Bauproduktenverordnung (CPR) mit erhöhtem Feuerschutz
Seit dem 1. Juli 2017 fallen Strom-, Steuer- und Kommunikationskabel in Bauwerken unter die EU-Norm 50575 der Bauproduktenverordnung (Construction Products Regulations, CPR). Diese fordert den Einbau von Kabeln mit verbesserten Brandeigenschaften und sorgt damit für höhere Brandsicherheit.
Entsprechend der Definition der Europäischen Kommission und des Europäischen Gerichtshofs gilt ein Kabel nur dann als Bauprodukt im Sinne der CPR, wenn Bauarbeiten für dessen Entfernung nötig sind. Dies ist insbesondere der Fall bei unter Putz oder in fest installierten Kabelkanälen verlegten Kabeln. Mittels Steckverbindungen (Konfektionen) oder einfachen Schraub- oder Klemmverbindungen angeschlossene Kabel (Lampenkabel, Kabel zur Spannungsversorgung von Maschinen und Anlagen, etc.) gelten dagegen nicht als Bauprodukt und fallen somit nicht unter die CPR. Auf sie finden weder die Dokumentations- und Informationsanforderungen der Bauprodukteverordnung, noch die konkretisierenden Anforderungen der hEN 50575 Anwendung.
Neue Klassifizierung
Die einheitliche EN-Norm 50575 gilt für Starkstromkabel und -leitungen sowie Kommunikations- und Steuerkabel für die dauerhafte Installation in Gebäuden. Mit der Aufnahme von Kabel und Leitungen in die Liste der Bauprodukte hat die EU sechs neue Hauptbrandschutzklassen für Kabel definiert – von Aca bis Fca (ca steht für „cable“). Diese ersetzen die bisherigen Brandklassen A1, A2, B1, B2 und B3. Die neuen Brandschutzklassen hat die EU anhand der Kriterien Flammausbreitung und Wärmeentwicklung vergeben. Von unbrennbar (Aca) und schwer entflammbar (B1ca, B2ca, Cca) über normal entflammbar (Dca, Eca) bis leicht entflammbar (Fca). Für weitere Anforderungen wie Rauchentwicklung (s), Azidität beziehungsweise Halogenfreiheit (a) und brennendes Abtropfen (d) gibt es jeweils drei ergänzende Klassifizierungen.
Verpflichtung für Kabelhersteller
Kabelhersteller dürfen im Zuge der neuen Verordnung nur noch Produkte verkaufen, die eine CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) aufweisen. Die CE-Kennzeichnung muss gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf den Produktetiketten angebracht und auf Ringen, Spulen oder Trommeln befestigt sein. Weitere notwendige Kennzeichnungen auf dem Kabel, der Verpackung, dem Etikett oder den Begleitpapieren sind Herkunft, Beschreibung und Brandverhaltensklasse.
Die Hersteller sind außerdem verpflichtet, eine Leistungserklärung zu erstellen, welche die Leistungen der wichtigsten Produkteigenschaften umfasst. Europaweit erfolgen die Bewertung und Beschreibung dieser Eigenschaften auf einheitlicher Basis. Dadurch ist ein Produktvergleich unabhängig vom Produktionsstandort möglich. Die Leistungserklärung beinhaltet außerdem Informationen zur Verwendung des Produkts, zum Hersteller und darüber, ob eine externe Stelle in die Fertigungskontrolle eingebunden wurde. Ein Produkt bekommt eine CE-Kennzeichnung erst nach erfolgreicher Prüfung und Ausstellung einer Leistungserklärung.
Brandsichere Kabel am Markt
Als die europäischen Regulierungsbehörden und Verbände im Rahmen der CPR die neuen Brandklassen Cca und B2ca als Mindestanforderung für zahlreiche Bauformen festlegten, standen die Kabelhersteller vor einer großen Herausforderung. Sie mussten Lösungen entwickeln, die die anspruchsvollen Brandklassen erfüllen und im Brandfall weniger Rauch und giftige Gase entstehen lassen.
Um die Verordnung vollumfänglich zu erfüllen, hat die BU Multimedia Solutions der Prysmian Group eine vollständige Palette Cca- und B2ca-zertifizierter Produkte entwickelt. „U-DQ(ZN)BH“- und „U-DQH“-Kabel, das zentrale Bündeladerglasfaserkabel „E22“ und die verseilten Bündeladerfaserkabel „N10“, „N14“ und „N15“ erfüllen die Anforderungen der Brandschutzklasse Cca. „E25“, „N09“, „N11“ und „N13“ sind B2ca-zertifiziert. Alle Kabeltypen der „E“- und „N“-Serie sind gelgefüllt, nicht-metallisch und mit bis zu 24 Fasern („E“-Serie) beziehungsweise 288 Fasern („N“-Serie) lieferbar. Sie gewährleisten eine hohe Wasserdichtigkeit und sind sehr zugfest. „N09“-, „N13“-, „N14“- und „N15“-Kabel bieten zudem einen hohen Nagetierschutz. Aufgrund ihrer nicht-metallischen Beschaffenheit lassen sie sich leicht montieren. Beide Kabelserien eignen sich für den Einsatz im Innen- und Außenbereich.
Ein wichtiger Schritt
Die verpflichtende Einhaltung der EU-Norm 50575 der Bauproduktenverordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung höhere Brandsicherheit von Menschen, Tieren und Sachgütern. Nicht zuletzt erfordert der Anstieg der Installationsdichte in modernen Gebäuden und Bauwerken, Kabel und Leitungen stärker in den Mittelpunkt vorbeugender baulicher Brandschutzmaßnahmen zu rücken. Kabel können Brände sowohl mitverursachen als auch von einem Raum in den nächsten weiterleiten. Infolgedessen müssen sie so beschaffen sein, dass sie die Ausbreitung von Feuer begrenzen und hemmen, beispielsweise durch die Reduzierung von Flammenausbreitung, Wärmefreisetzung, brennenden Tropfen oder Rauch- und Gasentwicklung. Auf der anderen Seit ist die Flammwidrigkeit von Kabeln eine wichtige Voraussetzung, damit diese weiterhin Brandherde über Brandmeldeanlagen oder Sprinkler zuverlässig erkennen und löschen können.