Vorbeugender Brandschutz – Basisinfos für Planung und Installation
Kommt es zu einem Brand und ist dabei die Umsetzung fehlerhaft, können erhebliche Folgekosten oder sogar Personenschäden drohen. Für Installateure ist die Basiskenntnis über die wichtigsten Verordnungen unumgänglich, aber auch Produktlösungen können helfen, die Pflichten in puncto Brandschutz zu erfüllen.
Geltende Normen und Richtlinien – ein kleiner Einblick
Die Grundpfeiler des Brandschutzes liefert die Musterbauordnung (MBO). Darin ist eindeutig formuliert, für welche Gebäudeklassen welche Anforderungen gelten. In den 16 Landesbauordnungen, die sich an der Musterbauordnung orientieren, sind zusätzliche Forderungen gestellt, die in den jeweiligen Bundesländern gelten. Zudem sind für Leitungs- und Lüftungsanlagen die Vorgaben der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR) umzusetzen. Darüber hinaus beschreiben zahlreiche Normen und Regelwerke weitere Anforderungen an die zu verwendeten Bauprodukte sowie deren Anwendungen im konkreten Bauwerk.
Die Musterbauordnung wurde 2016 novelliert. Im Zuge dessen wurden die technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken und für Bauprodukte in einem Dokument zusammengeführt – der „Muster-Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen“. Dadurch hat sich die Anwendung von Bauprodukten grundlegend geändert. Planer, Errichter und Verarbeiter sind seitdem gezwungen zu prüfen, ob am Markt erhältliche und nach der europäischen Bauproduktenverordnung bewertete Bauprodukte im konkreten Bauwerk verwendet werden dürfen. Eine CE-Kennzeichnung reicht dafür nicht aus, denn diese sagt lediglich aus, dass das Produkt alle dafür vorgesehenen europäischen Normen erfüllt und in der europäischen Union gehandelt werden darf. Daher muss der Anwender/Errichter bei allen Bauarten nach der Montage die Einhaltung aller bauordnungsrechtlichen Anforderungen prüfen und eine Übereinstimmungserklärung erstellen. Bei nationalen Bauprodukten erfolgt die Übereinstimmungserklärung nach wie vor durch den Hersteller oder ist in den allgemeinen Bauartenregelungen (aBG), dem allgemeinen bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (abP) sowie in den vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen (vBG) geregelt.
Verordnungen, die bspw. einen Nischenplatz belegt haben, sind die Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) oder die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO). Neben zahlreichen Informationen über den architektonischen Aufbau solcher Einrichtungen, finden sich hier auch Punkte, die den Brandschutz betreffen. In § 6 Abs. 2 der MBeVO heißt es etwa: „In notwendigen Fluren müssen Bekleidungen, Unterdecken und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Bodenbeläge müssen aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen bestehen.“ Auch in der MVStättVO § 5 Abs. 1 heißt es unmissverständlich: „Dämmstoffe müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.“
Brandschutzsichere Flächenheizung
Doch nicht nur Wand, Decke und deren Durchstoßung sind von brandschutztechnischen Maßnahmen betroffen. Was seltener in den Fokus rückt, ist die Dämmung im Boden. Gerade hier kommt häufig Material zum Einsatz, welches alles andere als brandsicher ist. So wird in diesem Bereich, ebenso wie an Hausfassaden, Polystyroldämmung (EPS, expandiertes Polystyrol) eingesetzt. Das Material ist „schwer entflammbar“, aber nicht unbrennbar. Dieser Umstand sollte bedacht werden.
