Neue Fassung der MVV TB
Bastian Nagel ist Spezialist für Bauordnungsrecht, Normen und Richtlinien bei Hekatron Brandschutz.
Bild: Hekatron
Das Deutsche Institut für Bautechnik hat kürzlich eine neue Fassung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) veröffentlicht. Sie konkretisiert bauordnungsrechtliche Festlegungen für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, die bisher unterschiedlich ausgelegt werden konnten. Die Fassung 2023/1 der MVV TB beinhaltet im Anhang 14 auch eine überarbeitete Fassung der Technischen Regel Technische Gebäudeausrüstung (TR TGA). Darin sind unter anderem die bauordnungsrechtlichen Festlegungen an Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen definiert. Die Änderungen bringen Klarheit in Themen, die in der Fachwelt in den letzten Jahren zu verschiedenen Interpretationen geführt haben. So ist nun unmissverständlich beschrieben, dass Brandwarnanlagen nicht die Aufgaben von bauordnungsrechtlich geforderten Brandmeldeanlagen oder Alarmierungsanlagen übernehmen können. Zudem wird deutlicher als bisher dargestellt, dass Alarmierungsanlagen auch als Brandmeldeanlage mit Alarmierungsfunktion ausgeführt werden können.