VdS oder DIBt – das ist hier die Frage
In der Beratungspraxis zum Thema Kanalrauchmelder treten immer wieder Fragen auf, die hier in sieben Blöcken zusammengefasst werden. Die Antworten können je nach Bundesland in Abhängigkeit der speziell für das Bundesland geltenden Vorschriften leicht variieren. Auch ein Blick in das Brandschutzgutachten und eine Abstimmung mit dem Brandschutzsachverständigen kann Detailfragen beantworten.
1. Welche Art von Zulassung – VdS oder DIBt – benötige ich für meinen Kanalrauchmelder?
Bild 1: Das Foto eines Referenzprojekts der Völkl Mess-, Steuer- und Regeltechnik aus Zolling vermittelt einen Eindruck aus der Klimazentrale des Diözesan Museums Freising.
Bild: Völkl Mess-, Steuer- und Regeltechnik
Der Zweck des Kanalrauchmelders ist die Vermeidung von Kaltrauchausbreitung im Gebäude. Dies wird erreicht durch eine gezielte Abschaltung von Lüftungsanlagen und Ventilatoren und/oder durch ein gezieltes Schließen bzw. Ansteuern von Brand- und Rauchschutzklappen. Zweiteres ist bauaufsichtlich geregelt.
Die Grundlage bildet dabei die MBO (Musterbauordnung) § 14, nach der einer „Ausbreitung von Feuer und Rauch“ vorgebeugt werden muss. Zusätzlich gibt uns die MVV TB (Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) den Hinweis unter dem Punkt A 2.2.1.11 Lüftungsanlagen, dass diese in der M-LüAR (Muster-Lüftungsanlagen Richtlinie) detailliert behandelt werden. Hierbei gilt es zuerst den Geltungsbereich zu überprüfen. Entsprechend ist die bauaufsichtliche Regelung erforderlich:
in Gebäuden mit mehr als 2 Nutzungseinheiten,
in Gebäuden mit Nutzungseinheiten von insgesamt mehr als 400 m2,
in Gebäuden mit einer Höhe von mehr als 7 m,
und in allen Sonderbauten.
Anschließend findet man im Punkt 4.2 den Hinweis zur Verwendung von Brandschutzklappen: Unter anderem dürfen diese „…zusätzlich zur thermischen Auslösung mit Auslöseeinrichtungen angesteuert werden, die auf Rauch ansprechen (Rauchauslöseeinrichtungen), wenn für diese Rauchauslöseeinrichtungen die Verwendbarkeit nachgewiesen ist.“ Das heißt: soll bei Rauchdetektion im Kanal eine BSK angesteuert werden, so ist für diese Rauchauslöseeinrichtung eine DIBt-Zulassung erforderlich. Soll hingegen „nur“ die Lüftungsanlage angesteuert werden, ist diese Zulassung nicht erforderlich. Eine Gegenüberstellung ist in Bild 2 dargestellt.
Bild 2: Die Gegenüberstellung zeigt Kriterien auf, ob ein VdS-geprüfter Kanalrauchmelder ausreicht oder ob eine Rauchauslöseeinrichtung mit DIBt-Zulassung erforderlich ist.
Bild: Oppermann
2. Wo im Lüftungssystem muss ich Kanalrauchmelder und Rauchauslöseeinrichtungen einplanen?
Auch dazu gibt die M-LüAR einen Hinweis unter 5.1.3 Zuluftanlagen: „Über Zuluftanlagen darf kein Rauch in das Gebäude übertragen werden.“ Ferner ist dies „durch Brandschutzklappen mit Rauchauslöseeinrichtungen oder durch Rauchschutzklappen zu verhindern.“ Zusätzlich unter dem Punkt 5.1.4 Umluftanlagen und 6.3 Wärmerückgewinnungsanlagen „…muss die Zuluft gegen Eintritt von Rauch aus der Abluft durch Brandschutzklappen mit Rauchauslöseeinrichtungen oder durch Rauchschutzklappen geschützt sein.“ … „Sie können jedoch auch in der Zuluftleitung nach Zusammenführung von Außenluft und Umluft angeordnet sein, wenn hierdurch gleichzeitig die Außenluftansaugung gegen Raucheintritt gesichert werden soll.“ Somit ist diese in der Umluft bzw. Wärmerückgewinnung nicht zwingend erforderlich. Bild 3 zeigt zwei Anordnungsmöglichkeiten. Bei Platzierung in der Umluft wird Rauch, der über die Außenluft kommt, nicht erfasst. Bei Platzierung in der Zuluft werden alle Möglichkeiten erfasst.