Die Norm DIN 4102 regelt auf nationaler Ebene die Prüfung und Beurteilung von Dämmstoffen entsprechend des Brandverhaltens, auf europäischer Ebene ist es die DIN EN 13501. Die Nichtbrennbarkeit von Baustoffen ist unter Umständen überlebenswichtig. Besonders Wärmedämmprodukte aus EPS stehen in diesem Zusammenhang immer wieder in der kritischen Diskussion. Inwieweit die Kritik in Bezug auf Brennbarkeit und Umweltverträglichkeit dieser Dämmstoffe auch zutreffen mag – sie schürt Verunsicherung beim Verbraucher, Installateur und Planer. Er kann nicht überprüfen, ob die eingesetzte Dämmung tatsächlich den geltenden Richtlinien entspricht, und muss sich auf die Hersteller verlassen. Diese sind daher angehalten, nicht nur für die einwandfreie Qualität ihrer Produkte zu sorgen, sondern auch Alternativen zu EPS zu bieten
Mit mineralischen Dämmprodukten auf der sicheren Seite
In Europa gelten Mineralfaserdämmstoffe als die am weitesten verbreiteten Dämmprodukte mit einem breiten Anwendungsspektrum. Dies reicht von der Dach- über Kern- und Zwischenständerdämmung bis zu verputzten Wärmedämmverbundsystemen und Flächenheizungen. Künstliche Mineralfasern entstehen durch Schmelzen des mineralischen Ausgangsmaterials und anschließendes Zentrifugieren, Zerblasen oder Düsenziehen. Als Ausgangsmaterial dienen entweder Altglas bzw. Glasrohstoffe wie Quarzsand für die Herstellung von Glaswolle oder aber Basalt- bzw. Diabas-Gestein für die Herstellung von Steinwolle. Mineralische Faserdämmstoffe werden werksmäßig in kontinuierlichen Verfahren und in der Regel in Lieferdicke hergestellt. Für Dämmungen unter Fußbodenheizungen sind nach DIN EN 1264 Teil 4 Mindest-Wärmeleitwiderstände einzuhalten, die sich durch die Art und Dicke der Dämmschicht ergeben.
Dem Flächenheizungs-Systemhersteller herotec aus Ahlen gelang dies durch die Entwicklung der Fußbodenheizungsdämmung namens „tempusROCK+“. Sie ist rein mineralisch, lässt sich aber genau so leicht verlegen wie eine herkömmliche Dämmung. Der mit ihr erstellte Sicherheitswärmeboden weist neben zahlreichen technisch relevanten Eigenschaften vor allem drei Merkmale auf:
Der mineralische Grundwerkstoff inklusive der Deckschicht ist nicht brennbar und benötigt keine zusätzlichen Flammschutzadditive. Als Schmelzpunkt wird eine Temperatur größer als 1.000 °C angegeben (Deckschicht 500 °C).
Bei einem Brand bilden sich keine giftigen Schadstoffe in Form von organischen Verbindungen wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Diese entstehen bei organischem Material, wenn dieses unvollständig verbrennt.
Im Vergleich zu anderen Dämmungen besitzt er eine sehr gute Umweltbilanz in puncto Biolöslichkeit und Primärenergiebedarf.
Damit ermöglicht herotec einen gefahrlosen und umweltverträglichen Bodenaufbau.
Wie alle Dämmstoffe zur Trittschalldämmung werden diese einer Steifigkeitsgruppe zugeordnet und entsprechend gekennzeichnet. „tempusROCK+“ ist bis zu 20 kN/m² belastbar, was einem Gewicht von 2.000 kg pro m² entspricht. Für eine verlegefertige Trittschalldämmplatte wird eine reißfeste und gegenüber Estrichanmachwasser dichtes Gewebe eingesetzt, die ein Verlegeraster von 50 mm aufweist. Damit lässt sich eine nicht brennbare, normgerechte Flächenheizung der Bauart A unter Estrichmörteln/-massen herstellen. Ein Rand‑
dämmstreifen aus Steinwolle mit Gewebeflansch, der ebenfalls nicht brennbar ist, rundet das Programm ab.
Fazit
An der Fülle der genannten Grundinformationen wird deutlich, wie umfangreich das Thema Brandschutz ist. Daher ist jedem Planer und Installateur geraten, sich bei Fragen und Unklarheiten an Spezialisten zu wenden, bevor ein weitreichendes Schadensbild entsteht. Anlaufstellen sind z.B. der Bundesverband Technischer Brandschutz e. V., die VdS Schadenverhütung GmbH oder Hersteller wie die herotec GmbH, die sich schon seit Jahrzehnten mit dem Thema auseinandersetzen.