Mineralische Trittschalldämmung

Sichere Flächenheizung

Der Bauliche Brandschutz muss auch im Hinblick auf Flächenheizung gewährleistet werden. In diesem Beitrag liegt der Fokus auf mineralischer Dämmung.

Gesetzliche Vorgaben Baulicher Brandschutz zählt zu den zentralen Punkten, der bei jedem Gebäude gewährleistet werden muss. Als Teil des vorbeugenden Brandschutzes werden insbesondere bei größeren und großen Bauvorhaben Brandschutzabschnitte und sichere Bereiche bzw. Fluchtwege definiert. Wesentlich bei der Umsetzung sind die eingesetzten Produkte, die auf ihr Brandverhalten hin getestet werden. Liegt eine bauaufsichtliche Zulassung für ein Produkt vor, lässt sich daran ablesen, welche Anforderungen es erfüllt. Auch für Dämmstoffe regelt auf nationaler Ebene die Norm DIN 4102 die Prüfung und Beurteilung entsprechend des Brandverhaltens, auf europäischer Ebene ist es die DIN EN 13501.

Muster-Versammlungsstätten-Verordnung

„Dämmstoffe müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.“ Diese zentrale Aussage zu den Bauteilen „Dämmstoffe, Unterdecken, Bekleidungen und Bodenbeläge“ findet sich im Paragraph 5 der Muster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättVO, Stand Juli 2014.

Herstellung von mineralischen Dämmprodukten

In Europa gelten Mineralfaserdämmstoffe als die am weitesten verbreiteten Dämmprodukte mit einem breiten Anwendungsspektrum. Dies reicht von der Dachdämmung über Kerndämmung und Zwischenständerdämmung bis zu verputzten Wärmedämm- Verbundsystemen und Flächenheizungen. Künstliche Mineralfasern entstehen durch Schmelzen des mineralischen Ausgangsmaterials und anschließendes Zentrifugieren, Zerblasen oder Düsenziehen. Als Ausgangsmaterial dienen entweder Altglas bzw. Glasrohstoffe wie Quarzsand für die Herstellung von Glaswolle oder aber Basalt- bzw. Diabas-Gestein für die Herstellung von Steinwolle. Mineralische Faserdämmstoffe werden werksmäßig in kontinuierlichen Verfahren und in der Regel in Lieferdicke hergestellt. Für Dämmungen unter Fußbodenheizungen müssen nach DIN EN 1264 Teil 4 Mindest-Wärmeleitwiderstände eingehalten werden, die sich durch die Art und Dicke der Dämmschicht ergeben.

Brandschutz inklusive

Die Nichtbrennbarkeit von Baustoffen ist unter Umständen überlebenswichtig, lässt sich aber nur schwer vor Ort überprüfen. Besonders Wärmedämmprodukte aus EPS (expandiertes Polystyrol) stehen in diesem Zusammenhang in der kritischen Diskussion. Inwieweit die Kritik in Bezug auf Brennbarkeit und Umweltverträglichkeit dieser Dämmstoffe auch zutreffen mag – sie schürt Verunsicherung beim Verbraucher. Er kann nicht überprüfen, ob die eingesetzte Dämmung tatsächlich den geltenden Richtlinien entspricht und muss sich auf die Hersteller verlassen können. Diese sind daher angehalten, nicht nur für die einwandfreie Qualität ihrer Produkte zu sorgen, sondern auch Alternativen etwa zu EPS zu bieten. Dem Flächenheizungs-Systemhersteller herotec aus Ahlen gelang dies durch die Entwicklung der Fußbodenheizungsdämmung „tempusROCK“. Sie ist rein mineralisch, lässt sich aber genau so leicht verlegen wie eine herkömmliche Dämmung. Der mit ihr erstellte Sicherheitswärmeboden weist neben zahlreichen technisch relevanten Eigenschaften vor allem drei Merkmale auf:

1. Der mineralische Grundwerkstoff ist nicht brennbar und benötigt keine zusätzlichen Flammschutzadditive. Als Schmelzpunkt wird eine Temperatur größer als 1.000 °C angegeben.

2. Bei einem Brand bilden sich keine giftigen Schadstoffe in Form von organischen Verbindungen wie polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Diese entstehen bei organischem Material, wenn dieses unvollständig verbrennt.

3. Im Vergleich zu anderen Dämmungen besitzt er eine sehr gute Umweltbilanz in punkto Biolöslichkeit und Primärenergiebedarf.

Damit ermöglicht herotec einen gefahrlosen und umweltverträglichen Bodenaufbau. Wie alle Dämmstoffe zur Trittschalldämmung werden diese einer Steifigkeitsgruppe zugeordnet und entsprechend gekennzeichnet. Er ist bis zu 20 kN/m² belastbar, was einem Gewicht von 2.000 kg pro m² entspricht. Für eine verlegefertige Trittschalldämmplatte wird eine reißfeste und wasserdichte Verbundfolie eingesetzt, die ein Verlegeraster von 50 mm aufweist. Damit lässt sich eine normgerechte Flächenheizung der Bauart A unter Estrichmörteln/-massen herstellen.


Eingeordnet

Im Grundsatzparagraph der Muster-Bauordnung ist Folgendes festgehalten: „Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten durchgeführt werden können.“ Dabei wird unterschieden, ob es sich um bauliche Anlagen normaler oder besonderer Art und Nutzung handelt. Weitere Details werden in den Landesbauordnungen beschrieben. Fünf Baustoffklassen wurden definiert: Unter A = nicht brennbare Baustoffe sind es A1 (ohne organische Bestandteile,) und A2 (mit organischen Bestandteilen). Unter B = brennbare Baustoffe gibt es B1 schwer entflammbar, B2 normal entflammbar sowie B3 leicht entflammbar. Produkte aus letzterer Klasse dürfen im Bauwesen grundsätzlich nicht verwendet werden. Diese Einteilung in der DIN 4102-1 wird in der DIN EN 13501-1 verfeinert und reicht von A1 bis F. Des Weiteren wurden Feuerwiderstandsklassen festgelegt, wobei die Zeitdauer, die das Bauteil bzw. die Baukonstruktion dem Feuer Widerstand bietet, festgehalten werden. Die Klassifizierung nach DIN 4102-1 reicht von 30 über 60, 90 und 120 bis zu 180 Minuten. Die DIN EN 13501-2 unterscheidet die Kriterien Tragfähigkeit, Raumabschluss und Wärmedämmung für die Beschreibung des Feuerwiderstands eines Bauteils oder Produkts, unabhängig von dessen Funktion im Gebäude. Damit ergibt sich eine genauere Einteilung.

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