Bislang galt der Grundsatz, dass Kabel- und Rohrleitungsdurchführungen nicht durch abgehängte Feuerschutzdecken aus Brandschutzplatten verlegt werden durften, da der Brandschutzmarkt hierfür keine Abschottungen anbieten konnte. Die Folge waren kostentreibende Umfahrungen dieser Bereiche. Dieser Grundsatz gilt nun nicht mehr, da solche Bausituationen zukünftig durch den Einbau von S90-Kombiboxen einfach und wirtschaftlich lösbar sind.
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