Zuletzt noch ein Anhaltspunkt unter 6.4.4 Lüftungsleitungen in Lüftungszentralen. Diese „…müssen
aus Stahlblech (und nicht brennbaren Dämmschichten) hergestellt sein,
der Feuerwiderstandsfähigkeit der Decken und Wände der Lüftungszentrale zu anderen Räumen entsprechen oder
am Ein- und Austritt der Lüftungszentrale (ausgenommen Fortluft- oder Außenluftleitungen, die unmittelbar ins Freie führen) Brandschutzklappen mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit entsprechend Abschnitt 6.4.2 Satz 1 haben; die Brandschutzklappen müssen mit Rauchauslöseeinrichtungen ausgestattet sein.“
Bild 3: Positionierungsbeispiele für Rauchschalter. Es muss in allen denkbaren Fällen verhindert werden, dass Rauch über die Zuluft in die Räume gelangt.
Bild: Oppermann
Selten umgeht man diese Vorgabe auch mit anderen baulichen Maßnahmen in der Lüftungszentrale. Diese Ausnahmen könnten unter anderem ein Wärmestrahlungsschutz oder eine Rauchabzugseinrichtungen sein.
3. Ist die Rauchdetektion nach einem Luftfilter gewährleistet?
Hierzu zunächst eine kleine Definition: Rauch ist ein durch Verbrennung entstehendes Aerosol. Es besteht aus Staubpartikeln (Glanzruß, Flugasche, Unverbranntes) und Flüssigkeitströpfchen (Wasser, Öldämpfe, Säuredämpfe, flüssige Verbrennungsrückstände). Die Partikelgröße variiert dabei je nach brennendem Material zwischen 0,01–10 µm (Bild 4).
Feinstaubfilter decken einen Bereich von 1-10 µm ab und lassen damit genügend Spektrum/Bandbreite übrig, um auf Rauch zu detektieren. Eine Kombination von Kanalrauchmeldern mit Filtern bis zur Klasse ISO ePM1 80-95 % (ehemals Klasse F9) beeinträchtigt die ordnungsgemäße Funktion von Kanalrauchmeldern nicht.
Bild 4: Darstellung von Partikelgrößen im Vergleich. Die meisten Verbrennungspartikel sind ausreichend klein, um Feinstaubfilter passieren zu können.
Bild: Oppermann
4. Warum wird ein Mindestabstand zu Formteilen und Kanaleinbauen empfohlen?
Ein grundsätzliches Problem bei Technikflächen im Gebäude ist ihre Unverkäuflichkeit bzw. Unvermietbarkeit. Entsprechend soll die Technik stets ein Minimum an Platz belegen. Allgemein wird jedoch ein Mindestabstand zwischen Messstellen und Kanaleinbauten oder Formteilen empfohlen, ohne dabei auf projektspezifische Rahmenbedingungen Rücksicht zu nehmen, was messtechnisch und akustisch ein Optimum gewährleisten soll. Speziell wird ein Abstand der Störquelle bis zur Messstelle mit dem fünffachen Durchmesser des Lüftungskanals gefordert. Nach der Messstelle sollte die Strömung noch über eine Länge des dreifachen Durchmessers ungestört bleiben (Bild 5). Dies soll Messungen in strömungstechnischen Totwasserbereichen oder starken Verwirbelungen verhindern.
