Für den Brandschutz in Versammlungsstätten - hierzu zählen z.B. Schauspielhäuser, Philharmonien, Kinos, Mehrzweckhallen und Sportstadien – gilt die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO). Die wichtigsten Begriffe und Anforderungen der MVStättVO sowie die brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen in Versammlungsstätten gemäß der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.
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