zum Einsatz. Dank der guten brandschutztechnischen Eigenschaften eignet sich Mineralwolle insbesondere auch als nichtbrennbarer Brandriegel bei Fassadensystemen auf Basis von expandiertem Polystyrol (EPS).
Anforderungen an den Gebäudesockel
Im Hinblick auf den Brandschutz rückt auch der Gebäudesockel in den Fokus. Denn hier ist die Brandgefahr besonders hoch. Zu den häufigsten Ursachen zählen Brandstiftung und Vandalismus. Auch Grillgeräte oder Unkrautbrenner in Kombination mit leicht entzündlichem Gut wie Sperrmüll, Mülltonnen oder Containern stellen in häuslicher Nähe ein erhöhtes Brandrisiko dar.
Im Gegensatz zur Fassade muss der Sockel jedoch insgesamt höheren Belastungen standhalten. Er ist einer Vielzahl von Einflüssen ausgesetzt. Neben Stößen, Vandalismus und Salzen muss der Gebäudefuß insbesondere gegen Spritzwasser und aufgehende Feuchte aus dem Erdreich geschützt sein. Feuchtehorizonte, Salzausblühungen, Absandungen und sogar ein flächiges Abplatzen der Oberputze können als Folge einer nicht fachgerecht geplanten Ausführung auftreten.
In diesem Bereich ist der Einsatz von Mineralwolle problematisch. Aufgrund der besonderen Anforderungen an den Feuchteschutz kommen hier in der Regel ausschließlich Systeme aus Polystyrol zum Einsatz. Letztere bieten zwar etwas Feuchteschutz, sind aber in Bezug auf den Brandschutz gegenüber Mineralwolle im Nachteil.
Vorbeugender Brandschutz mit Schaumglas
Eine mineralische und nichtbrennbare Alternative zu Polystyrol im Bereich des Gebäudesockels stellt das Material Schaumglas dar. Letzteres zeichnet sich durch eine hermetisch geschlossene Zellstruktur aus und bietet eine hohe Wärmedämmleistung. Schaumglas ist zugleich hochdruckfest sowie wasser- und dampfdiffusionsdicht und nimmt keine Feuchtigkeit auf. Der Baustoff ist nach EN 13501-1 als nichtbrennbar A1 klassifiziert. Im Brandfall übernimmt Schaumglas eine Schutzwirkung gegenüber der tragenden Konstruktion. Der Baustoff ist gasdicht und verhindert damit den Durchtritt heißer Brandgase oder deren Weiterleitung im Dämmstoff. Gleichzeitig entwickelt Schaumglas im Brandfall keine toxischen Gase oder Rauch.
Damit wird Schaumglas sowohl den Anforderungen des Feuchte- als auch des vorbeugenden Brandschutzes im Sockelbereich vollumfänglich gerecht. Eine mineralische, nichtbrennbare Gesamtlösung für den Gebäudesockel bieten unter anderem Deutsche Foamglas GmbH und Saint-Gobain Weber GmbH an.
Das System kombiniert den Dämmstoff „Foamglas W+F“ mit einem speziellen Armierungssystem von Weber. In Verbindung mit dem mineralischen Fassadendämmsystem „weber.therm A 100“, bestehend aus Mineralwolle-Dämmplatten und mineralischen Edelputzen, lässt sich das gesamte Gebäude vom Sockel bis zum Dach brandsicher ausführen.
Planungssicherheit
Im Hinblick auf den Brandschutz werden die Anforderungen an Baustoffe im Bereich von Brandwänden in den aktuellen Fassungen vieler Landesbauordnungen nun noch transparenter definiert. Dies stellt die fachgerechte Ausführung sicher und minimiert das Risiko für einen gefährlichen Brandüberschlag. Zugleich gibt die Änderung Architekten und Planern noch mehr Planungssicherheit.