Neue Vorgaben für den Austausch von Rauch- und Thermoschaltern
19.02.2020Seit Juli 2019 ersetzt die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) für Bauarten. In dieser neuen Bescheidart werden die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauarten geregelt. Damit Verbauer von Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse weiterhin rechtlich auf der sicheren Seite sind, bietet Hekatron zulassungskonforme Austauschmöglichkeiten.
Bildquelle: Hekatron
Die Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) hat Auswirkungen auf den Austausch von Hekatron Rauch- und Thermoschaltern in Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse. Durch dieses neue Zulassungsverfahren des Deutschen Instituts für Bautechnik DIBt gibt es zukünftig eine Unterscheidung zwischen Meldern, die auf Basis einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) und Meldern, die auf Basis der neuen allgemeinen Bauartgenehmigung (abG) eingesetzt werden. Die Begründung für die diese Unterscheidung: Bisher waren Brandmelder in der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) gemeinsam mit der Auslösevorrichtung zugelassen. In der allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) sind die Brandmelder nur noch als Melder ohne die Auslösevorrichtung DIBt-zugelassen. Die Auslösung wird nun von der Steuerung der Feststellanlagen übernommen.
Damit Feststellanlagen gemäß der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung weiterhin zulassungskonform sind, müssen bei einem Meldertausch immer die RetroFit-Austauschprodukte von Hekatron Brandschutz eingesetzt werden. Die passenden und nach den neuen Vorgaben zugelassenen Produkte stehen seit Januar 2020 zur Verfügung. Damit sind Verbauer von Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse rechtlich mit diesen Produkten immer auf der sicheren Seite. Im Zuge dieser Neuerung hat Hekatron Brandschutz auch gleich den Austauschprozess vereinfacht. Die Rauch- und Thermoschalter können nun über die bekannten Stellen entsorgt werden, statt sie an Hekatron zurückzusenden.