Hier hilft ein Blick in die DIBt-Zulassung: „3.3.1 Allgemeines … Wenn bauliche Gründe vorstehendes nicht gestatten, ist das Rauchmeldesystem so zu montieren, dass dennoch eine sichere Raucherkennung gewährleistet ist.“ Und weiter: „Die Installation des Rauchmeldesystems einschließlich der elektrischen Verdrahtung ist gemäß der Montageanleitung des Herstellers (s. Abschnitt 2.2.1) vorzunehmen…“ Für die Messgeräte von Oppermann gibt die Montageanleitung bzw. das Datenblatt hierzu einen abschließenden Hinweis: „Montagehinweise und Positionierung … Die blaue LED (Luftstrom) kann hierzu als Indikator einer ausreichenden Durchströmung verwendet werden (LED aus bei ausreichender Strömung).“
Das heißt, solange die DIBt-Forderung zum Einsatz in Luftleitungen mit Luftgeschwindigkeiten zwischen 1m/s und 20 m/s nachgewiesen ist, kann die Empfehlung zum „Mindestabstand“ unterschritten werden.
5. Können mehrere Klappen angeschlossen werden?
Im Prinzip ja. Zum Anschluss der Brandschutzklappen oder Rauchschutzklappen können 2 Alarmrelais genutzt werden, ein Umschaltkontakt und/oder ein Schließkontakt. Ausschlaggebend und begrenzend ist dabei die Maximalstrombelastung der Relais von 8 A. Die Stromversorgung erfolgt dabei optimalerweise direkt über den Kanalrauchmelder, kann jedoch alternativ auch bauseitig erfolgen.
Bild 5: Ein Praxisbeispiel zur Platzierung eines Kanalrauchmelders kurz nach dem Kanalkrümmer. Der Rauchmelder misst die Strömungsgeschwindigkeit mit.
Bild: Oppermann
6. Wann ist eine Wartung erforderlich?
Für die Funktionssicherheit ist der Betreiber der Lüftungsanlage verantwortlich. Dieser hat dafür zu sorgen, dass die Rauchmelder ständig betriebsbereit und instandgehalten werden, einschließlich aller angesteuerten Komponenten und Systeme. Um die Funktion über einen längeren Zeitraum aufrecht zu erhalten, müssen die Rauchmelder mindestens jedes Jahr auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Ohne Wartung werden je nach Umgebungsbedingungen die Melder schneller oder langsamer verschmutzen und nach einer unbestimmten Zeit Rauchalarm, also einen Fehlalarm, auslösen.
Die Überprüfung aller Anschlussteile, eine komplette Reinigung und Funktionsprobe sind dabei genau zu protokollieren.
7. Welche Vorteile bieten die BUS-kommunikativen Schnittstellen?
Datentransparenz generiert einen großen Nutzen für Betreiber und den Service. Über ein BUS-System können alle Informationen, die am Gerät oder über die Relais zur Verfügung stehen, gesammelt übergeben und anschließend ausgewertet werden. Dazu gehören:
Strömungsüberwachung (im Bereich von 1-20 m/s),
Temperatur (als Zusatz über die kalorimetrische Strömungsmessung),
Verschmutzungsgrad des Sensorelements (in %),
Statusanzeige (Betrieb, Störung, Rauchalarm),
BUS-Adresse und Status der Kommunikation.
Einen weiteren Vorteil bietet die Kombination mit anderen Feldgeräten. Alle Daten können zentral gesammelt und für ein effektives Facility Management (FM) genutzt werden. Das macht sich am effektivsten bei der Wartung bemerkbar, denn bevor zum Beispiel Verschmutzungsgrade der Sensoren kritisch werden, lassen sich Ersatzteile besorgen. So kann der Betreiber verschiedene Wartungsarbeiten vor Ort an einem Sammeltermin organisieren und erledigen lassen. Die damit verbundene Zeitersparnis stellt einen wichtigen Beitrag zur Behebung des Fachkräftemangels dar.
Herstellersupport
Planern, Betreibern und Servicedienstleistern bietet der Messtechnikspezialist Oppermann einen umfangreichen Support – auch bei konkreten Projekten. Kontaktmöglichkeiten zu zentralen und lokalen Ansprechpartnern finden Sie unter: www.oppermann-regelgeraete.de