Nur Originalersatzteile bieten Sicherheit
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind unerlässliche Komponenten des Brandschutzes. Äußere Einflüsse wie Wind und Schmutz, aber auch bauseitige Emissionen und Verschmutzungen können ihre Funktion jedoch beeinträchtigen. Deshalb ist eine regelmäßige Wartung unverzichtbar. Dabei sollten nur Originalersatz- und Verschleißteile eingesetzt werden, so der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR).
NRWG (Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte) werden mit all ihren Komponenten einer Eignungsprüfung unterzogen. Alle Einzelteile müssen den Anforderungen der Überprüfung standhalten. Darüber hinaus wird die Produktion der zum FVLR (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) zugehörigen Hersteller regelmäßig durch eine notifizierte Prüfstelle überprüft.
Bei einer Reparatur oder beim Austausch von Verschleiß- oder Verbrauchsteilen gewährleisten Originalersatzteile die Funktionssicherheit eines Rauch- und Wärmeabzugsgerätes. Andere Komponenten dürfen nur dann eingebaut werden, wenn auch diese gemeinsam mit dem NRWG geprüft und für das jeweilige Gerät als geeignet befunden wurden. Ansonsten erlischt der Eignungsnachweis des eingebauten NRWG. Damit können unter Umständen auch die Baugenehmigung des Gebäudes, die Betriebserlaubnis oder der Versicherungsschutz wegfallen.
Massenprodukte als Gefahrenquelle
Warum hochwertige Ersatzteile wichtig sind, zeigt sich beispielsweise an Druckgaspatronen, die häufig zum Auslösen von RWA verwendet werden. Diese speichern große Mengen komprimiertes Gas unter hohem Druck. Dabei müssen einige Punkte beachtet werden:
Die Füllmenge und der Fülldruck müssen auf das NRWG und die zu erwartende Umgebungstemperatur exakt abgestimmt sein. Da bei einer Auslösung die Öffnung schlagartig in wenigen Sekunden erfolgt, dürfen die Druckgaspatronen und die Entnahmeeinrichtung nicht vereisen. Wichtig ist auch das Einhalten der Anschlussbedingungen. Gewinde und Einbaulängen sowie passende Ausführungen zur Anstecknadel des NRWG müssen beachtet werden. Produkte aus dem Haushaltswarenbereich erfüllen diese Anforderungen nicht.
Die Qualität jeder Komponente ist wichtig
In jedem Fall zu beachten sind auch die Einbaubedingungen von Ersatzkomponenten, z. B. für den Öffnungsantrieb. Diese müssen identisch zum Original sein. Ebenso auch die „inneren Werte“, also die Stromaufnahme, die Selbsthemmungen und das Verhalten bei Vibrationen.
Die Eignung kann nur durch Komplettprüfungen mit dem jeweiligen NRWG festgestellt werden. Nur wenn Originalersatzteile des eingebauten NRWG verwendet werden, sind eine hohe Funktionssicherheit gewährleistet und die grundsätzliche Eignung nachgewiesen. Der FVLR erfasste 2018 Daten zu den gewarteten NRWG seiner Mitglieder: 98,98 % davon waren funktionstüchtig. Im Vergleich dazu zeigten sich im Baurechtsreport 2016 des Verbands der TÜV e.V. bei 32,5 % aller geprüften Anlagen geringfügige und bei 22,9 % wesentliche Mängel in den Wiederholungsprüfungen. Die Fehlerquote steigt also, wenn die Reparatur nicht mit Originalersatzteilen durch qualifizierte Fachfirmen stattfindet.
Weitere Informationen zum Thema gibt es bei den jeweiligen Verbandsmitgliedern und im Internet unter www.fvlr.de .